Formerfordernis Widerspruch
Moderator: Moderatoren
Formerfordernis Widerspruch
Guten Tag,
eine kurze Frage:
Erfüllt ein Widerspruch gg. eine Auswahlentscheidung in Form einer händisch unterschriebenen, allerdings eingescannten und via E-Mail versendeten Pdf, das Formerfordernis?
Ich habe einen Widerspruch geschrieben und ihn dann unterschrieben, eingescannt und via E-Mail an die zuständige Widerspruchbehörde fristgerecht versendet. Der Widerspruch wurde aufgrund etwaiger Formfehler zurückgewiesen.
VG Snooze.
eine kurze Frage:
Erfüllt ein Widerspruch gg. eine Auswahlentscheidung in Form einer händisch unterschriebenen, allerdings eingescannten und via E-Mail versendeten Pdf, das Formerfordernis?
Ich habe einen Widerspruch geschrieben und ihn dann unterschrieben, eingescannt und via E-Mail an die zuständige Widerspruchbehörde fristgerecht versendet. Der Widerspruch wurde aufgrund etwaiger Formfehler zurückgewiesen.
VG Snooze.
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Mainstream1
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Re: Formerfordernis Widerspruch
Diese Frage an die KI von Google gerichtet, gibt m.E. die richtige Antwort.
MS
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Dienstunfall_L
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Re: Formerfordernis Widerspruch
Gab es unter dem Schreiben mit der Auswahlentscheidung eine Rechtsbehelfsbelehrung und wenn ja, was stand darin?
Üblicherweise genügt eine Mail nicht. https://www.gesetze-im-internet.de/vwvfg/__3a.html
Üblicherweise genügt eine Mail nicht. https://www.gesetze-im-internet.de/vwvfg/__3a.html
Re: Formerfordernis Widerspruch
Nein, gab es nicht. Daher auch Frist von einem Jahr...Dienstunfall_L hat geschrieben: 2. Sep 2026, 11:35 Gab es unter dem Schreiben mit der Auswahlentscheidung eine Rechtsbehelfsbelehrung und wenn ja, was stand darin?
Üblicherweise genügt eine Mail nicht. https://www.gesetze-im-internet.de/vwvfg/__3a.html
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Mainstream1
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Re: Formerfordernis Widerspruch
Ist die Jahresfrist denn jetzt abgelaufen? Sonst könnte man ja erstmal formgerecht einen neuen Widerspruch einlegen...
MS
Re: Formerfordernis Widerspruch
Nein, die Jahresfrist ist nicht abgelaufen. Ich habe stumpf den gleichen Widerspruch ausgedruckt, unterschrieben und via Einwurfschreiben bzw. mit Rückschein weggeschickt.Mainstream1 hat geschrieben: 2. Sep 2026, 14:57 Ist die Jahresfrist denn jetzt abgelaufen? Sonst könnte man ja erstmal formgerecht einen neuen Widerspruch einlegen...
P. S.: In der Kommentarliteratur wird der Versandt mit einfacher Email (eingescannt und unterschrieben) auch abgelehnt - aber nicht in jedem Kommentar zur VwGO.
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Dienstunfall_L
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Re: Formerfordernis Widerspruch
Wenn keine Belehrung unter dem Bescheid stand, dann hat der Bescheid einen Formfehler und es verlängert sich die Widerspruchfrist auf ein Jahr / 12 Monate. Also schickst du per Einschreiben Rückschein einen unterschriebenen Widerspruch und verweist auf die verlängerte Frist wegen des Formfehlers, den § findest du hier https://rechtsanwalt-verfassungsrecht.d ... belehrung/ und kannst ihn ja nochmal im Gesetz nachschauen, damit du dir sicher sein kannst.
Re: Formerfordernis Widerspruch
Habe ich gemacht. Danke.Dienstunfall_L hat geschrieben: 2. Sep 2026, 18:28 Wenn keine Belehrung unter dem Bescheid stand, dann hat der Bescheid einen Formfehler und es verlängert sich die Widerspruchfrist auf ein Jahr / 12 Monate. Also schickst du per Einschreiben Rückschein einen unterschriebenen Widerspruch und verweist auf die verlängerte Frist wegen des Formfehlers, den § findest du hier https://rechtsanwalt-verfassungsrecht.d ... belehrung/ und kannst ihn ja nochmal im Gesetz nachschauen, damit du dir sicher sein kannst.
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stuntmanmike
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Re: Formerfordernis Widerspruch
klassisches beispiel mal wieder für die schikane in der verwaltung. man hofft einfach, dass es ein paar weniger rechtsbehelfe gibt, weil viele es ja per email schicken. so kann man sich dann schön rauswinden. in 2026 werden keine widersprüche per email akzeptiert je nach behörde. einfach lächerlich.
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Dienstunfall_L
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Re: Formerfordernis Widerspruch
Das ist keine Neuerung. Mit 2026 und bestimmten Behörden hat das nichts zu tun.in 2026 werden keine widersprüche per email akzeptiert je nach behörde.
In diesem Fall hat die fehlende Rechtsbehelfsbelehrung einen Vorteil für den TE.
Re: Formerfordernis Widerspruch
Ich habe den Widerspruch nunmehr formgerecht nachgereicht. Heilt das meinen Formfehler auch dann, wenn der Widerspruchsbescheid schon ergangen ist (ich habe den erhalten, allerdings den Empfang noch nicht bestärigt)?.Dienstunfall_L hat geschrieben: 3. Sep 2026, 00:39Das ist keine Neuerung. Mit 2026 und bestimmten Behörden hat das nichts zu tun.in 2026 werden keine widersprüche per email akzeptiert je nach behörde.
In diesem Fall hat die fehlende Rechtsbehelfsbelehrung einen Vorteil für den TE.
P. S.: Es war in der Vergangenheit kein Problem, einen Widerspruch via eingescannter und eigenhändig unterschriebener pdf über den Anhang einer Email bei der Widerspruchsbehörde einzureichen.
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Dienstunfall_L
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Re: Formerfordernis Widerspruch
Ich gehe davon aus, weil die Widerspruchsfrist des Erstbescheids wegen der fehlenden Belehrung ja noch nicht abgelaufen ist.Heilt das meinen Formfehler auch dann, wenn der Widerspruchsbescheid schon ergangen ist (ich habe den erhalten, allerdings den Empfang noch nicht bestärigt)?
100 % sicher bin ich mir nicht.
M.W. sollte der Widerspruchsbescheid als dir zugegangen gelten auch ohne Bestätigung, wenn er vor mehr als 3 (?) Tagen verschickt wurde.
Bei wichtiger Angelegenheit würde ich beides anwaltlich absichern.
Dass eine eingescannte Unterschrift bisher bei Widerspruchsschreiben (und ohne zusätzlich per Post verschicktem Brief) akzeptiert wurde, ist verwunderlich, entspricht nicht den Vorgaben. Wenn das bisher nachweisbar Praxis bei gleicher Behörde war und diese Praxis nun ohne Hinweis verändert wurde, dürfte das deine Position eher stärken.
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Mainstream1
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Re: Formerfordernis Widerspruch
Das würde gar nichts ändern, es gibt keine Gleichheit im Unrecht.
Die Behörde muss nur ihre rechtswidrige Praxis ab Tag X für alle ändern.
Die Behörde muss nur ihre rechtswidrige Praxis ab Tag X für alle ändern.
MS
