Grippeschutzimpfung

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Dienstreise
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Re: Grippeschutzimpfung

Beitrag von Dienstreise »

Ich mache das seit rund 5 Jahren so: ich mache einen Termin in der Apotheke, da bekomme ich immer relativ zeitnah einen, wenn nicht sogar am selben Tag am Nachmittag. Der Apotheker erstellt Rezept, eine Rechnung und spritzt mir dann im Anschluss den Impfstoff. Das ganze ist in 10 Minuten erledigt und mit der Abrechnung hatte ich auch noch nie Probleme - bin Bundesbeamter-.
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Aufsteiger85
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Re: Grippeschutzimpfung

Beitrag von Aufsteiger85 »

Dienstreise hat geschrieben: 24. Aug 2026, 10:08 Ich mache das seit rund 5 Jahren so: ich mache einen Termin in der Apotheke, da bekomme ich immer relativ zeitnah einen, wenn nicht sogar am selben Tag am Nachmittag. Der Apotheker erstellt Rezept, eine Rechnung und spritzt mir dann im Anschluss den Impfstoff. Das ganze ist in 10 Minuten erledigt und mit der Abrechnung hatte ich auch noch nie Probleme - bin Bundesbeamter-.
Das war hier aber gerade nicht gemeint.
Saxum
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Re: Grippeschutzimpfung

Beitrag von Saxum »

Aufsteiger85 hat geschrieben: 24. Aug 2026, 00:45 Ich hatte jetzt länger keine Impfung auf eigene Faust aber ich meine, der Impfstoff selbst ist ohnehin nur mit dem normalen (also nicht gesteigerten) Satz ansetzbar. Für den Arzt UND für Beihilfe/KK ist es also wurscht, ob man den selbst aus der Apotheke holt. Letzteres ist im Zweifelsfall manchmal sogar ungünstiger. Habe mal einen Impfstoff nachgeschaut und der Arzt hat offenbar Mengenrabatt gekriegt und überall war das Zeug teurer, als auf der Rechnung...
Der Impfstoff selbst kann nicht mit "einem gesteigerten Satz" oder irgendeinem Satz angesetzt werden, das kann (wenn dann) nur die Handlung der Schutzimpfung selbst (GOÄ 375). Eine entsprechende Begründung warum das vielleicht mit 3,5 - also über dem Regelsatz - abzurechnen wäre würde ich dann wirklich gerne lesen, das ist hier eher unkonventionell. Aber ich glaube das war hier so gemeint.

Beim Impfstoff kann es aber tatsächlich sein, dass die Einkaufspreise in der Arztpraxis "günstiger" sind als die Apothekenpreise. Der Arzt ist hier aber auch dazu verpflichtet den Einkaufspreis "direkt" an den Patienten weiterzureichen.

Nehmen wir mal fiktiv an:

Einkaufspreis der Praxis durch Mengenrabatt: 13,40 €
GOÄ-Nr. 375 für die Injektion beim 2,3-fachen Satz: 10,72 €
Gesamt ohne zusätzliche Beratung (GOÄ 1): 24,12 €

Bei der Apotheke käme neben dem Apothekenpreis für den Impfstoff noch dazu für die Impfleistung und Bescheinigung 10,68 Euro, Nebenleistungen und Verbrauchsmaterialen 0,99 € und die Beschaffung des Impfstoffes 1,00 €. Wenn man vom gleichen Einkaufspreis ausgeht, wäre die Apotheke mit 26,07 € teurer.

Beim Arzt käme mit Beratung (Aufklärung über die Impfung, Kontrolle der Wechselwirkung, etc.) dann natürlich noch bei 2,3 Satz 10,72 € dazu, sofern tatsächlich ein echter Arztkontakt zustande kam und nicht etwa die MFA es durchgeführt hat. Das wäre natürlich dann mit 34,82 € teurer mit der Beratungsleistung, aber da war ja auch dann ein Arzt persönlich tätig.

Jedoch sofern der Apothekenpreis hier doch höher wäre als der Einkaufspreis der Arztpraxis durch Mengenrabatt "hebt sich" das ggf. wieder auf.

So oder so. Egal wie man es macht, Impfen schützt - do it!
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Aufsteiger85
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Re: Grippeschutzimpfung

Beitrag von Aufsteiger85 »

Der erste Teil war auf jeden Fall so gemeint.

Der zweite Teil war so gemeint, dass ich schon den Fall hatte, dass der Arzt mich mit dem Rezept zur Apotheke geschickt hat, ich danach wieder in die Praxis zurückmusste, wo mir das dann verabreicht wurde. Total sinnlos und auch unsicher (hätte ja auch abhauen können), aber so ist es manchmal gelaufen. In dem Fall war es aber tatsächlich teurer, den Impfstoff selbst zu holen, weil eben kein Rabatt oder Skonto gewährt wurde, die Leistungen des Arztes aber gleich waren.

Sonst aber alles genau so, wie du beschrieben hast. :!:
connigra
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Re: Grippeschutzimpfung

Beitrag von connigra »

ich habe noch nie irgend etwas bei Post B oder Beihilfe selbst bezahlen müssen. Ob Grippeimpfung, Gürtelrose, Lungenimpfung (den speziellen Namen habe ich vergessen) oder andere Impfungen. Manchmal hat der Arzt den Impfstoff da, manchmal rezeptiert er ihn. Ich habe es schon erlebt, dass man in der Apotheke den Impfstoff nicht mehr bekam, aber der Arzt bekam ihn für seine Stammpatienten bzw chronisch Kranken über die Apotheke. Egal wie auch immer - bezahlt wurde er so oder so.
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