Ruhestand für Beamte ab 2017
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Re: Ruhestand für Beamte ab 2017
Versorgungsinfo schon jetzt für 2020 anfordern, obwohl keiner weiß ob es überhaupt den ER in 2020 gibt...nicht toll und irgendwie sehr komisch...was meint ihr?
Telekomiker vor.
Telekomiker vor.
Re: Ruhestand für Beamte ab 2017
Suche Dir doch einen Sportverein in deiner Nähe, der die Voraussetzungen erfüllt. Dort gibt es mit Sicherheit etwas für dich.MadHeart hat geschrieben: ↑3. Jul 2019, 19:22 Hallo.
Ich bin im ER und im zweiten Monat meines BFD-Jobs. Heute wurde mir von der Einrichtung bei der ich bin zum 31.07.2019 gekündigt. Da ich noch in der Probezeit bin ohne Angaben von Gründen. Auch auf Nachfrage wurde mir keine Begründung genannt. Nun bin ich ratlos. Was bedeutet das? Kein Job beim BFD mehr? Auch bei anderen Einrichtungen nicht? Kennt jemand solch einen Fall wie den Meinigen?
Schönen Gruß
Re: Ruhestand für Beamte ab 2017
Wieso 1000 Stunden? Die geleisteten Stunden in den 3 Monaten BFD werden doch wohl anerkannt. Sonst kann einem das ja 4 Mal passieren, hat am Ende 1 Jahr BFD abgeleistet und steht trotzdem mit der Kürzung da ... also das wäre ja der GAU. Also entweder noch 9 Monate BFD oder entsprechend weniger Stunden im Ehrenamt. Oder?
Re: Ruhestand für Beamte ab 2017
dibedupp hat geschrieben: ↑4. Jul 2019, 06:16Von mir aus auch 783 Stunden. BFD und 1000 Sozialstunden habe ich als Modell gemeint. Werden mal wieder Korinthen gekackt?Siggi09 hat geschrieben: ↑3. Jul 2019, 23:39Wieso 1000 Stunden? Die geleisteten Stunden in den 3 Monaten BFD werden doch wohl anerkannt. Sonst kann einem das ja 4 Mal passieren, hat am Ende 1 Jahr BFD abgeleistet und steht trotzdem mit der Kürzung da ... also das wäre ja der GAU. Also entweder noch 9 Monate BFD oder entsprechend weniger Stunden im Ehrenamt. Oder?
Es ist keine Kombination der Bausteine untereinander möglich !
Das kann jeder in der Info über den ER bei der BAnst PT nachlesen. Sollte aber auch jeder von der Personalstelle bei der Telekom/Post wissen und die Auskunft geben. Somit werden die Stunden des BFD nicht angerechnet, wenn Du jetzt zu den 1000 Stunden im Ehrenamt wechseln solltest...
Re: Ruhestand für Beamte ab 2017
Ich finde diese Frage hat durchaus eine gravierende Tragweite, die ich auch als worst case Szenario deutlich gemacht habe. Wer einen BFD Job annimmt muss Rechtssicherheit haben, dass die investierte Zeit nicht "umsonst" war. Dieser Fall zeigt also, dass es noch eine Reihe ungeklärter Fragen zum ER gibt, die sich ggf. erst in der Praxis zeigen. Und da Du hier als "Profi" aus dem HR Bereich gehandelt wirst, haben Deine Beiträge eine gewisse Relevanz und bedürfen einer entsprechenden Präzision.
Ist die Antwort auf diese Frage, dass die 3 Monate nicht anerkannt werden, gleich ob als BFD oder mit den entsprechenden Stunden als Ehrenamt, dann scheidet für mich der BFD schon mal grundsätzlich als Alternative aus und im Ehrenamt würde ich mir mindestens wöchentlich die geleisteten Stunden bestätigen lassen.
