Berechnung der ruhegehaltsfähigen Dienstzeiten vor 17. Lebensjahr

Forum für Mitarbeiter der Telekom, sowie der deutschen Post.

Moderator: Moderatoren

Nhoodaeng
Beiträge: 16
Registriert: 16. Aug 2026, 05:37
Behörde: Deutsche Bundespost
Tätigkeit: Postjungbote vom 01.09.1978 in Ausbildung
Geschlecht:

Re: Berechnung der ruhegehaltsfähigen Dienstzeiten vor 17. Lebensjahr

Beitrag von Nhoodaeng »

zeerookah hat geschrieben: 8. Sep 2026, 17:38
Nhoodaeng hat geschrieben: 8. Sep 2026, 17:14 Werde mich spätestens Freitag, evtl Montag früh noch mal melden.
Das würde ich nicht machen. Ich würde ab Morgen Früh da aber im Zweifelsfall im Stundentakt anrufen bis da Klarheit herrscht.
(außer Du sagst das schlaucht mich einfach physisch zu sehr mit denen immer wieder neu zu reden und jeder erzählt einen was anderes)

Was ich jetzt gar nicht mehr auf dem Schirm habe...was war denn Dein letzter schriftlicher Bescheid? (einschließlich einer neuen Berechnung)
Mir hatte der Kollege gesagt das würde in dem Bescheid stehen. Ich habe nur einen Bescheid bekommen, kurz bevor ich nach Deutschland kam, dort stand 65 %, genau wie der Kollege mir heute früh bestätigt. Aber erst nachdem ich ihm auf den Bescheid aufmerksam gemacht habe. Stand alles schön im System. Vom neuen Bescheid werde ich wohl erfahren wenn ich wieder zuhause bin, aber ich glaube der wird am Dienstag noch nicht da sein. Die Post nach Thailand braucht lange
Benutzeravatar
zeerookah
Beiträge: 891
Registriert: 9. Jul 2015, 00:09
Behörde: Ruheständler & Privatier

Re: Berechnung der ruhegehaltsfähigen Dienstzeiten vor 17. Lebensjahr

Beitrag von zeerookah »

Aus dem 65 % Bescheid sollte eigentlich hervor gehen wie die Zeiten = % sich zusammen setzen. Damit Du die Änderungen auch nachvollziehen kannst.
Das selbe natürlich bei einen weiteren Bescheid. Besteht nicht auch die Möglichkeit per Mail oder
"Achtung Ironie" würde die BAnst dann auf ein Fax bestehen :mrgreen:
Nhoodaeng
Beiträge: 16
Registriert: 16. Aug 2026, 05:37
Behörde: Deutsche Bundespost
Tätigkeit: Postjungbote vom 01.09.1978 in Ausbildung
Geschlecht:

Re: Berechnung der ruhegehaltsfähigen Dienstzeiten vor 17. Lebensjahr

Beitrag von Nhoodaeng »

zeerookah hat geschrieben: 8. Sep 2026, 21:38 Aus dem 65 % Bescheid sollte eigentlich hervor gehen wie die Zeiten = % sich zusammen setzen. Damit Du die Änderungen auch nachvollziehen kannst.
Das selbe natürlich bei einen weiteren Bescheid. Besteht nicht auch die Möglichkeit per Mail oder
"Achtung Ironie" würde die BAnst dann auf ein Fax bestehen :mrgreen:
Der erste Bescheid bestand nur aus einem Blatt DIN A4 Papier. Ich habe hier gelesen das manche Kollegen richtig viel Informationen hatten was sich wie zusammen setzt. Warum machen die das bei der BAnst, erst den Leuten Versprechungen machen und dann hängen lassen. Haben die da tatsächlich noch Fax, damit kann ich leider auch nicht dienen. Gestern hat übrigens niemand bei mir gemeldet. Ich habe keine Nerven mich mit denen auseinander zu setzen. Montag werde ich mich um kurz nach 8 Uhr letztmalig bei denen telefonisch melden wenn bis dahin nichts passiert ist.
Antworten