Berechnung der ruhegehaltsfähigen Dienstzeiten vor 17. Lebensjahr

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Nhoodaeng
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Re: Berechnung der ruhegehaltsfähigen Dienstzeiten vor 17. Lebensjahr

Beitrag von Nhoodaeng »

mroe2016 hat geschrieben: 3. Sep 2026, 18:29
Nhoodaeng hat geschrieben: 2. Sep 2026, 20:49 Hallo,
Ich habe selber auch ~90 € errechnet. Ich habe eine Erhöhung um 3,40 % erhalten, von 61,60% auf 65%. Ich habe jetzt mit 41 Monaten gerechnet hätten das ~ 3.838 € ergeben müssen. Ich habe den Herrn Grünthal auch schon angeschrieben. Ich halte sie auf den laufenden was es ergeben wird. Als ich die Email erhalten habe war der Tag für mich gegessen. Sobald ich Anwort erhalte melde ich mich wieder.
So seh ich das auch mit "knapp" 4000 , das wird auch so sein davon bin ich überzeugt. Kann garnicht anders sein ...
Ich drücke die Daumen für einen guten Ausgang.
Vielen Dank
Nhoodaeng
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Re: Berechnung der ruhegehaltsfähigen Dienstzeiten vor 17. Lebensjahr

Beitrag von Nhoodaeng »

Habe gerade nochmal mit der BAnst-pt telefoniert. Bin eigentlich genauso schlau wie vorher. Mir kam die Kollegin auch irgendwie genervt vor, hatte das Problem nicht verstanden. Bin mal gespannt, man wollte sich wieder bei mir melden.
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zeerookah
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Re: Berechnung der ruhegehaltsfähigen Dienstzeiten vor 17. Lebensjahr

Beitrag von zeerookah »

Ich nehme an Du hast nach Deiner von Dir erwarteten Nachzahlung gefragt?
Überheblich & genervt ist bei der BAnst der Normalzustand. Da es aber um Dein Geld geht ruf doch einfach nochmal an.
Vielleicht hast Du ja diesmal jemand mit etwas mehr Kompetenz dran. Wenn ja, lass Dir eine Bestätigungsmail schicken.
Ich würde denen einfach ein bißchen auf den Keks gehen. Du hast doch bei jeden Anruf eh jemand anderes dran :mrgreen:
mroe2016
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Re: Berechnung der ruhegehaltsfähigen Dienstzeiten vor 17. Lebensjahr

Beitrag von mroe2016 »

zeerookah hat geschrieben: 7. Sep 2026, 10:27 Ich nehme an Du hast nach Deiner von Dir erwarteten Nachzahlung gefragt?
Überheblich & genervt ist bei der BAnst der Normalzustand. Da es aber um Dein Geld geht ruf doch einfach nochmal an.
Vielleicht hast Du ja diesmal jemand mit etwas mehr Kompetenz dran. Wenn ja, lass Dir eine Bestätigungsmail schicken.
Ich würde denen einfach ein bißchen auf den Keks gehen. Du hast doch bei jeden Anruf eh jemand anderes dran :mrgreen:
Man denen auch tatsächlich eine EMail schicken und die rufen sogar zurück. Beim letzten Mal hatte ich sogar jemand der Ahnung hatte
und nicht "genervt" war. Problem bei diesen betroffenen Kollegen ist eben auch das er nicht mehr lange in Deutschland ist und es mgl.
vor Abreise geklärt haben will. Deshalb wohl besser eiskalt nochmal anrufen und Aufklärung verlangen.
Nhoodaeng
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Re: Berechnung der ruhegehaltsfähigen Dienstzeiten vor 17. Lebensjahr

Beitrag von Nhoodaeng »

Genau, ich hatte das Gefühl ich bin lästig, die Dame hatte am Anfang gestöhnt, ich kam mir lästig vor. Sollte ich nichts bis Donnerstag hören, melde ich mich nochmal bei denen. Ich komme mir langsam wie ein Bittsteller vor.
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Re: Berechnung der ruhegehaltsfähigen Dienstzeiten vor 17. Lebensjahr

Beitrag von Hessen63 »

Bist kein Bittsteller, einfach weiter nachfragen. Wie die drauf sind oder nicht, scheiß egal
Gruß aus Hessen Heinz
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Re: Berechnung der ruhegehaltsfähigen Dienstzeiten vor 17. Lebensjahr

Beitrag von Nhoodaeng »

Hessen63 hat geschrieben: 7. Sep 2026, 17:53 Bist kein Bittsteller, einfach weiter nachfragen. Wie die drauf sind oder nicht, scheiß egal
Danke, für Ihre aufmunternde Worte
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Re: Berechnung der ruhegehaltsfähigen Dienstzeiten vor 17. Lebensjahr

