Berechnung der ruhegehaltsfähigen Dienstzeiten vor 17. Lebensjahr

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Nhoodaeng
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Re: Berechnung der ruhegehaltsfähigen Dienstzeiten vor 17. Lebensjahr

Beitrag von Nhoodaeng »

zeerookah hat geschrieben: 8. Sep 2026, 17:38
Nhoodaeng hat geschrieben: 8. Sep 2026, 17:14 Werde mich spätestens Freitag, evtl Montag früh noch mal melden.
Das würde ich nicht machen. Ich würde ab Morgen Früh da aber im Zweifelsfall im Stundentakt anrufen bis da Klarheit herrscht.
(außer Du sagst das schlaucht mich einfach physisch zu sehr mit denen immer wieder neu zu reden und jeder erzählt einen was anderes)

Was ich jetzt gar nicht mehr auf dem Schirm habe...was war denn Dein letzter schriftlicher Bescheid? (einschließlich einer neuen Berechnung)
Mir hatte der Kollege gesagt das würde in dem Bescheid stehen. Ich habe nur einen Bescheid bekommen, kurz bevor ich nach Deutschland kam, dort stand 65 %, genau wie der Kollege mir heute früh bestätigt. Aber erst nachdem ich ihm auf den Bescheid aufmerksam gemacht habe. Stand alles schön im System. Vom neuen Bescheid werde ich wohl erfahren wenn ich wieder zuhause bin, aber ich glaube der wird am Dienstag noch nicht da sein. Die Post nach Thailand braucht lange
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zeerookah
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Re: Berechnung der ruhegehaltsfähigen Dienstzeiten vor 17. Lebensjahr

Beitrag von zeerookah »

Aus dem 65 % Bescheid sollte eigentlich hervor gehen wie die Zeiten = % sich zusammen setzen. Damit Du die Änderungen auch nachvollziehen kannst.
Das selbe natürlich bei einen weiteren Bescheid. Besteht nicht auch die Möglichkeit per Mail oder
"Achtung Ironie" würde die BAnst dann auf ein Fax bestehen :mrgreen:
Nhoodaeng
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Re: Berechnung der ruhegehaltsfähigen Dienstzeiten vor 17. Lebensjahr

Beitrag von Nhoodaeng »

zeerookah hat geschrieben: 8. Sep 2026, 21:38 Aus dem 65 % Bescheid sollte eigentlich hervor gehen wie die Zeiten = % sich zusammen setzen. Damit Du die Änderungen auch nachvollziehen kannst.
Das selbe natürlich bei einen weiteren Bescheid. Besteht nicht auch die Möglichkeit per Mail oder
"Achtung Ironie" würde die BAnst dann auf ein Fax bestehen :mrgreen:
Der erste Bescheid bestand nur aus einem Blatt DIN A4 Papier. Ich habe hier gelesen das manche Kollegen richtig viel Informationen hatten was sich wie zusammen setzt. Warum machen die das bei der BAnst, erst den Leuten Versprechungen machen und dann hängen lassen. Haben die da tatsächlich noch Fax, damit kann ich leider auch nicht dienen. Gestern hat übrigens niemand bei mir gemeldet. Ich habe keine Nerven mich mit denen auseinander zu setzen. Montag werde ich mich um kurz nach 8 Uhr letztmalig bei denen telefonisch melden wenn bis dahin nichts passiert ist.
mroe2016
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Re: Berechnung der ruhegehaltsfähigen Dienstzeiten vor 17. Lebensjahr

Beitrag von mroe2016 »

Nhoodaeng hat geschrieben: 9. Sep 2026, 07:07
zeerookah hat geschrieben: 8. Sep 2026, 21:38 Aus dem 65 % Bescheid sollte eigentlich hervor gehen wie die Zeiten = % sich zusammen setzen. Damit Du die Änderungen auch nachvollziehen kannst.
Das selbe natürlich bei einen weiteren Bescheid. Besteht nicht auch die Möglichkeit per Mail oder
"Achtung Ironie" würde die BAnst dann auf ein Fax bestehen :mrgreen:
Der erste Bescheid bestand nur aus einem Blatt DIN A4 Papier. Ich habe hier gelesen das manche Kollegen richtig viel Informationen hatten was sich wie zusammen setzt. Warum machen die das bei der BAnst, erst den Leuten Versprechungen machen und dann hängen lassen. Haben die da tatsächlich noch Fax, damit kann ich leider auch nicht dienen. Gestern hat übrigens niemand bei mir gemeldet. Ich habe keine Nerven mich mit denen auseinander zu setzen. Montag werde ich mich um kurz nach 8 Uhr letztmalig bei denen telefonisch melden wenn bis dahin nichts passiert ist.
Hallo,
ich empfehle nochmals unbedingt die fehlenden Nachzahlungen von Mai 2023 bis jetzt in 2026 schriftlich (notfalls mindestens per Email) einzufordern.
Die Zahlungen müssen kommen weil dir die Erhöhung auf 65% ja mitgeteilt wurde. Eigentlich müssen viele einzelne Blätter mit den jeweiligen neuen Berechnungen der Pension mit den neuen Prozenten und der dann fälligen Differenz noch folgen. Wünsche Viel Erfolg dabei !
Nhoodaeng
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Re: Berechnung der ruhegehaltsfähigen Dienstzeiten vor 17. Lebensjahr

Beitrag von Nhoodaeng »