Re: Ruhestand für Beamte ab 2017
Wie war das mit den Korinthen? Woher weiß ich, was wirklich gemeint war? Die Begriffe werden hier (mea culpa auch von mir) immer wieder mal nicht so genau auseinander gehalten, und ich wüsste auch gerne, bei welchem Bundesamt man welchen BFD-Job machen kann.
Sollte hier das Bundesamt für Familie gemeint gewesen sein, so ist mir nicht klar was das Amt mit der Aufnahme eines anderen BFD Jobs (bei einer anderen Einrichtung) zu tun hat, außer das dieses grundsätzlich für den BFD zuständig ist:
Wer stellt also ein? Das Amt oder die Einrichtung?
Re: Ruhestand für Beamte ab 2017
Betriebsfrieden gestört? Vorher kein "Warnung" erhalten? Ich habe folgendes gefunden: "KündigungMadHeart hat geschrieben: ↑3. Jul 2019, 19:22 Hallo.
Ich bin im ER und im zweiten Monat meines BFD-Jobs. Heute wurde mir von der Einrichtung bei der ich bin zum 31.07.2019 gekündigt. Da ich noch in der Probezeit bin ohne Angaben von Gründen. Auch auf Nachfrage wurde mir keine Begründung genannt. Nun bin ich ratlos. Was bedeutet das? Kein Job beim BFD mehr? Auch bei anderen Einrichtungen nicht? Kennt jemand solch einen Fall wie den Meinigen?
Schönen Gruß
Freiwillige und Einsatzstelle verpflichten sich für die vertraglich festgelegte Dauer des Dienstes. Der Vertrag kann aus einem wichtigen Grund, zum Beispiel bei Erhalt eines Studien- oder Ausbildungsplatzes, gekündigt werden. Die konkreten Modalitäten sind vertraglich festgelegt. Kündigungen der Freiwilligen müssen über die Einsatzstelle schriftlich erfolgen; diese leitet die Kündigung dann an das Bundesamt weite".
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Ich würde für eine Ersatzstelle einfach mal googeln, Bundesfreiwilligendienst + Dein Wohnort, dann wirst Du sicher schnell eine Ersatzstelle finden.
Auch hier https://www.bundesfreiwilligendienst.de/
kann man Stellen suchen
Re: Ruhestand für Beamte ab 2017
Siggi09 hat geschrieben: ↑4. Jul 2019, 13:11Ich finde diese Frage hat durchaus eine gravierende Tragweite, die ich auch als worst case Szenario deutlich gemacht habe. Wer einen BFD Job annimmt muss Rechtssicherheit haben, dass die investierte Zeit nicht "umsonst" war. Dieser Fall zeigt also, dass es noch eine Reihe ungeklärter Fragen zum ER gibt, die sich ggf. erst in der Praxis zeigen. Und da Du hier als "Profi" aus dem HR Bereich gehandelt wirst, haben Deine Beiträge eine gewisse Relevanz und bedürfen einer entsprechenden Präzision.
Ist die Antwort auf diese Frage, dass die 3 Monate nicht anerkannt werden, gleich ob als BFD oder mit den entsprechenden Stunden als Ehrenamt, dann scheidet für mich der BFD schon mal grundsätzlich als Alternative aus und im Ehrenamt würde ich mir mindestens wöchentlich die geleisteten Stunden bestätigen lassen.
Wenn einer aus dem Personalbereich kommt - egal ob Post oder Telekom - und nicht weiß dass die verschiedenen Modelle untereinander kumuliert werden können, dann sollte man noch viel mehr hinterfragen dürfen. Vor allen Dingen wüsste ich nicht, dass die Telekom im HR-Bereich Profis hat. Das sind "normale" Beamten aus dem mD (ggf. mit Bewertung max TI8), die in einem speziellen Bereich und Fachthema geschult sind. Wenn es in die rechtlichen Details geht und tiefergehende Fragen geklärt und beantwortet werden müssen, werden die Fragen sowieso an die wirklichen Spezialisten weiter gegeben.
