Hallo,
Ich bin 2018 mit 59 Jahren in den ER gegangen,
Zum 01.02.2026 habe ich die reguläre Altersruhegrenze erreicht (66 Jahre und 2 Monate).
Zu diesem Zeitpunkt habe ich dann die reguläre Rente aus meiner Angestelltenzeit und der davorliegenden kaufm. Ausbildung im Privatunternehem beantragt und auch bekommen. Man hat mir daraufhin meine Pension gekürzt, da ich über 71,75% gekommen wäre.
Gleichzeitig habe ich die VAP Rente für die Zeit 1979 bis 1984 auf den Weg gebracht. Seit 01.11.1984 war ich dann Beamter.
Nun bekomme ich ein Schreiben vom Rentenservice, daß ich wegen Geringfügigkeit (unter 39,55 monatlich) in einer Summe (rd. 4250 Euro) abgefunden werde.
Muss ich da nun was beachten?
Wird das mindernd auf die Pension angerechnet?
Muss ich das dem Finanzamt melden wegen Versteuerung (Altvertragsregelumg)?
Fragen über Fragen.
Gruß
Telekommi
VAP Rente, Abfindungszahlung
Moderator: Moderatoren
Re: VAP Rente, Abfindungszahlung
Sorry Thema gibt es schon.
Aber: werden die Ansprüche wirklich versteuert, da es sich ja um erworbene Ansprüche aus 1979 bis 1984 handelt, also vor 2005.
Aber: werden die Ansprüche wirklich versteuert, da es sich ja um erworbene Ansprüche aus 1979 bis 1984 handelt, also vor 2005.
Re: VAP Rente, Abfindungszahlung
Zu : Wird das mindernd auf die Pension angerechnet?Telekommi hat geschrieben: 30. Aug 2026, 07:45 Hallo,
Ich bin 2018 mit 59 Jahren in den ER gegangen,
Zum 01.02.2026 habe ich die reguläre Altersruhegrenze erreicht (66 Jahre und 2 Monate).
Zu diesem Zeitpunkt habe ich dann die reguläre Rente aus meiner Angestelltenzeit und der davorliegenden kaufm. Ausbildung im Privatunternehem beantragt und auch bekommen. Man hat mir daraufhin meine Pension gekürzt, da ich über 71,75% gekommen wäre.
Gleichzeitig habe ich die VAP Rente für die Zeit 1979 bis 1984 auf den Weg gebracht. Seit 01.11.1984 war ich dann Beamter.
Nun bekomme ich ein Schreiben vom Rentenservice, daß ich wegen Geringfügigkeit (unter 39,55 monatlich) in einer Summe (rd. 4250 Euro) abgefunden werde.
Muss ich da nun was beachten?
Wird das mindernd auf die Pension angerechnet?
Muss ich das dem Finanzamt melden wegen Versteuerung (Altvertragsregelumg)?
Fragen über Fragen.
Gruß
Telekommi
Bei mir ist es 07/2028 soweit.
Laut tel. Auskunft der BAnst-PT wurde mir gesagt :
Wenn man die Einmalzahlung behält wird die monatliche Summe (bei mir ca 34 Euro) dauerhaft von der Pension abgezogen.
Wenn man die Einmalzahlung kpl. an die BAnst-PT überweist bleibt die Pension ohne Kürzung erhalten.
Ist also ein Rechenbeispiel für jeden persönlich.
Auswirkung beim FinAmt kann ich noch nicht sagen, hab hier allerdings auch schon was dazu gelesen.
Vielleicht bei der BAnst einfach mal anrufen.
