Wie wird denn nun genau die Abfindung der VAP-Rente auf die Versorgungsbezüge angerechnet. In einer Summe, sodass im Endergebnis plus/minus Null rauskommt - oder als zu versteuernde Einkünfte als Einmalabfindung beim Finanzamt angegeben und dann netto an die BAnSt überwiesen?Rorbert001 hat geschrieben: 13. Jul 2025, 23:21Jetzt habe ich mir meine Anfrage an die VAP vor meinem ER rausgesucht bzw. gefunden. Antwort von dort: "Sie waren bei der VAP versichert und haben Anspruch auf VAP Zusatzrente. Sie können diese beantragen, sobald eine der folgenden Kriterien auf Sie zutrifft;sunny47 hat geschrieben: 13. Jul 2025, 20:48 @micha0815, ja er ist wegen Dienstunfähigkeit vozeitig in Pension gegangen. Deine Ausführungen leuchten mir jetzt auch ein. Vielen Dank, werde es im weiterleiten.
*Sie erhalten eine Rente aus der gesetzlichen Rentenversicherung (Vollrente, nicht bei Teilrente)
*Sie haben das 65te Lebensjahr vollendet
*Sie wurden wegen dauernder Dienstunfähigkeit in den Ruhestand versetzt
OK, die VAP wurde nicht bezogen, da bei der Dienstunfähigkeit nicht dort beantragt. Die Bundesanstalt fordert die Beträge rückwirkend ab Dienstunfähigkeit an. Puh, ist alles sehr grenzwertig. Auf der Page der VAP steht dazu auch so gut wie nix (insbesondere zu Beamten bei Dienstunfähigkeit (siehe hierzu zum Hinweisblatt für die Telekom Anzeigepflichten): https://www.vap-stuttgart.de/
Auf der Page der BAPT findet sich folgendes: https://www.banst-pt.de/service-center/ ... chen-rente
6. Abgefundene Renten, Beitragserstattungen und Rentenverzicht
Die Anrechnung ist auch dann vorzunehmen, wenn ein Rentenanspruch dem Grunde nach vorhanden ist, die rentenrechtliche Wartezeit also erfüllt wurde.
Das bedeutet, auch wenn:
Leistungen abgefunden wurden oder
Leistungen von Ihnen nicht oder verspätet beantragt werden oder
auf Leistungen verzichtet wird, …
… ist ein Rentenbetrag auf Ihre Versorgungsbezüge anzurechnen.
VAP Rente
Moderator: Moderatoren
Re: VAP Rente
Re: VAP Rente
Hallo Altlast,Altlast hat geschrieben: 20. Aug 2026, 19:37Wie wird denn nun genau die Abfindung der VAP-Rente auf die Versorgungsbezüge angerechnet. In einer Summe, sodass im Endergebnis plus/minus Null rauskommt - oder als zu versteuernde Einkünfte als Einmalabfindung beim Finanzamt angegeben und dann netto an die BAnSt überwiesen?Rorbert001 hat geschrieben: 13. Jul 2025, 23:21Jetzt habe ich mir meine Anfrage an die VAP vor meinem ER rausgesucht bzw. gefunden. Antwort von dort: "Sie waren bei der VAP versichert und haben Anspruch auf VAP Zusatzrente. Sie können diese beantragen, sobald eine der folgenden Kriterien auf Sie zutrifft;sunny47 hat geschrieben: 13. Jul 2025, 20:48 @micha0815, ja er ist wegen Dienstunfähigkeit vozeitig in Pension gegangen. Deine Ausführungen leuchten mir jetzt auch ein. Vielen Dank, werde es im weiterleiten.
*Sie erhalten eine Rente aus der gesetzlichen Rentenversicherung (Vollrente, nicht bei Teilrente)
*Sie haben das 65te Lebensjahr vollendet
*Sie wurden wegen dauernder Dienstunfähigkeit in den Ruhestand versetzt
OK, die VAP wurde nicht bezogen, da bei der Dienstunfähigkeit nicht dort beantragt. Die Bundesanstalt fordert die Beträge rückwirkend ab Dienstunfähigkeit an. Puh, ist alles sehr grenzwertig. Auf der Page der VAP steht dazu auch so gut wie nix (insbesondere zu Beamten bei Dienstunfähigkeit (siehe hierzu zum Hinweisblatt für die Telekom Anzeigepflichten): https://www.vap-stuttgart.de/
Auf der Page der BAPT findet sich folgendes: https://www.banst-pt.de/service-center/ ... chen-rente
6. Abgefundene Renten, Beitragserstattungen und Rentenverzicht
Die Anrechnung ist auch dann vorzunehmen, wenn ein Rentenanspruch dem Grunde nach vorhanden ist, die rentenrechtliche Wartezeit also erfüllt wurde.