Daher wäre ich mit dem Hinweis "Profi" aus dem HR Bereich wirklich sehr vorsichtig.
Re: Ruhestand für Beamte ab 2017
Hallo nochmals,
wenn eine solche Frage mit der Möglichkeit der Kombination der verschiedenen Modelle als "Werden mal wieder Korinthen gekackt?" abgehandelt wird, ist das schon ein Ding. Das kann nämlich unter Umständen bedeuten, dass wenn man von dieser Möglichkeit der Kombination ausgegangen wäre und die Zeiten nur innerhalb der Kombination der verschiedenen Modelle erfüllt, nach drei Jahren doch der Abschlag von 10,8 % abgezogen wird.
Und nach den drei Jahren gibt es keine "Schonfrist" mehr um die fehlenden Zeiten ggf. nachzuholen. Das sollte jedem klar sein...
wenn eine solche Frage mit der Möglichkeit der Kombination der verschiedenen Modelle als "Werden mal wieder Korinthen gekackt?" abgehandelt wird, ist das schon ein Ding. Das kann nämlich unter Umständen bedeuten, dass wenn man von dieser Möglichkeit der Kombination ausgegangen wäre und die Zeiten nur innerhalb der Kombination der verschiedenen Modelle erfüllt, nach drei Jahren doch der Abschlag von 10,8 % abgezogen wird.
Und nach den drei Jahren gibt es keine "Schonfrist" mehr um die fehlenden Zeiten ggf. nachzuholen. Das sollte jedem klar sein...
Re: Ruhestand für Beamte ab 2017
Auf der Homepage www.banst-pt.de/versorgung/news-3/ steht unter der Rubrik "Allgemeine Hinweise zum Engagierten Ruhestand" auf Seite 6 folgende Bemerkung "Keine Kombination der Bausteine untereinander möglich". Also eindeutiger geht es nicht.
MfG ULLUB
MfG ULLUB
Re: Ruhestand für Beamte ab 2017
Das ist mal 'ne Aussage

Wobei man sich dann quasi (ohne Zeiten zu verlieren) mit einmal BFD auf immer BFD festlegt. Wohl dem, der dann eine neue Einsatzstelle findet und für die restliche Zeit eingestellt wird.
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Re: Ruhestand für Beamte ab 2017
Ich vermute mal, dass der "Rausschmiss" seitens der Einsatzstelle eher selten praktiziert wird.
Re: Ruhestand für Beamte ab 2017
dibedupp hat geschrieben: ↑4. Jul 2019, 15:38 Hast Recht RevNick aka Re............
Beide Modelle können nicht kumuliert werden. Die Zeiten des BFD werden nicht auf die1000 Sozialstunden angerechnet. Aber sie werden bei einer neuen BFD Stele mit angerechnet. Wer z. B. bei einer BFD 4 Monate war, muss bei der nächsten nur noch 8 Monate erbringen.
Jetzt alle zufrieden?
Es hat keiner bestritten, dass innerhalb der einzelnen Bausteine (also BFD bei verschiedenen Stellen oder die 1000 Sozialstunden bei mehreren Vereinen aufgeteilt) eine Kumulation stattfinden kann.
Hast also gut bei der BAnst PT nach dem Hinweis von ULLUB recherchiert und abgelesen...

Re: Ruhestand für Beamte ab 2017
Manno. Da hab ich ja was losgetreten. Also. Die beiden Säulen BFD und Ehrenamt (1000) vermischen geht nicht. Ich wurde ohne Angaben von Gründen entlassen. Ohne Vorwarnung. Innerhalb der Probezeit ist das möglich. Das Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben ist zuständig für den BFD. Und diese Stelle muss die Kündigung aussprechen. BAnst PT hab ich informiert. Wird wohl auch Neuland für die sein. Noch keine Antwort.