Inzwischen liegt für die Beamtin ein GdB-Bescheid (GdB 60) vor, während sich das DDU-Verfahren im finalen Stadium befindet, d.h. die beabsichtigte Versetzung in den Ruhestand ist bereits schriftlich angekündigt und die Stellungnahmefrist abgelaufen. Der Zurruhesetzungsbescheid ist jedoch noch nicht zugegangen.
Nun stellt sich die Frage, ob sich hieraus noch verfahrensrechtliche Auswirkungen - und falls ja, welche - für das DDU-Verfahren ergeben?
Zeitliche Überschneidung von GdB-Antrag und DDU-Verfahren
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Rorbert001
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Re: Zeitliche Überschneidung von GdB-Antrag und DDU-Verfahren
Nach meiner Meinung hat das DDU Verfahren nicht direkt was mit dem GdB des Behindertenausweises zu tun. Es gibt ja auch Behinderte die mit GdB (sogar manchmal 100) noch arbeiten gehen. Natürlich hat der GdB was mit einer Krankheit oder Einschränkung zu tun. Selbstverständlich kein ein neuer GdB auch die DDU mit beeinflussen bzw. die Gründe daraus. Aber ich glaube nicht, dass es in deinem Fall, wo ja bereits der Ruhestand angekündigt ist etwas verändert. Allerdings könntest du damit auf den Dienstherrn und die Vertreter der Schwerbehinderten Menschen zugehen und um eine Integration auf einen anderen Arbeitsplatz drängen. Ich glaube hier müsstest du dann aktiv auf den Dienstherrn und die Schweb zugehen.
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Dienstunfall_L
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Re: Zeitliche Überschneidung von GdB-Antrag und DDU-Verfahren
Unbedingt und sehr bald die Schwerbehindertenvertretung und Personalvertretung informieren. Ich würde auch mündliche Beratung erfragen.
Wurde gegenüber der Behörde während des Zurruhesetzungsverfahrens mitgeteilt, dass GdB beantragt wurde? Auch der für DDU zuständigen Behörde GdB bald mitteilen.
Ob das zu diesem Zeitpunkt noch eine Auswirkung hat, ist anhand der Informationen nicht sicher zu sagen, schaden wird es nicht.
Wurde gegenüber der Behörde während des Zurruhesetzungsverfahrens mitgeteilt, dass GdB beantragt wurde? Auch der für DDU zuständigen Behörde GdB bald mitteilen.
Ob das zu diesem Zeitpunkt noch eine Auswirkung hat, ist anhand der Informationen nicht sicher zu sagen, schaden wird es nicht.
