Öffnungsaktion PKV für GKV Beamte
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Re: Öffnungsaktion PKV für GKV Beamte
Mein aktueller Beitrag (130%) bei der Debeka 520€. In der GKV über 1000, da ich über der Beitragsbemessungsgrenze liege. Da stellen sich für mich keine Fragen mehr.
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ClaraHartmann
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Re: Öffnungsaktion PKV für GKV Beamte
Wenn die GKV bereits über der Beitragsbemessungsgrenze liegt, würde ich die 1.300 € nicht nur dem heutigen PKV-Beitrag gegenüberstellen. Entscheidend sind die Beihilfequote, die beihilfefähigen Restkosten, Selbstbehalte und die Beitragsentwicklung im Ruhestand.
Bei der ffnungsaktion sollte man außerdem genau prüfen, welche Tarife tatsächlich offenstehen und wie der Zuschuss im Ruhestand aussieht. Eine Rückkehr in die GKV ist später oft nicht frei planbar. Ich würde mir deshalb beide Varianten für Aktivzeit und Ruhestand schriftlich durchrechnen lassen, inklusive möglicher Beitragsentlastung und der Kosten für nicht beihilfefähige Leistungen.
Bei der ffnungsaktion sollte man außerdem genau prüfen, welche Tarife tatsächlich offenstehen und wie der Zuschuss im Ruhestand aussieht. Eine Rückkehr in die GKV ist später oft nicht frei planbar. Ich würde mir deshalb beide Varianten für Aktivzeit und Ruhestand schriftlich durchrechnen lassen, inklusive möglicher Beitragsentlastung und der Kosten für nicht beihilfefähige Leistungen.
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Dienstunfall_L
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Re: Öffnungsaktion PKV für GKV Beamte
Welcher Zuschuss im Ruhestand? Welche Beitragsentlastungen?
Die Beihilfe leistet nicht weniger als die GKV.
Wenn jetzt schon der Unterschied rund 6000 € / J. beträgt, dann lassen sich damit auch mögliche Zuzahlungen locker abdecken.
Die 6000 € oder einen Teil davon anlegen und für die Gesundheits/Krankheitskosten ansparen.
Die Beihilfe leistet nicht weniger als die GKV.
Wenn jetzt schon der Unterschied rund 6000 € / J. beträgt, dann lassen sich damit auch mögliche Zuzahlungen locker abdecken.
Die 6000 € oder einen Teil davon anlegen und für die Gesundheits/Krankheitskosten ansparen.
Re: Öffnungsaktion PKV für GKV Beamte
Ich käme mit dem, was die Debeka leistet locker hin. Bis 3,5 innerhalb der GOÄ. Mehr brauche ich nicht. Ich brauche keine Zusatz-Gags, wie Beihilfeergänzung. Die Beihilfe deckt 70% und ich muss nicht mehr, um Beihilfe überhaupt zu bekommen, einen Bescheid der GKV vorlegen, der meist 8 WO auf sich warten lässt. Und auch der Beitrag der GKV steigt schon deshalb, weil auch die Beitragsbemessungsgrenze jedes Jahr steigt.
Re: Öffnungsaktion PKV für GKV Beamte
zudem komme ich in den normalen Beamtentarif der Debeka.
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ClaraHartmann
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Re: Öffnungsaktion PKV für GKV Beamte
Für mich zählt vor allem Beihilfequote plus Restkostentarif und wie Vorerkrankungen die Annahme kippen können. Öffnungsaktionen sind oft Standardtarif-Niveau, keine freie Tarifwahl.
Beiträge in der aktiven Zeit und im Ruhestand sollte man schriftlich gegeneinanderlegen und zusätzlich prüfen, welche Leistungen ausgeschlossen oder begrenzt sind. Dann lässt sich besser entscheiden, ob die Öffnungsaktion langfristig passt.
Beiträge in der aktiven Zeit und im Ruhestand sollte man schriftlich gegeneinanderlegen und zusätzlich prüfen, welche Leistungen ausgeschlossen oder begrenzt sind. Dann lässt sich besser entscheiden, ob die Öffnungsaktion langfristig passt.
