Berechnung der ruhegehaltsfähigen Dienstzeiten vor 17. Lebensjahr

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Bamboleos
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Re: Berechnung der ruhegehaltsfähigen Dienstzeiten vor 17. Lebensjahr

Beitrag von Bamboleos »

Hallo Mroe,ich finde es einfach traurig zu sehen wie sie einfach Prozente abziehen,wir alle denke ich mal haben sowieso mehr gearbeitet als wir musten,als dank ziehen Sie uns sehr wahrscheinlich noch Prozentpunkte ab,auch ich wie die meisten hier komme aus einer Postfamilie,ich bin der Jüngste,warte noch auf Antwort,seit 2 Jahren,einfach nur beschämend und Traurig das man sich im Vorruhestand noch mit sowas auseinander setzten muss,wünsche allen einen Positiven bescheid
mroe2016
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Re: Berechnung der ruhegehaltsfähigen Dienstzeiten vor 17. Lebensjahr

Beitrag von mroe2016 »

Bamboleos hat geschrieben: 12. Aug 2026, 13:12 Hallo Mroe,ich finde es einfach traurig zu sehen wie sie einfach Prozente abziehen,wir alle denke ich mal haben sowieso mehr gearbeitet als wir musten,als dank ziehen Sie uns sehr wahrscheinlich noch Prozentpunkte ab,auch ich wie die meisten hier komme aus einer Postfamilie,ich bin der Jüngste,warte noch auf Antwort,seit 2 Jahren,einfach nur beschämend und Traurig das man sich im Vorruhestand noch mit sowas auseinander setzten muss,wünsche allen einen Positiven bescheid
Du hast absolut recht, es ist echt ein Trauerspiel wie die BAnst-PT vorgeht bzw. in der Sache vorgegangen ist. Ich hoffe für dich auf ein positives Ergebnis. Einige Fälle von uns sind am Gericht, da müssen wir halt abwarten was dabei rauskommt. Noch gibt es Hoffnung.
Nhoodaeng
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Re: Berechnung der ruhegehaltsfähigen Dienstzeiten vor 17. Lebensjahr

Beitrag von Nhoodaeng »

Hallo,
Ich habe Mitte August meinen Bescheid erhalten. Ich hatte im Juli darum gebeten das ich den Antrag zurück zuziehen. 4 Wochen später habe ich den Bescheid bekommen das ich eine Erhöhung von 61,6% auf 65 %. Ich habe um zurück ziehen des Antrages gebeten weil einige Kollegen Abzüge hatten. Heute habe ich bei der Pension nur eine Erhöhung der Besoldung und keine Nachzahlung. Gibt es überhaupt eine Nachzahlung oder habe ich nur einfach Pech. Meinen Antrag hatte ich im Mai 2024 eingereicht
Altlast
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Re: Berechnung der ruhegehaltsfähigen Dienstzeiten vor 17. Lebensjahr

Beitrag von Altlast »

Das Bundesverwaltungsgericht hat am 20. April 2023 eine wegweisende Entscheidung (Az. 2 C 11.22) getroffen, wonach eine frühere Regelung im Beamtenversorgungsrecht des Bundes europarechtswidrig war. Diese sah bis zum 10.Januar 2017 vor, dass Zeiten vor dem vollendeten 17. Lebensjahr für die Berechnung des Versorgungsanspruchs von Bundesbeamt*innen nicht als ruhegehaltfähig galten, selbst dann nicht, wenn die Beamt*innen diese bereits in einem Beamtenverhältnis verbracht hatten. Das Gericht sieht darin eine unmittelbare Diskriminierung wegen des Alters im Sinne von Artikel 2 Absatz 2 Buchstabe a der Richtlinie 2000/78/EG des Rates der Europäischen Union.

Damit sind alle in Frage kommenden Zeiten, sofern sie grundsätzlich als ruhegehaltfähig zu berücksichtigen wären, auch vor Vollendung des 17. Lebensjahres als ruhegehaltfähig zu berücksichtigen.

