Berechnung der ruhegehaltsfähigen Dienstzeiten vor 17. Lebensjahr
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Bamboleos
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Re: Berechnung der ruhegehaltsfähigen Dienstzeiten vor 17. Lebensjahr
Hallo Mroe,ich finde es einfach traurig zu sehen wie sie einfach Prozente abziehen,wir alle denke ich mal haben sowieso mehr gearbeitet als wir musten,als dank ziehen Sie uns sehr wahrscheinlich noch Prozentpunkte ab,auch ich wie die meisten hier komme aus einer Postfamilie,ich bin der Jüngste,warte noch auf Antwort,seit 2 Jahren,einfach nur beschämend und Traurig das man sich im Vorruhestand noch mit sowas auseinander setzten muss,wünsche allen einen Positiven bescheid
Re: Berechnung der ruhegehaltsfähigen Dienstzeiten vor 17. Lebensjahr
Du hast absolut recht, es ist echt ein Trauerspiel wie die BAnst-PT vorgeht bzw. in der Sache vorgegangen ist. Ich hoffe für dich auf ein positives Ergebnis. Einige Fälle von uns sind am Gericht, da müssen wir halt abwarten was dabei rauskommt. Noch gibt es Hoffnung.Bamboleos hat geschrieben: 12. Aug 2026, 13:12 Hallo Mroe,ich finde es einfach traurig zu sehen wie sie einfach Prozente abziehen,wir alle denke ich mal haben sowieso mehr gearbeitet als wir musten,als dank ziehen Sie uns sehr wahrscheinlich noch Prozentpunkte ab,auch ich wie die meisten hier komme aus einer Postfamilie,ich bin der Jüngste,warte noch auf Antwort,seit 2 Jahren,einfach nur beschämend und Traurig das man sich im Vorruhestand noch mit sowas auseinander setzten muss,wünsche allen einen Positiven bescheid
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Nhoodaeng
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Re: Berechnung der ruhegehaltsfähigen Dienstzeiten vor 17. Lebensjahr
Hallo,
Ich habe Mitte August meinen Bescheid erhalten. Ich hatte im Juli darum gebeten das ich den Antrag zurück zuziehen. 4 Wochen später habe ich den Bescheid bekommen das ich eine Erhöhung von 61,6% auf 65 %. Ich habe um zurück ziehen des Antrages gebeten weil einige Kollegen Abzüge hatten. Heute habe ich bei der Pension nur eine Erhöhung der Besoldung und keine Nachzahlung. Gibt es überhaupt eine Nachzahlung oder habe ich nur einfach Pech. Meinen Antrag hatte ich im Mai 2024 eingereicht
Ich habe Mitte August meinen Bescheid erhalten. Ich hatte im Juli darum gebeten das ich den Antrag zurück zuziehen. 4 Wochen später habe ich den Bescheid bekommen das ich eine Erhöhung von 61,6% auf 65 %. Ich habe um zurück ziehen des Antrages gebeten weil einige Kollegen Abzüge hatten. Heute habe ich bei der Pension nur eine Erhöhung der Besoldung und keine Nachzahlung. Gibt es überhaupt eine Nachzahlung oder habe ich nur einfach Pech. Meinen Antrag hatte ich im Mai 2024 eingereicht
Re: Berechnung der ruhegehaltsfähigen Dienstzeiten vor 17. Lebensjahr
Das Bundesverwaltungsgericht hat am 20. April 2023 eine wegweisende Entscheidung (Az. 2 C 11.22) getroffen, wonach eine frühere Regelung im Beamtenversorgungsrecht des Bundes europarechtswidrig war. Diese sah bis zum 10.Januar 2017 vor, dass Zeiten vor dem vollendeten 17. Lebensjahr für die Berechnung des Versorgungsanspruchs von Bundesbeamt*innen nicht als ruhegehaltfähig galten, selbst dann nicht, wenn die Beamt*innen diese bereits in einem Beamtenverhältnis verbracht hatten. Das Gericht sieht darin eine unmittelbare Diskriminierung wegen des Alters im Sinne von Artikel 2 Absatz 2 Buchstabe a der Richtlinie 2000/78/EG des Rates der Europäischen Union.