Beitrag von mroe2016 »

Nhoodaeng hat geschrieben: 7. Sep 2026, 20:00
Hessen63 hat geschrieben: 7. Sep 2026, 17:53 Bist kein Bittsteller, einfach weiter nachfragen. Wie die drauf sind oder nicht, scheiß egal
Danke, für Ihre aufmunternde Worte
Und ich empfehle das auch nochmal schriftlich anzumahnen, zumindest per EMail. Dann hat man in jedem Fall einen Beweis das man
es geltent gemacht hat. Bei tel. Aussagen ist das hinterher immer schwierig.
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zeerookah
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Re: Berechnung der ruhegehaltsfähigen Dienstzeiten vor 17. Lebensjahr

Beitrag von zeerookah »

Hessen63 hat geschrieben: 7. Sep 2026, 17:53 Bist kein Bittsteller, einfach weiter nachfragen. Wie die drauf sind oder nicht, scheiß egal
Nein, natürlich sind wir keine Bittsteller, aber man wird von der BAnst PT oder früher Personalstelle Telekom so behandelt.
Man fällt fast aus allen Wolken wenn man später mal mit der Deutschen Rentenversicherung (DRV) zu tun hat.
(wegen der Beantragung der regulären Altersrente)
Ich konnte es kaum glauben wie freundlich & hilfreich am Telefon. Und bei Abgaben von Unterlagen bei einer Aussenstelle vor Ort.

Ich kann mich noch gut erinnern wie beleidigt die Dame von der Personalstelle bei uns damals war.
Wie ich mir eine Aufstellung meiner Versorgungszeiten machen lies und dann angerufen habe um sie auf einen Fehler aufmerksam zu machen, weil etwas vergessen wurde. Was ich mir einbilden würde, das kann gar nicht sein da es von 2 Leuten gemacht würde. Ich hatte aber natürlich trotzdem recht. Wochen später kam Kommentarlos ohne ein Wort der Entschuldigung eine richtige Aufstellung.
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Re: Berechnung der ruhegehaltsfähigen Dienstzeiten vor 17. Lebensjahr

Beitrag von Nhoodaeng »

mroe2016 hat geschrieben: 7. Sep 2026, 20:11
Nhoodaeng hat geschrieben: 7. Sep 2026, 20:00
Hessen63 hat geschrieben: 7. Sep 2026, 17:53 Bist kein Bittsteller, einfach weiter nachfragen. Wie die drauf sind oder nicht, scheiß egal
Danke, für Ihre aufmunternde Worte
Und ich empfehle das auch nochmal schriftlich anzumahnen, zumindest per EMail. Dann hat man in jedem Fall einen Beweis das man
es geltent gemacht hat. Bei tel. Aussagen ist das hinterher immer schwierig.
Ich habe ja noch nicht einmal Antwort auf meine Letzten Anfrage bekommen. Ich warte noch mal bis Freitag. Am Montag geht es zurück nach Hause und ab da geht es dann nur über Email. Ich kann von mir aus sagen das ich nicht aggressiv frage beziehungsweise antworte, weder am Telefon noch schriftlich. Trotzdem habe ich das Gefühl das man bei der BAnst und auch bei der PBeaKK ignoriert wird. Das selbe Problem habe ich zudem mit der deutschen Botschaft in Bangkok. Selbst da bekommt man auf Anfragen keine Antworten. Habe von der PBeaKK einmal erst nach 14 Tagen eine Antwort erhalten.
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Re: Berechnung der ruhegehaltsfähigen Dienstzeiten vor 17. Lebensjahr

Beitrag von Nhoodaeng »

Gerade eben habe ich diese Mail bekommen

Sehr geehrter Herr *******,

leider wurde keine Telefonnummer von Ihnen hinterlegt. Ich habe mir Ihren Anerkennungsfall erneut betrachtet. Die Nachzahlung
i.H.v. 93,62 € ist korrekt.

Viele Grüße
Michael Grünthal

Ich gebe auf, dass kann doch nur Comedy sein.
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Re: Berechnung der ruhegehaltsfähigen Dienstzeiten vor 17. Lebensjahr

Beitrag von Nhoodaeng »

Ich habe gerade noch mal mit der BAnst-pt telefoniert und diesmal einen der Ahnung hatte, jetzt hat man mir mitgeteilt das ich von 61,60 % auf 63,40 % hochgestuft wurde ( das wird langsam wirklich zur Comedy). Er hat auch meinen ersten Bescheid gesehen wo die 65 % standen. Ich soll noch angerufen werden.
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