PBeaKK und Beihilfe 2027

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vossloch
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PBeaKK und Beihilfe 2027

Beitrag von vossloch »

Kann schon jemand sagen, was sich bei Beihilfe und PBeaKK ändert?
Mir geht es vorrangig um Zahnersatz und Mitversicherung Ehefrau.
Kringel
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Re: PBeaKK und Beihilfe 2027

Beitrag von Kringel »

vossloch hat geschrieben: 17. Okt 2026, 14:22 Kann schon jemand sagen, was sich bei Beihilfe und PBeaKK ändert?
Mir geht es vorrangig um Zahnersatz und Mitversicherung Ehefrau.

Hallo vossloch,

lies mal hier : https://www.verdi.de/ikt/themen/beamten ... _campaign=

Gruß Kringel
sunny47
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Re: PBeaKK und Beihilfe 2027

Beitrag von sunny47 »

Habe gerade el.Post bekommen.
Beitrag steigt 2027 um 5,03%
Herm
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Re: PBeaKK und Beihilfe 2027

Beitrag von Herm »

Übersicht mit Beitragstabelle 2027 :

https://www.pbeakk.de/mitgliedschaft/beitraege

Die sind ja früh dran mit der Mitteilung... aber:

Bis zum 20. November eines Jahres müssen die privaten Krankenversicherungsunternehmen
die Beiträge aller Vollversicherten für das folgende Jahr digital an das
Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) übermitteln.

Und das klappt hoffentlich besser als im letzten Jahr...(Steuerentlastung).

Zusatzversicherungen ?
Hessen63
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Re: PBeaKK und Beihilfe 2027

Beitrag von Hessen63 »

Herm hat geschrieben: 24. Okt 2026, 21:56 Übersicht mit Beitragstabelle 2027 :

https://www.pbeakk.de/mitgliedschaft/beitraege

Die sind ja früh dran mit der Mitteilung... aber:

Bis zum 20. November eines Jahres müssen die privaten Krankenversicherungsunternehmen
die Beiträge aller Vollversicherten für das folgende Jahr digital an das
Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) übermitteln.

Und das klappt hoffentlich besser als im letzten Jahr...(Steuerentlastung).

Zusatzversicherungen ?
Die gebe ich immer als zusätzliche Krankenversicherung (oder wie es halt in Elster genannt wird) an
Gruß aus Hessen Heinz
Andrea55
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Re: PBeaKK und Beihilfe 2027

Beitrag von Andrea55 »

Hallo 👋,

die Beiträge für die Zusatzstufen steigen nicht.
Micha0815
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Re: PBeaKK und Beihilfe 2027

Beitrag von Micha0815 »

Andrea55 hat geschrieben: 25. Okt 2026, 16:31 Hallo 👋,

die Beiträge für die Zusatzstufen steigen nicht.
Quelle?
Kaddel
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Re: PBeaKK und Beihilfe 2027

Beitrag von Kaddel »

Moin, ich habe heute auch die Benachrichtigung über die Beiträge 2027 per App erhalten. Die Zusatzbeiträge ändern sich nicht.
Andrea55
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Re: PBeaKK und Beihilfe 2027

Beitrag von Andrea55 »

Micha0815 hat geschrieben: 25. Okt 2026, 16:32
Andrea55 hat geschrieben: 25. Okt 2026, 16:31 Hallo 👋,

die Beiträge für die Zusatzstufen steigen nicht.
Quelle?
Steht im elektronischen Schreiben über die Beitragserhöhung von 5,03% der Pbeakk.
Micha0815
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Re: PBeaKK und Beihilfe 2027

Beitrag von Micha0815 »

Andrea55 hat geschrieben: 25. Okt 2026, 20:29
Micha0815 hat geschrieben: 25. Okt 2026, 16:32
Andrea55 hat geschrieben: 25. Okt 2026, 16:31 Hallo 👋,

die Beiträge für die Zusatzstufen steigen nicht.
Quelle?
Steht im elektronischen Schreiben über die Beitragserhöhung von 5,03% der Pbeakk.
Danke, dies Schreiben kam bei mir erst heute Nacht in die App
Mike9000
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Re: PBeaKK und Beihilfe 2027

Beitrag von Mike9000 »

Bezüglich "Mitversicherung Ehefrau" gibt's da auch den "Gesamtbetrag der Einkünfte" zu beachten, der jährlich nachzuweisen ist.
Tricky dabei, dass das ein höherer Betrag sein kann, als im Steuerbescheid des Finanzamtes für sie ausgewiesen ist.
W48
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Re: PBeaKK und Beihilfe 2027

Beitrag von W48 »

Verstehe ich nicht!
Schreib mal ein Beispiel.
Rorbert001
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Re: PBeaKK und Beihilfe 2027

Beitrag von Rorbert001 »

W48 hat geschrieben: 27. Okt 2026, 22:10 Verstehe ich nicht!
Schreib mal ein Beispiel.
Steht hier:
https://www.pbeakk.de/mitgliedschaft/mitversicherte

Die Mitversicherung Ihres Ehe- oder eingetragenen Lebenspartners
Sie möchten Ihren Ehepartner beziehungsweise eingetragenen Lebenspartner bei der PBeaKK mitversichern? Das ist möglich, solange er eine bestimmte Einkommensgrenze, die derzeit bei 22.648 Euro liegt, nicht überschreitet. Für den Antrag benötigen wir daher einen Nachweis seiner Einkünfte. Fertigen Sie dafür bitte eine Kopie des Einkommensteuerbescheides an. Selbst erstellte Ausdrucke von Steuerprogrammen können wir nicht berücksichtigen.

Der „Gesamtbetrag der Einkünfte“ wird vom zuständigen Finanzamt ermittelt und ist auf dem Einkommensteuerbescheid gesondert ausgewiesen. Neben den Einkünften aus einer Beschäftigung, aus Renten und Versorgungsbezügen zählen hierzu auch mögliche Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung sowie regelmäßige Zahlungen aus Rentenversicherungen oder Berufsunfähigkeits- oder Lebensversicherungen. Durch Kapitalerträge wie Zinsen oder Dividenden, die steuerlich bereits abgegoltenen sind, erhöht sich der „Gesamtbetrag der Einkünfte“. Dagegen vermindern Kinderbetreuungskosten, die steuerlich absetzbar sind, den Gesamtbetrag.
Mike9000
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Re: PBeaKK und Beihilfe 2027

Beitrag von Mike9000 »

Guten Morgen, W48,

wie Robert001 vorhin aufgeführt hat, liegt die Crux z.B. bei den Kapitalerträgen, da das Finanzamt die bereits abgeführten Kapitalertragssteuern beim Gesamtbetrag abzieht, die PBeaKK jedoch die vollständigen Kapitalerträge betrachtet.
Das läuft m.E. nach den Vorschriften der Bundesbeihilfeverordnung ab. Je geringer das Einkommen der Gattin, desto gefahrloser. die günstige Mitversicherung..
Mike9000
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Re: PBeaKK und Beihilfe 2027

Beitrag von Mike9000 »

Noch eine Ergänzung zur vorigen Darstellung - alles ohne Gewähr!!!
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