Damit sind alle in Frage kommenden Zeiten, sofern sie grundsätzlich als ruhegehaltfähig zu berücksichtigen wären, auch vor Vollendung des 17. Lebensjahres als ruhegehaltfähig zu berücksichtigen.
Das Bundesministerium des Innern und für Heimat hat den zuständigen Bundesbehörden deshalb in einem Rundschreiben empfohlen, Versorgungsempfänger*innen mittels Hinweis in den Bescheinigungen über die Versorgungsbezüge darüber zu informieren sowie die Möglichkeit eines formlosen Antrags bezüglich der Anerkennung solcher Zeiten gegenüber der Versorgungsdienststelle zu erläutern. Liegen die entsprechenden Voraussetzungen vor, erfolgt dann eine Neufestsetzung der Versorgungsbezüge ab Mai 2023.
Damit sind alle in Frage kommenden Zeiten, sofern sie grundsätzlich als ruhegehaltfähig zu berücksichtigen wären, auch vor Vollendung des 17. Lebensjahres als ruhegehaltfähig zu berücksichtigen.
Das Bundesministerium des Innern und für Heimat hat den zuständigen Bundesbehörden deshalb in einem Rundschreiben empfohlen, Versorgungsempfänger*innen mittels Hinweis in den Bescheinigungen über die Versorgungsbezüge darüber zu informieren sowie die Möglichkeit eines formlosen Antrags bezüglich der Anerkennung solcher Zeiten gegenüber der Versorgungsdienststelle zu erläutern. Liegen die entsprechenden Voraussetzungen vor, erfolgt dann eine Neufestsetzung der Versorgungsbezüge ab Mai 2023.
Re: Berechnung der ruhegehaltsfähigen Dienstzeiten vor 17. Lebensjahr
Normalerweise müsstest du eine Nachzahlung ab 05/2023 erhalten. Vielleicht kommt die noch.Nhoodaeng hat geschrieben: 31. Aug 2026, 16:42 Hallo,
Ich habe Mitte August meinen Bescheid erhalten. Ich hatte im Juli darum gebeten das ich den Antrag zurück zuziehen. 4 Wochen später habe ich den Bescheid bekommen das ich eine Erhöhung von 61,6% auf 65 %. Ich habe um zurück ziehen des Antrages gebeten weil einige Kollegen Abzüge hatten. Heute habe ich bei der Pension nur eine Erhöhung der Besoldung und keine Nachzahlung. Gibt es überhaupt eine Nachzahlung oder habe ich nur einfach Pech. Meinen Antrag hatte ich im Mai 2024 eingereicht
Wenn die bis zur nächsten Zahlung nicht kommt würde ich die BAnst anrufen.
Einzig merkwürdig erscheint mir die Zurückziehung die du getätigt hast. Nicht das die BAnst das als Verzicht auf Nachzahlung
gewertet hat !? Zutrauen würde ich denen sogar das.
Klarheit bringt wohl nur ein Anruf !
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Nhoodaeng
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Re: Berechnung der ruhegehaltsfähigen Dienstzeiten vor 17. Lebensjahr
Die Zurückziehung habe ich getätigt da einige Kollegen hier im Forum geschrieben haben das sie sogar Kürzungen hinnehmen mussten. Bei mir ist das Problem noch anders da ich im Ausland (Thailand) lebe und die Widerspruchsfrist (30 Tage) mittlerweile abgelaufen ist. Ben Bescheid habe ich Mitte August bekommen. Der Brief wurde Ende Juli per Post verschickt. Ich versuche mal den Kontakt mit der BAnst. Zum Glück bin ich zur Zeit auf "Urlaub " in Deutschland.
Re: Berechnung der ruhegehaltsfähigen Dienstzeiten vor 17. Lebensjahr
Ja das ist das beste mal den Kontakt zur BAnst zu suchen.Nhoodaeng hat geschrieben: 1. Sep 2026, 07:09 Die Zurückziehung habe ich getätigt da einige Kollegen hier im Forum geschrieben haben das sie sogar Kürzungen hinnehmen mussten. Bei mir ist das Problem noch anders da ich im Ausland (Thailand) lebe und die Widerspruchsfrist (30 Tage) mittlerweile abgelaufen ist. Ben Bescheid habe ich Mitte August bekommen. Der Brief wurde Ende Juli per Post verschickt. Ich versuche mal den Kontakt mit der BAnst. Zum Glück bin ich zur Zeit auf "Urlaub " in Deutschland.
