Amtsärztliche U. ohne Begründung – rechtmäßig?

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Stella94
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Re: Amtsärztliche U. ohne Begründung – rechtmäßig?

Beitrag von Stella94 »

stuntmanmike hat geschrieben: 15. Okt 2026, 21:00
Stella94 hat geschrieben: 14. Okt 2026, 01:35 Eine Rechtsschutzversicherung habe ich leider nicht. Mir ist auch unklar, wo und wie ich kurzfristig gegen die Untersuchungsanordnung vorgehen könnte. Der Termin ist bereits in wenigen Tagen, und ich bezweifle, dass ich bis dahin jemanden finde, der das fachkundig prüft und die Untersuchung gegebenenfalls noch stoppen kann.
ki erklärt einem das binnen weniger minuten, setzt ein schreiben ans gericht auf und damit ist die sache bei eingang bei gericht gestoppt bis zu entscheidung.

immer wieder unterhaltsam wie die leute auch im ki zeitalter immer noch nicht in der lage sind viele dinge selbst zu erledigen.
Danke für den unglaublich Guten Tipp! Als würde dass, was eine KI ausspuckt immer der Realität entsprechen und wer ist IHR? Wer sollen die sein, die ein Schreiben aufsetzen?
Grillmeister
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Re: Amtsärztliche U. ohne Begründung – rechtmäßig?

Beitrag von Grillmeister »

Stella94 hat geschrieben: 15. Okt 2026, 22:54
Pipapo hat geschrieben: 15. Okt 2026, 12:16 Sehe ich das richtig, am 13.10. fragst du hier nach der Rechtmäßigkeit der Einladung und am 14.10., also einen Tag später sagst du, dass der Termin bereits stattgefunden hat?
Richtig, Termin wurde einfach per Übergabe Einschreiben vorgezogen und der Termin in 14 Tagen storniert, so dass man keinerlei Reaktionszeit mehr hatte und da ich nicht wusste welche Konsequenzen ein fern bleiben gehabt hätte, bin ich hin.
Wow, das ist ja unfassbar! Bei jedem Versicherungsverkäufer der so einen Zeitdruck erzeugt würde man sagen "da ist doch was faul".... Wahrscheinlich hat man gemerkt, dass deine Untersuchungsanordnung keinen Bestand haben könnte und wollte so Fakten schaffen :?:
Mainstream1
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Re: Amtsärztliche U. ohne Begründung – rechtmäßig?

Beitrag von Mainstream1 »

Um es einzuordnen: Im Widerspruchsverfahren kann man mit der Entscheidung die Begründung nachholen, das kann man sehr schnell machen, der Termin bliebe...oder würde etwas verlegt.
An der Untersuchung käme man letztlich dann auch nicht vorbei. Vorziehen ist natürlich auch eine Lösung, kann aber das ganze Verfahren rechtswidrig machen, wenn keine tragfähige Begründung vorgelegen hätte, diese kann sich aber unmittelbar auch aus dem Gesetz ergeben oder einer Rechtsverordnung.
Der Rechtsweg steht jetzt für die ggf. Folgeverfügung offen, kommt halt darauf an, was der Dienstherr nun entscheidet, bzw. veranlasste und was die Beamtin möchte oder eben nicht. Aufschiebende Wirkung, z.B. bei einer Zurruhesetzung wegen DDU tritt aber nicht ein, der Ausgang des ggf. dann auch gerichtlichen Verfahrens wäre also entscheidend. Dazu gibt es hier aber bereits einige Threads.
MS
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