Referentenentwurf Bundesalimentationsgesetz (BAlimentG)

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zeerookah
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Re: Referentenentwurf Bundesalimentationsgesetz (BAlimentG)

Beitrag von zeerookah »

Speedy123 hat geschrieben: 23. Sep 2026, 08:21 Wie realistisch ist es, dass die Besoldungstabelle (A Besoldung) aus dem Referentenentwurf ab Mai 26 Wirklichkeit wird?
Ich würde mich bei wirtschaftlichen Überlegungen nicht drauf verlassen.
Auch ein Blick in die Glaskugel 🔮 bringt da keine Klarheit.
Das Ergebnis wird vermutlich wieder zu Unzufriedenheit führen und wieder zu neuen Klagen.
So das es passieren kann das die Beamtenbesoldung über Jahre nur noch vom BVerfG festgelegt/geklärt werden kann.
deerhunter
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Re: Referentenentwurf Bundesalimentationsgesetz (BAlimentG)

Beitrag von deerhunter »

Speedy123 hat geschrieben: 23. Sep 2026, 08:21 Wie realistisch ist es, dass die Besoldungstabelle (A Besoldung) aus dem Referentenentwurf ab Mai 26 Wirklichkeit wird?
Überhaupt nicht mehr realistisch
Speedy123
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Re: Referentenentwurf Bundesalimentationsgesetz (BAlimentG)

Beitrag von Speedy123 »

Mainstream1
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Re: Referentenentwurf Bundesalimentationsgesetz (BAlimentG)

Beitrag von Mainstream1 »

Das hat er schon vorher immer so geschrieben, ein paar warme Worte halt seit mindestens Anfang des Jahres.
Bis Dezember 2026 sollte es nun aber endlich Gesetz werden.....schau'n mer mal.....dann sehen wir schon...
MS
Tequila
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Re: Referentenentwurf Bundesalimentationsgesetz (BAlimentG)

Beitrag von Tequila »

Also ich lese daraus: bla bla bla bla bla bla - eigentlich so wie jeder andere Regierung vorher in den letzten Jahren auch😑
Herm
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Re: Referentenentwurf Bundesalimentationsgesetz (BAlimentG)

Beitrag von Herm »

Wir haben ja erstmal Glück gehabt das unsere Pflegeversicherung „nicht geplündert wurde“.
Die Beiträge wären dann 2027 stark angestiegen...(aber das kann noch kommen) :

Die Forderung nach einem finanziellen Ausgleich zwischen privater und gesetzlicher Pflegeversicherung findet sich nun lediglich in einem Prüfauftrag an die bald zu gründende Expertenkommission zur Pflegeversicherung wieder.
Mainstream1
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Re: Referentenentwurf Bundesalimentationsgesetz (BAlimentG)

Beitrag von Mainstream1 »

Im Prinzip sind die Beiträge zur privaten Pflegeversicherung zu hoch und mussten gedenkt werden. Dirs geht aber nicht, da der Gesetzgeber die Beitragssätze der gesetzlichen Pflegeversicherung auf die private "übergestülpt" hat - aus angeblichen Gründen der Gleichbehandlung. Es ist aber eine tatsächliche Ungleichbehandlung.
Die Unausgewogenheit bezüglich der prozentualen Verteilung der Pflegefälle nach Prozentanteil ist natürlich gegeben, ob das eine enteignungsgleiche Maßnahme rechtfertigt (Griff in die Kasse der privaten Pflegeversicherung) mag dahin gestellt bleiben, das wird in letzter Instanz der BVerfG feststellen müssen.
Man sollnte mal prüfen, wie hoch der Anteil der freiwillig in der gesetzlichen Pflegeversicherung versicherten Personen die Quote dort erhöhen.
Das sind nämlich in der überwiegenden Anzahl früher Selbstständige, die sich kurz vor den Ruhestand noch durch verschiedene Möglichkeiten in die gesetzliche Versicherung "hinein gemogelt" haben. Die zuvor der privaten Versicherung zugeflossenen Rückstellungen könnte man natürlich dann übertragen.
MS
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