Ich bin betroffen und mir haben sie Prozente für die Azubi Zeiten abgezogen.
Bei mir liegt das daran das ich den Hauptschulabschluss hab und meine Ausbildung vom 1.9.78 bis 31.8.1981 ging.
Ab 1.1.80 war Realschule gefordert. Dein Fall liegt sicher ganz anders und du hast ja auch Zeiten dazu bekommen.
Es betriftt eigentlich nur die Lehrjahre 1977,1978 und 1979 mit Hauptschulabschluss und ggf noch einige ganz besondere
Fälle.
Ah ich seh gerade Postjungbote Azubi ab 1978 - da war ggf gar keine Realschule erforderlich, insofern hast du bestimmt keine Kürzung zu erwarten.
Was ich schrieb gilt für Fernmeldehandwerker. Meiner meinung nach musst du auf jeden Fall eine Nachzahlung erhalten !
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Re: Berechnung der ruhegehaltsfähigen Dienstzeiten vor 17. Lebensjahr
Hallo, ich habe heute mit der BAnst in Stuttgart telefoniert, habe gegen 8:15 Uhr. Er konnte auch nicht verstehen warum die Zahlung nicht erfolgt ist. Aber angeblich käme das öfters vor. Man wollte ich von dem bearbeiteten Sachbearbeiter anrufen. Auch das zurück ziehen hätte kein Einfluss darauf gehabt, die Zahlung müsste erfolgen. Muss jetzt einfach abwarten.
Ich habe vom 01.09.1978 bis Ende März 1981 meine Ausbildung gemacht. Vorher habe ich die Hauptschule besucht. Laut Bescheid bin ich von 61,6% auf 65% erhöht worden. Was sich in Zahlen von ca 78 € pro Monat nach Abzug der Steuer ausmacht. Ich hatte auch ca 90 € errechnet, davon geht dann aber noch Steuern ab. Muss die Abrechnung abwarten, die dauert aber einige Zeit bis die in Thailand.
Ich möchte mich schon mal vorab für Ihre Mühe bedanken, werde sie aber auf dem laufenden halten was mir der Sachbearbeiter sagen wird.
Nochmals vielen Dank
Ich habe vom 01.09.1978 bis Ende März 1981 meine Ausbildung gemacht. Vorher habe ich die Hauptschule besucht. Laut Bescheid bin ich von 61,6% auf 65% erhöht worden. Was sich in Zahlen von ca 78 € pro Monat nach Abzug der Steuer ausmacht. Ich hatte auch ca 90 € errechnet, davon geht dann aber noch Steuern ab. Muss die Abrechnung abwarten, die dauert aber einige Zeit bis die in Thailand.
Ich möchte mich schon mal vorab für Ihre Mühe bedanken, werde sie aber auf dem laufenden halten was mir der Sachbearbeiter sagen wird.
Nochmals vielen Dank
Re: Berechnung der ruhegehaltsfähigen Dienstzeiten vor 17. Lebensjahr
Moin - das freut mich. Die Nachzahlung wird also kommen, das ist ja auch richtig so und rechtens !Nhoodaeng hat geschrieben: 1. Sep 2026, 14:49 Hallo, ich habe heute mit der BAnst in Stuttgart telefoniert, habe gegen 8:15 Uhr. Er konnte auch nicht verstehen warum die Zahlung nicht erfolgt ist. Aber angeblich käme das öfters vor. Man wollte ich von dem bearbeiteten Sachbearbeiter anrufen. Auch das zurück ziehen hätte kein Einfluss darauf gehabt, die Zahlung müsste erfolgen. Muss jetzt einfach abwarten.
Ich habe vom 01.09.1978 bis Ende März 1981 meine Ausbildung gemacht. Vorher habe ich die Hauptschule besucht. Laut Bescheid bin ich von 61,6% auf 65% erhöht worden. Was sich in Zahlen von ca 78 € pro Monat nach Abzug der Steuer ausmacht. Ich hatte auch ca 90 € errechnet, davon geht dann aber noch Steuern ab. Muss die Abrechnung abwarten, die dauert aber einige Zeit bis die in Thailand.