Das Bundesministerium des Innern und für Heimat hat den zuständigen Bundesbehörden deshalb in einem Rundschreiben empfohlen, Versorgungsempfänger*innen mittels Hinweis in den Bescheinigungen über die Versorgungsbezüge darüber zu informieren sowie die Möglichkeit eines formlosen Antrags bezüglich der Anerkennung solcher Zeiten gegenüber der Versorgungsdienststelle zu erläutern. Liegen die entsprechenden Voraussetzungen vor, erfolgt dann eine Neufestsetzung der Versorgungsbezüge ab Mai 2023.
mroe2016
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Re: Berechnung der ruhegehaltsfähigen Dienstzeiten vor 17. Lebensjahr

Beitrag von mroe2016 »

Nhoodaeng hat geschrieben: 31. Aug 2026, 16:42 Hallo,
Ich habe Mitte August meinen Bescheid erhalten. Ich hatte im Juli darum gebeten das ich den Antrag zurück zuziehen. 4 Wochen später habe ich den Bescheid bekommen das ich eine Erhöhung von 61,6% auf 65 %. Ich habe um zurück ziehen des Antrages gebeten weil einige Kollegen Abzüge hatten. Heute habe ich bei der Pension nur eine Erhöhung der Besoldung und keine Nachzahlung. Gibt es überhaupt eine Nachzahlung oder habe ich nur einfach Pech. Meinen Antrag hatte ich im Mai 2024 eingereicht
Normalerweise müsstest du eine Nachzahlung ab 05/2023 erhalten. Vielleicht kommt die noch.
Wenn die bis zur nächsten Zahlung nicht kommt würde ich die BAnst anrufen.
Einzig merkwürdig erscheint mir die Zurückziehung die du getätigt hast. Nicht das die BAnst das als Verzicht auf Nachzahlung
gewertet hat !? Zutrauen würde ich denen sogar das.
Klarheit bringt wohl nur ein Anruf !
Nhoodaeng
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Re: Berechnung der ruhegehaltsfähigen Dienstzeiten vor 17. Lebensjahr

Beitrag von Nhoodaeng »

Die Zurückziehung habe ich getätigt da einige Kollegen hier im Forum geschrieben haben das sie sogar Kürzungen hinnehmen mussten. Bei mir ist das Problem noch anders da ich im Ausland (Thailand) lebe und die Widerspruchsfrist (30 Tage) mittlerweile abgelaufen ist. Ben Bescheid habe ich Mitte August bekommen. Der Brief wurde Ende Juli per Post verschickt. Ich versuche mal den Kontakt mit der BAnst. Zum Glück bin ich zur Zeit auf "Urlaub " in Deutschland.
mroe2016
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Re: Berechnung der ruhegehaltsfähigen Dienstzeiten vor 17. Lebensjahr

Beitrag von mroe2016 »

Nhoodaeng hat geschrieben: 1. Sep 2026, 07:09 Die Zurückziehung habe ich getätigt da einige Kollegen hier im Forum geschrieben haben das sie sogar Kürzungen hinnehmen mussten. Bei mir ist das Problem noch anders da ich im Ausland (Thailand) lebe und die Widerspruchsfrist (30 Tage) mittlerweile abgelaufen ist. Ben Bescheid habe ich Mitte August bekommen. Der Brief wurde Ende Juli per Post verschickt. Ich versuche mal den Kontakt mit der BAnst. Zum Glück bin ich zur Zeit auf "Urlaub " in Deutschland.
Ja das ist das beste mal den Kontakt zur BAnst zu suchen.
Ich bin betroffen und mir haben sie Prozente für die Azubi Zeiten abgezogen.
Bei mir liegt das daran das ich den Hauptschulabschluss hab und meine Ausbildung vom 1.9.78 bis 31.8.1981 ging.
Ab 1.1.80 war Realschule gefordert. Dein Fall liegt sicher ganz anders und du hast ja auch Zeiten dazu bekommen.
Es betriftt eigentlich nur die Lehrjahre 1977,1978 und 1979 mit Hauptschulabschluss und ggf noch einige ganz besondere
Fälle.

Ah ich seh gerade Postjungbote Azubi ab 1978 - da war ggf gar keine Realschule erforderlich, insofern hast du bestimmt keine Kürzung zu erwarten.
Was ich schrieb gilt für Fernmeldehandwerker. Meiner meinung nach musst du auf jeden Fall eine Nachzahlung erhalten !

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