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Re: Hinzuverdienst im vorzeitigen Ruhestand (Bayern)

Verfasst: 10. Okt 2022, 15:53
von Allium
Siebert hat geschrieben: 8. Okt 2022, 14:44 Danke.
Das Tool ist diese Berechnungsmethode im PDF oder?
War klar, dass unser Staat das natürlich so kompliziert machen muss, wie es nur geht...haha.

Minijob...ok...wäre auch eine Möglichkeit
Das ist dann unbürokratischer, weil keine Sozialabgaben und gesetzl. Rente anfallen oder?
genau, Minijob ist recht simpel, der Ag kennt sich aber oft nicht mit Versorgungsempfängern aus, du bist ja privat krankenversichert, also muss er dich nicht zusätzlich bei einer gesetzlichen Kasse versichern, zudem wirst du gefragt, ob du mit dem Job in die DRV einzahlen willst, das macht keinen Sinn einzuzahlen, wenn du eh keine Ansprüche bei der DRV hast. Also das kannst du ablehnen. Unfallversichert bist du auch über den neuen Ag.

Die Ausbildung in der Verwaltung kannst du ja dennoch versuchen, es bringt dir ja auch weiterhin deine Bezüge ein....wenns dann gesundheitlich doch nicht mehr geht, kannst immer noch DDU werden. Mir scheint, dein Dienstherr versucht dich noch zu halten und dir was anzubieten und schiebt dich nicht sofort ab.

Re: Hinzuverdienst im vorzeitigen Ruhestand (Bayern)

Verfasst: 10. Okt 2022, 20:36
von AndyO
Allium hat geschrieben: 10. Okt 2022, 15:53 zudem wirst du gefragt, ob du mit dem Job in die DRV einzahlen willst, das macht keinen Sinn einzuzahlen, wenn du eh keine Ansprüche bei der DRV hast. Also das kannst du ablehnen.
Beim Minijob kann man sich nur von Arbeitslosen- & Krankenkassenbeiträgen befreien lassen. Rente ist immer fällig, ohne Eigenanteil erwirbt man aber keine Ansprüche.