Ich möchte mich schon mal vorab für Ihre Mühe bedanken, werde sie aber auf dem laufenden halten was mir der Sachbearbeiter sagen wird.
Nochmals vielen Dank
Das gibt nochmal eine schöne Summe
Viele Grüße
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Re: Berechnung der ruhegehaltsfähigen Dienstzeiten vor 17. Lebensjahr
Gerade eben habe ich diese Mail von der BAnst-pt bekommen
Sehr geehrter Herr ********,
Sie können mit Ihrer Nachzahlung i.H.v. 93,62 € im September rechnen, die Ankündigung darüber können
Sie auch Ihrem Bescheid entnehmen.
Mit freundlichen Grüßen
Michael Grünthal
Naja, da ist die 2 1/2 Jahren Ausbildung ganze 2,28 € Wert. Dafür kann ich wenigstens mit meiner Frau einmal Mittags Essen gehen.
Nochmal vielen Dank für Ihre Hilfe, danke. Mein Tag ist gegessen.
Sehr geehrter Herr ********,
Sie können mit Ihrer Nachzahlung i.H.v. 93,62 € im September rechnen, die Ankündigung darüber können
Sie auch Ihrem Bescheid entnehmen.
Mit freundlichen Grüßen
Michael Grünthal
Naja, da ist die 2 1/2 Jahren Ausbildung ganze 2,28 € Wert. Dafür kann ich wenigstens mit meiner Frau einmal Mittags Essen gehen.
Nochmal vielen Dank für Ihre Hilfe, danke. Mein Tag ist gegessen.
Re: Berechnung der ruhegehaltsfähigen Dienstzeiten vor 17. Lebensjahr
Nein Nein , das kann noch nicht die endgültige Nachzahlung sein, das istb offensichtlich für vllt einen Monat.Nhoodaeng hat geschrieben: 2. Sep 2026, 19:08 Gerade eben habe ich diese Mail von der BAnst-pt bekommen
Sehr geehrter Herr ********,
Sie können mit Ihrer Nachzahlung i.H.v. 93,62 € im September rechnen, die Ankündigung darüber können
Sie auch Ihrem Bescheid entnehmen.
Mit freundlichen Grüßen
Michael Grünthal
Naja, da ist die 2 1/2 Jahren Ausbildung ganze 2,28 € Wert. Dafür kann ich wenigstens mit meiner Frau einmal Mittags Essen gehen.
Nochmal vielen Dank für Ihre Hilfe, danke. Mein Tag ist gegessen.
Du hast doch über 3 % mehr lt Bescheid. Wenn das rückwirkend von 05/2023 bis jetzt kommt ist das viel viel mehr.
Im Grunde kannst du das in etwa selbst ausrechnen anhand der Bezügemitteilung.
Das würde ich nochmals schriftlich reklamieren wann die Zahlungen von 05/2023 bius 08/2026 kommen !
So kann das niemals richtig sein.
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Re: Berechnung der ruhegehaltsfähigen Dienstzeiten vor 17. Lebensjahr
Hallo,
Ich habe selber auch ~90 € errechnet. Ich habe eine Erhöhung um 3,40 % erhalten, von 61,60% auf 65%. Ich habe jetzt mit 41 Monaten gerechnet hätten das ~ 3.838 € ergeben müssen. Ich habe den Herrn Grünthal auch schon angeschrieben. Ich halte sie auf den laufenden was es ergeben wird. Als ich die Email erhalten habe war der Tag für mich gegessen. Sobald ich Anwort erhalte melde ich mich wieder.
Ich habe selber auch ~90 € errechnet. Ich habe eine Erhöhung um 3,40 % erhalten, von 61,60% auf 65%. Ich habe jetzt mit 41 Monaten gerechnet hätten das ~ 3.838 € ergeben müssen. Ich habe den Herrn Grünthal auch schon angeschrieben. Ich halte sie auf den laufenden was es ergeben wird. Als ich die Email erhalten habe war der Tag für mich gegessen. Sobald ich Anwort erhalte melde ich mich wieder.