Hallo, vielen Dank für Ihre Rückmeldung. Der Herr Grünthal sollte sich schon längst bei mir gemeldet haben, aber anscheinend hat er Angst das ich ihn durchs Telefon ziehe. Desweiteren habe ich beim letzten Anruf erfahren das ich nicht auf 65% also 3,4% erhöht werde, sondern auf 63,4 % also "nur" 1,8 % erhöht werden, hätte irgendwas mit der Mindestversorgung zutun (das kann nur Comedy sein). Werde morgen nochmals anrufen ich habe den Herrn Grünhard (oder so ähnlich) auch schon schriftlich per email danach gefragt, aber ich bekomme keine Antwort darüber. Werde wenn ich zuhause bin einen Brief an die BAnst vorbereiten, allerdings erst wenn der 2. Bescheid vorliegt. Dieser wird per Einschreiben verschickt. Von hier kann ich nichts mehr machen ausser am Montag kurz vor der Rückreise nochmals bei der BAnst anrufen.
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zeerookah
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Re: Berechnung der ruhegehaltsfähigen Dienstzeiten vor 17. Lebensjahr

Beitrag von zeerookah »

Nhoodaeng hat geschrieben: 10. Sep 2026, 07:34 Werde wenn ich zuhause bin einen Brief an die BAnst vorbereiten, allerdings erst wenn der 2. Bescheid vorliegt. Dieser wird per Einschreiben verschickt. Von hier kann ich nichts mehr machen ausser am Montag kurz vor der Rückreise nochmals bei der BAnst anrufen.
Ich würde an Deiner Stelle (und jeder andere natürlich auch) mit denen nur per Mail kommunizieren (oder telefonisch über Internet in Deinen Fall aus Asien)
Mache ich nur so. Da kannst Du jederzeit Anhänge, Bilder oder was auch immer übermitteln.
Mache ich nur so. Brief/Einschreiben ist im Grunde von gestern. Vor allen Dingen wie lange soll denn Dein Brief aus Asien unterwegs sein.
Mail ist auf "Click" in ihren Postfach und Du bekommst noch eine Eingangsbestätigung.
Nhoodaeng
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Re: Berechnung der ruhegehaltsfähigen Dienstzeiten vor 17. Lebensjahr

Beitrag von Nhoodaeng »

zeerookah hat geschrieben: 10. Sep 2026, 11:56
Nhoodaeng hat geschrieben: 10. Sep 2026, 07:34 Werde wenn ich zuhause bin einen Brief an die BAnst vorbereiten, allerdings erst wenn der 2. Bescheid vorliegt. Dieser wird per Einschreiben verschickt. Von hier kann ich nichts mehr machen ausser am Montag kurz vor der Rückreise nochmals bei der BAnst anrufen.
Ich würde an Deiner Stelle (und jeder andere natürlich auch) mit denen nur per Mail kommunizieren (oder telefonisch über Internet in Deinen Fall aus Asien)
Mache ich nur so. Da kannst Du jederzeit Anhänge, Bilder oder was auch immer übermitteln.
Mache ich nur so. Brief/Einschreiben ist im Grunde von gestern. Vor allen Dingen wie lange soll denn Dein Brief aus Asien unterwegs sein.
Mail ist auf "Click" in ihren Postfach und Du bekommst noch eine Eingangsbestätigung.
Hallo,
Ich habe schon einige Emails, immer mit Lesebestätigung ab geschickt. Ich habe nur zwei ungenügende Antworten bekommen ich habe vor an höhere Stellen zu kommen. Ich werde im Impressum schauen und suche mir die passenden Leute raus. Es ist ein versuch. Über Telefon erreiche ich nur die die Probleme annehmen und weiter leiten. Dort versuche ich es morgen früh noch mal. Aber absolut keine Reaktion seitens der BAnst erhalten.

Trotzdem danke für die Empfehlungen.

Gruss
Andreas
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Re: Berechnung der ruhegehaltsfähigen Dienstzeiten vor 17. Lebensjahr

Beitrag von Nhoodaeng »

Heute früh habe ich einen weiteren Anruf getätigt und das übliche Bla Bla, die Dame war anfangs genervt und hatte sich später gefangen. Es bringt nichts und werde es Montag auch nicht mehr versuchen. Die beim "Empfang" können nichts machen.

Ein schönes Wochenende
Nhoodaeng
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Re: Berechnung der ruhegehaltsfähigen Dienstzeiten vor 17. Lebensjahr

Beitrag von Nhoodaeng »

Es geschehen noch Zeichen und Wunder, ich habe heute einen Rückruf bekommen. Der war sehr ernüchternd. Meine monatliche Erhöhung beträgt ~4 Euro. Ich weiss nicht was ich mit dem ganzen Geld machen soll. Es liegt wohl daran das ich 1996 als ich "entsorgt" wurde hoch gerechnet auf dem 65. Lebensjahr bei der Besoldungsberechnung, einer der letzten übrigens. Die Reduzierung von 65 % auf 63,40 % hat was mit der Mindestversorgung zu tun. Auf Nachfrage das die 1,8 % Erhöhung mehr als 4 Euro ausmacht kam eine spezielle Berechnung ins Spiel. Es war ein 48 minütiges interessantes Gespräch. Sehr netter Gesprächspartner. Auf den neuen Bescheid von 16 Seiten habe ich verzichtet.

Ich werde mich jetzt nachdem ich eine Erklärung bekommen habe mich aus dem Forum zurück ziehen und mich bei allen Kollegen bedanken die mir geholfen und Tipps haben. Vielen Dank und ein schönes Wochenende
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