Referentenentwurf Bundesalimentationsgesetz (BAlimentG)

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mroe2016
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Re: Referentenentwurf Bundesalimentationsgesetz (BAlimentG)

Beitrag von mroe2016 »

Mainstream1 hat geschrieben: 29. Okt 2026, 16:22 Sehr gute Darstellung des bisherigen Verlaufs und der in 2021 gemachten Zusage, dies dürfte dann eine Rückwirkung ab diesem Zeitpunkt für alle Bundesbeamten beinhalten. Aber bestimmt lässt man sich da wieder "etwas einfallen".

Nachzulesen hier:

BDZ fordert Kabinettsbeschluss bis Ende November - BDZ, Deutsche Zoll- und Finanzgewerkschaft https://share.google/6dAM8M7AW8xBqBz31
Hallo Mainstream1,
auf dieser Seite gibts auch immer viel aktuelle Infos vom Stand der Dinge beim Bund und auch bei den Ländern:

https://oeffentlicher-dienst-news.de/bd ... -warterei/
mroe2016
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Re: Referentenentwurf Bundesalimentationsgesetz (BAlimentG)

Beitrag von mroe2016 »

Neuste Info zum Thema - offensichtlich soll der neue Entwurf in diesem Jahr noch durchs Kabinett :

https://oeffentlicher-dienst-news.de/do ... chliessen/
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1000Baht
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Re: Referentenentwurf Bundesalimentationsgesetz (BAlimentG)

Beitrag von 1000Baht »

Was der Bundesinnenminsister diese Woche beim GdP-Bundeskongress in Berlin genau gesagt hat:

https://www.youtube.com/watch?v=AN2ZgSBKINA

Mit etwas Vorgeplängel geht es etwa ab 36:45 Minuten um Amtsangemessene Alimentation!
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Aufsteiger85
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Re: Referentenentwurf Bundesalimentationsgesetz (BAlimentG)

Beitrag von Aufsteiger85 »

1000Baht hat geschrieben: 5. Nov 2026, 10:56 Was der Bundesinnenminsister diese Woche beim GdP-Bundeskongress in Berlin genau gesagt hat:

https://www.youtube.com/watch?v=AN2ZgSBKINA

Mit etwas Vorgeplängel geht es etwa ab 36:45 Minuten um Amtsangemessene Alimentation!
Ich würde hinzufügen, dass dem Vorgeplänkel das Hauptgeplänkel folgte, bevor das Nachgeplänkel anfing. Außer "wir schaffen das" hat er ja nicht wirklich ein (zeitliches) Ziel benannt.

Dennoch danke für den Link. Habe es mir gerade reingezogen.
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1000Baht
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Re: Referentenentwurf Bundesalimentationsgesetz (BAlimentG)

Beitrag von 1000Baht »

Aufsteiger85 hat geschrieben: 5. Nov 2026, 21:02 Außer "wir schaffen das" hat er ja nicht wirklich ein (zeitliches) Ziel benannt.
Hatte ich auch nicht in Aussicht gestellt. 8-) Wollte nur seine Rede teilen, damit man beurteilen kann, was er genau gesagt hat.

Positioniert hat er sich ja nun recht eindeutig. Allerdings glaube ich persönlich, daß das Ergebnis (sollte es denn zeitnah kommen) nicht unbedingt so sein wird, wie es sich viele erhoffen.
Den Dienstherren (und nicht nur dem Bund) geht es in aller erster Linie darum Geld zu sparen.
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wbbs
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Re: Referentenentwurf Bundesalimentationsgesetz (BAlimentG)

Beitrag von wbbs »

Mittlerweile befürchte ich, dass die erhoffte und vom BVG geforderte Neubestimmung der Bezüge im Referentenentwurf für die meisten Kollegen keine wesentliche Verbesserung bringen wird. Ausgenommen Personen mit kinderbezogenen Zuschlägen.
Allein schon der Umstand, die beiden letzten Übertragungen des Tarifpersonals auf die Beamten, in die Berechnungen mit einfließen zu lassen, ist ziemlich dreist. Hinzu kommen die geplanten Familieneinkommensmodelle, die ebenfalls zu einer Reduktion kommender Erhöhungen führen wird.
Mainstream1
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Re: Referentenentwurf Bundesalimentationsgesetz (BAlimentG)