Re: Öffnungsaktion PKV für GKV Beamte
Nochmals und dieses mal lege ich wirklich ans Herz sich mit dem "echten" Standard- bzw. Basistarif und dem Grundtarif auseinanderzusetzen!
Der Zugang über die Öffnungsaktionen ist *kein* Standardtarif-Niveau, man kommt in den exakt gleichen Grundtarif wie alle anderen Beihilfeberechtigten in der Versicherungsgesellschaft. Je nach Bund-/Bundesland auch ergänzt um den Wahlleistungstarif, wenn die Beihilfe (oft mit entsprechender Eigenbeteiligung) Wahlleistungen anbietet.
Alle (neueren) Tarife sind in der Regel modular nach dem Baukastenprinzip aufgebaut: Grundtarif, Wahlleistungstarif und Ergänzungstarif. Insbesondere drittes wird im Rahmen der Öffnungsaktion entweder dabei ausgeschlossen oder verknappt angeboten als "Ergänzungstarif Light". Es macht weder den Grundtarif oder die grundsätzlichen Versicherungsleistungen schlechter.
Auch ohne Öffnungsaktion hat man keine "freie Tarifwahl" da es in aller Regel bei der jeweiligen Gesellschaft genau das ein und gleiche Tarifpaket für alle beihilfeberechtigte gibt, wovon der Öffnungstarif nur den Zugang zum Grundtarif und ggf. dem Wahlleistungstarif eröffnet. Verkaufstitel wie zum Beispiel "Kompakt, Optimal oder Premium" spiegeln in der Regel die Bausteine wieder (Kompakt: Grundtarif, Optimal: Grundtarif + Wahlleistungstarif, Premium: Grundtarif + Wahlleistungstarif + Ergänzungstarif), hier ist nichts mit "Standardtarifniveau".
Im Rahmen der Öffnungsaktion kann man sich auch zwischen den teilnehmenden Versicherungsgesellschaften bewegen und sich für einen Tarif entscheiden, der für sich die besseren Preis- oder Leistungen hat - solange man den Weg der anonymen Vorabfrage geht und keinen rechtsverbindlichen Antrag stellt. Da bis dato die Barmenia vergleichsweise in ihrem Grundtarif die "besseren Leistungen" hatte, sind auch ganz viele dahin gegangen bis diese dann nicht mehr an der Öffnungsaktion teilgenommen haben. Die anonyme Vorabfrage ist auch immer noch das beste Mittel für die Suche nach der geeigneten Versicherungsgesellschaft, da manche die ein und gleichen Diagnosen ganz anderes bewerten und es durchaus auch Raum für ggf. einen besseren Risikozuschlag gibt der von 0% bis max. 30% gehen kann.
Im Rahmen der Öffnungsaktion werden auch *keine* Leistungen im Grund- und ggf. Wahlleistungstarif ausgeschlossen oder extra begrenzt.
Der Zugang über die Öffnungsaktionen ist *kein* Standardtarif-Niveau, man kommt in den exakt gleichen Grundtarif wie alle anderen Beihilfeberechtigten in der Versicherungsgesellschaft. Je nach Bund-/Bundesland auch ergänzt um den Wahlleistungstarif, wenn die Beihilfe (oft mit entsprechender Eigenbeteiligung) Wahlleistungen anbietet.
Alle (neueren) Tarife sind in der Regel modular nach dem Baukastenprinzip aufgebaut: Grundtarif, Wahlleistungstarif und Ergänzungstarif. Insbesondere drittes wird im Rahmen der Öffnungsaktion entweder dabei ausgeschlossen oder verknappt angeboten als "Ergänzungstarif Light". Es macht weder den Grundtarif oder die grundsätzlichen Versicherungsleistungen schlechter.
Auch ohne Öffnungsaktion hat man keine "freie Tarifwahl" da es in aller Regel bei der jeweiligen Gesellschaft genau das ein und gleiche Tarifpaket für alle beihilfeberechtigte gibt, wovon der Öffnungstarif nur den Zugang zum Grundtarif und ggf. dem Wahlleistungstarif eröffnet. Verkaufstitel wie zum Beispiel "Kompakt, Optimal oder Premium" spiegeln in der Regel die Bausteine wieder (Kompakt: Grundtarif, Optimal: Grundtarif + Wahlleistungstarif, Premium: Grundtarif + Wahlleistungstarif + Ergänzungstarif), hier ist nichts mit "Standardtarifniveau".