Re: Berechnung der ruhegehaltsfähigen Dienstzeiten vor 17. Lebensjahr
So seh ich das auch mit "knapp" 4000 , das wird auch so sein davon bin ich überzeugt. Kann garnicht anders sein ...Nhoodaeng hat geschrieben: 2. Sep 2026, 20:49 Hallo,
Ich habe selber auch ~90 € errechnet. Ich habe eine Erhöhung um 3,40 % erhalten, von 61,60% auf 65%. Ich habe jetzt mit 41 Monaten gerechnet hätten das ~ 3.838 € ergeben müssen. Ich habe den Herrn Grünthal auch schon angeschrieben. Ich halte sie auf den laufenden was es ergeben wird. Als ich die Email erhalten habe war der Tag für mich gegessen. Sobald ich Anwort erhalte melde ich mich wieder.
Ich drücke die Daumen für einen guten Ausgang.
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Dienstunfall_L
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Re: Berechnung der ruhegehaltsfähigen Dienstzeiten vor 17. Lebensjahr
Du schreibst, die BAnst-pt hat dir geschrieben:
Du schreibst, du hast ~90 € errechnet. Ich mutmaße, dass die angekündigten 93,62 € der Nachzahlungsbetrag für einen Monat ist, würde zu deinem Ergebnis in etwa passen. Bliebe die Frage, wann die Nachzahlung der anderen Monate kommt.
Vielleicht steht dazu auch etwas im Bescheid?
Hast du schon im Bescheid nachgelesen?Sie können mit Ihrer Nachzahlung i.H.v. 93,62 € im September rechnen, die Ankündigung darüber können
Sie auch Ihrem Bescheid entnehmen.
Du schreibst, du hast ~90 € errechnet. Ich mutmaße, dass die angekündigten 93,62 € der Nachzahlungsbetrag für einen Monat ist, würde zu deinem Ergebnis in etwa passen. Bliebe die Frage, wann die Nachzahlung der anderen Monate kommt.
Vielleicht steht dazu auch etwas im Bescheid?
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Nhoodaeng
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Re: Berechnung der ruhegehaltsfähigen Dienstzeiten vor 17. Lebensjahr
Hallo,
Den Bescheid den ich mitte August erhalten habe enthielt keine Beträge nur den Hinweis das ich eine Erhöhung von 61,60 % auf 65 % erhalte. Ich habe auch hier gelesen das einige Kollegen mehrere Seiten vom Bescheid hatten. Mein Bescheid bestand nur aus einer Din A4 Seite und beidseitig beschriftet. Ich weiss nicht im Moment ob weitere Belege bei mir angekommen sind da ich auf Besuch in Deutschland bin. Ich hatte gestern Abend den Herrn Gruenthal von der BAnst-pt angeschrieben mit einer Lesebestätigung, gegen 1:30 Uhr heute Nacht wurde meine Mail gelesen. Heute habe ich keine Antwort erhalten. Ich hoffe das das bis zum 14. September geklärt ist denn da fliege ich nach Hause. Im Nachhinein passt es was sie schreiben das es diesen Betrag monatlich gibt. Mich hat es geschockt das die Nachzahlung für September bei 93,62 € aber kein Wort von rückwirkend ab Mai 2023 erwähnt wurde.
Den Bescheid den ich mitte August erhalten habe enthielt keine Beträge nur den Hinweis das ich eine Erhöhung von 61,60 % auf 65 % erhalte. Ich habe auch hier gelesen das einige Kollegen mehrere Seiten vom Bescheid hatten. Mein Bescheid bestand nur aus einer Din A4 Seite und beidseitig beschriftet. Ich weiss nicht im Moment ob weitere Belege bei mir angekommen sind da ich auf Besuch in Deutschland bin. Ich hatte gestern Abend den Herrn Gruenthal von der BAnst-pt angeschrieben mit einer Lesebestätigung, gegen 1:30 Uhr heute Nacht wurde meine Mail gelesen. Heute habe ich keine Antwort erhalten. Ich hoffe das das bis zum 14. September geklärt ist denn da fliege ich nach Hause. Im Nachhinein passt es was sie schreiben das es diesen Betrag monatlich gibt. Mich hat es geschockt das die Nachzahlung für September bei 93,62 € aber kein Wort von rückwirkend ab Mai 2023 erwähnt wurde.
