DU-Verfahren beschleunigen

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lavinia21
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Re: DU-Verfahren beschleunigen

Beitrag von lavinia21 »

Ich kann nur von mir in BW berichten. Die Zurruhesetzung wurde unabhängig vom Dienstunfallruhegehalt durchgeführt. Dies ist hier normal, das das Dienstunfallruhegehalt durch das Finanzministerium beschieden wird und erst im Nachgang. Ich hatte die Anerkennung des Dienstunfalls, die Kausalität, die Unfallfolgen, Zusicherung der Unfallfürsorge, den Unfallausgleich...dennoch erstmal die Zurruhesetzung mit der "regulären" Pension. Das war damals die Mindestpension. Mit dem wirklich besten und teuersten Anwalt für Verwaltungsrecht wurde dann das Unfallruhegehalt erwirkt...und das hat nochmals ca. 6 Monate gedauert. Ohne diesen Anwalt hätte ich es nicht geschafft...auf die vorherigen Anwälte wurde gar nicht reagiert. MdE, GdB, Kausalität usw. haben am Ende erstmal nichts mit den Unfallruhegehalt zu tun...völlig unterschiedliche Dinge, selbst wenn in den Gutachten augenscheinlich der Zusammenhang mehr als plausibel erscheint. Mir wundert es nur, dass der Anwalt keinen Druck macht? Kann aber natürlich auch daran liegen, dass in Ihrem BL eben auch erst die Zurruhesetzung erfolgen und im Nachgang die Prüfung zum Unfallruhegehalt erfolgen muss.
Messerscharf
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Re: DU-Verfahren beschleunigen

Beitrag von Messerscharf »

Hi Lavinia,

du schreibst, du hattest den teuersten Anwalt. Kannst Du in etwa abschätzen, wieviel der Kosten deine Rechtsschutzversicherung übernommen hat und wieviel an Kosten Du selbst tragen musstest?
Mainstream1
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Re: DU-Verfahren beschleunigen

Beitrag von Mainstream1 »

Anwälte rechnen grundsätzlich nach RVG (Rechtsanwaltsvergütungsgesetz) ab. Da kommt es dann auf den Streit- bzw. Gegenstandswert an, wie hoch nach dem RGV die Gebühren im Einzelfall sind.

Natürlich gibt es auch Anwälte, die nach Stundensätzen abrechnen möchten. Das sind meist sogenannte "Spitzenanwälte" oder in Verfahren, die sehr aufwändig sind, deren Streitwert aber niedrig ist. Da fallen pro Arbeitsstunde schnell mal 300 Euro an. Eine Stundenvergütung muss aber m.E. gesondert vereinbart werden.

Eine Rechtsschutz würde sicher nur die nach RVG angefallenen Beträge übernehmen, die Versicherung wäre sonst von den Beiträgen nicht kalkulierbar.
MS
lavinia21
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Re: DU-Verfahren beschleunigen

Beitrag von lavinia21 »

Messerscharf hat geschrieben: 28. Sep 2026, 16:51 Hi Lavinia,

du schreibst, du hattest den teuersten Anwalt. Kannst Du in etwa abschätzen, wieviel der Kosten deine Rechtsschutzversicherung übernommen hat und wieviel an Kosten Du selbst tragen musstest?

Meine Rechtschutzversicherung hat um die 2800 Euro übernommen. Ich habe selbst noch knapp 6000 Euro hinzugezahlt (Honorarvereinbarung). Das war damals natürlich ein Haufen Geld, aber der Personalrat hat ganz klar gesagt, wenn einer das Ganze durchbringt, dann dieser Anwalt. Am Ende wurde es auch innert 6 Monate außergerichtlich geregelt. Auf die ganzen Schreiben des Syndikusanwaltes des DGB wurde seitens des RP und auch seitens des Finanzministeriums nicht mal geantwortet.

Am Ende ist es eine ganz einfache Rechnung: Gebe ich mich zur Not mit der Mindestpension zufrieden und investiere nichts ODER möchte ich das Unfallruhegehalt plus den Unfallausgleich? Bei A13 Stufe 10 (Endstufe) mit nahezu dem Höchstsatz plus GdS 40 liegen da schon Welten dazwischen.
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