Im Rahmen der Öffnungsaktion kann man sich auch zwischen den teilnehmenden Versicherungsgesellschaften bewegen und sich für einen Tarif entscheiden, der für sich die besseren Preis- oder Leistungen hat - solange man den Weg der anonymen Vorabfrage geht und keinen rechtsverbindlichen Antrag stellt. Da bis dato die Barmenia vergleichsweise in ihrem Grundtarif die "besseren Leistungen" hatte, sind auch ganz viele dahin gegangen bis diese dann nicht mehr an der Öffnungsaktion teilgenommen haben. Die anonyme Vorabfrage ist auch immer noch das beste Mittel für die Suche nach der geeigneten Versicherungsgesellschaft, da manche die ein und gleichen Diagnosen ganz anderes bewerten und es durchaus auch Raum für ggf. einen besseren Risikozuschlag gibt der von 0% bis max. 30% gehen kann.
Im Rahmen der Öffnungsaktion werden auch *keine* Leistungen im Grund- und ggf. Wahlleistungstarif ausgeschlossen oder extra begrenzt.
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Dienstunfall_L
- Beiträge: 1148
- Registriert: 7. Mär 2015, 11:05
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Re: Öffnungsaktion PKV für GKV Beamte
Ich frage noch einmal nach: Welcher Zuschuss ist gemeint und welche mögliche Beitragsentlastung?ClaraHartmann hat geschrieben: 17. Sep 2026, 09:22… und wie der Zuschuss im Ruhestand aussieht. (…) … inklusive möglicher Beitragsentlastung
Danke an Saxum für die erneute Erläuterung.
Re: Öffnungsaktion PKV für GKV Beamte
Dazu kann ich auch was sagen: Sofern man aufgrund vorheriger Beschäftigungszeiten in die gesetzliche Rentenversicherung eingezahlt hat und daraus dann eine Rente im Ruhestand erhält (die je nach Höhe dann mit der Pension verrechnet wird),erhält man einen Zuschuss in Höhe von 8,55% (7,3 % und 1,25 %) auf den Auszahlbetrag der Rente. Beispielsweise wäre das bei einem Auszahlungsbetrag der Rente in Höhe von 300 € dann 25,65 € "on Top".
Beitragsentlastungstarife kann man grundsätzlich bei jeder PKV abschließen, aber ob das sich lohnt ist schwierig vorauszusagen, da in der Regel auch Beitragsentlastungstarife in der Ruhestands-Phase weiter laufen und weiter zu bezahlen sind plus es wird ein SEHR hohes Sterbealter unterstellt. Ich persönlich als Laie halte es eher für sinnvoller diese Summe in einen ETF oder andere kosten- und risikoarme Anlagen oder verzinste Tagesgeldkonten zu stecken. Nicht zu verwechseln mit dem gesetzlichen 10% Zuschlag für die Altersrückstellung, der dann auch bei Renten/Ruhestandseintritt beendet wird. Lohnt sich vielleicht eher noch für Angestellte mit entsprechendem Einkommen wo der Arbeitgeber zusätzlich die Hälfte davon auch übernimmt.
Beitragsentlastungstarife kann man grundsätzlich bei jeder PKV abschließen, aber ob das sich lohnt ist schwierig vorauszusagen, da in der Regel auch Beitragsentlastungstarife in der Ruhestands-Phase weiter laufen und weiter zu bezahlen sind plus es wird ein SEHR hohes Sterbealter unterstellt. Ich persönlich als Laie halte es eher für sinnvoller diese Summe in einen ETF oder andere kosten- und risikoarme Anlagen oder verzinste Tagesgeldkonten zu stecken. Nicht zu verwechseln mit dem gesetzlichen 10% Zuschlag für die Altersrückstellung, der dann auch bei Renten/Ruhestandseintritt beendet wird. Lohnt sich vielleicht eher noch für Angestellte mit entsprechendem Einkommen wo der Arbeitgeber zusätzlich die Hälfte davon auch übernimmt.