Beitrag von Mainstream1 »

Das würde bedeuten, dass der verfassungsgemäße Stand von 2024 erreicht würde, aber nur durch Einbeziehung der Regelerhöhung 2025 und 2026.
Damit hätten wir für 2025 und 2026 zwei Nullrunden gehabt, bei sehr hoher Inflation und gleichzeitig wesentlicher Steigerungen der Löhne und Gehälter in den sonstigen Bereichen.
Dreister ginge es wirklich nicht ! Da sind die Länderregelungen wesentlich gerechter und sonniger
Für den Bund würde es bedeuten, dass die Besoldung mit der "Neuregelung" sofort und rückwirkend ab 2025 wieder verfassungswidrig wäre.....fein.
MS
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1000Baht
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Re: Referentenentwurf Bundesalimentationsgesetz (BAlimentG)

Beitrag von 1000Baht »

Mainstream1 hat geschrieben: 6. Nov 2026, 18:02 Dreister ginge es wirklich nicht !
Findest du? Warte es einfach ab. Ich weiß zwar nicht Neues, aber ich traue denen Alles zu!
Mainstream1 hat geschrieben: 6. Nov 2026, 18:02 Da sind die Länderregelungen wesentlich gerechter und sonniger
Welche? Bayern Partnereinkommen 22.648 Euro Brutto.
Baden-Württemberg hat bei der Anpassung der Dienst- und Versorgungsbezüge für die Jahre 2026, 2027 und 2028, die bei insgesamt knapp 6% liegt, das anzurechnende Partnereinkommens auf einmal um 20% (von 6.000.- auf 7.200.- Euro) erhöht. Sehr sonnig.
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Rorbert001
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Re: Referentenentwurf Bundesalimentationsgesetz (BAlimentG)

Beitrag von Rorbert001 »

Zitat aus dem Link:
https://oeffentlicher-dienst-news.de/bd ... -warterei/
Kritik am „fiktiven Partnereinkommen“
Außerdem sieht der BDZ ein Grundsatzproblem im bisherigen Entwurf. Um die neuen Maßstäbe zur Mindestbesoldung einzuhalten (mindestens 80 Prozent des Median-Äquivalenzeinkommens), verabschiedet sich das BMI vom Alleinverdienermodell und geht von einem fiktiven Partnereinkommen aus. Das Ministerium nimmt pauschal an, dass die Ehepartner und Ehepartnerinnen rund 20.000 Euro pro Jahr verdienen.

Durch diesen Rechentrick werden weite Teile der Besoldung ab dem Jahr 2021 rückwirkend verfassungskonform. So entfallen größere Nachzahlungen. Für Ausnahmefälle ohne Partnerverdienst plant das Ministerium lediglich einen „ergänzenden Familienzuschlag“. Eine Maßnahme, die der BDZ als „bürokratisches Monster“ bezeichnet."


Meine Meinung: Schaut euch mal die Grundgehaltstabellen der Länder und vom Bund an. Die liegen z.B. bei den Gehaltstabellen A7/A8 Endstufe immer noch so 200 bis 300€ unter dem Bund. Das einzige was anders bei den Ländern ist, sind die Familienzuschläge bzw. Ortszuschläge (Bayern). Somit muss man wie schon einige vermutet haben als Nullnummer ansehen. Die fiktive Gehaltstabelle Bund beinhaltet ja schon eine Erhöhung. Außer es sind Kinder in der Familie, da kann die Rechnung ab dem dritten Kind deutlich höher ausfallen, so wird es in Tabellen der Länder auch deutlich.
https://www.dbb.de/fileadmin/user_uploa ... f_Bund.pdf
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