Das bedeutet, auch wenn:
Leistungen abgefunden wurden oder
Leistungen von Ihnen nicht oder verspätet beantragt werden oder
auf Leistungen verzichtet wird, …
… ist ein Rentenbetrag auf Ihre Versorgungsbezüge anzurechnen.
also mir hat man von der BAnst am Tel mal folgendes gesagt auf die Frage zur VAP Rente (auf mich kommt es aber erst 07/2028 zu).
1) Sehr warscheinlich bietet man mir eine Einmalzahlung an weil die mtl Summe mit ca 34 Euro zu gering ist.
- Wenn man die Summe 1zu1 an die BAnst überweist bleibt die Pension wie sie ist.
2) Wenn man die Summe behält wird bei mir die Pension um ca 34 Euro dauerhaft jeden Monat gekürzt.
So in etwa sagte es die Kollegin von der BAnst am Tel.
Das Ganze ist also eine Rechenaufgabe, muss jeder für sich entscheiden (sofern man die Wahl hat bei einer Einmalzahlung).
Re: VAP Rente
Meines Wissen wird die monatliche Zahlung 13 Jahre gezahlt und Dir von der Pension abgezogen.mroe2016 hat geschrieben: 20. Aug 2026, 20:51 1) Sehr warscheinlich bietet man mir eine Einmalzahlung an weil die mtl Summe mit ca 34 Euro zu gering ist.
- Wenn man die Summe 1zu1 an die BAnst überweist bleibt die Pension wie sie ist.
2) Wenn man die Summe behält wird bei mir die Pension um ca 34 Euro dauerhaft jeden Monat gekürzt.
Das Ganze ist also eine Rechenaufgabe, muss jeder für sich entscheiden (sofern man die Wahl hat bei einer Einmalzahlung).
Nach den 13 Jahren erhält man dann wieder die volle Pension von der BAnst
Wer die Einmalzahlung behält und dann noch 25 Jahre lebt macht wegen der Lebenslangen Abzüge ein Verlustgeschäft.
Das Problem an der Geschichte ist, das niemand ins "Große Buch" schauen kann was denn dort als sein Enddatum eingetragen ist
(und das man von da oben noch mal runter kommen darf, sprich eine 2.Chance bekommt, gibt es nur im Kino
Re: VAP Rente
Ja wie gesagt, das ist eine Rechenaufgabe....zeerookah hat geschrieben: 20. Aug 2026, 22:47Meines Wissen wird die monatliche Zahlung 13 Jahre gezahlt und Dir von der Pension abgezogen.mroe2016 hat geschrieben: 20. Aug 2026, 20:51 1) Sehr warscheinlich bietet man mir eine Einmalzahlung an weil die mtl Summe mit ca 34 Euro zu gering ist.
- Wenn man die Summe 1zu1 an die BAnst überweist bleibt die Pension wie sie ist.
2) Wenn man die Summe behält wird bei mir die Pension um ca 34 Euro dauerhaft jeden Monat gekürzt.
Das Ganze ist also eine Rechenaufgabe, muss jeder für sich entscheiden (sofern man die Wahl hat bei einer Einmalzahlung).
Nach den 13 Jahren erhält man dann wieder die volle Pension von der BAnst
Wer die Einmalzahlung behält und dann noch 25 Jahre lebt macht wegen der Lebenslangen Abzüge ein Verlustgeschäft.
Das Problem an der Geschichte ist, das niemand ins "Große Buch" schauen kann was denn dort als sein Enddatum eingetragen ist![]()
(und das man von da oben noch mal runter kommen darf, sprich eine 2.Chance bekommt, gibt es nur im Kino)
Die Frage ist halt ob man mit 66,5 Jahren eine Einmalzahlung gut gebrauchen kann.
Oder ob man den Abzug der (z.B.) 34 Euro im Alter jenseits der 80 J. überhaupt noch braucht oder weil man im Heim ist mit
110 Euro Taschengeld und ohnehin nichts mehr davon hat ....
Muss halt jeder selbst sehen. Ich persönlich werde eine Einmalzahlung in jedem Fall behalten.
Re: VAP Rente
Ich hatte gar nicht die Möglichkeit einer Einmalzahlung. Da meine monatliche Zahlung zu hoch war.mroe2016 hat geschrieben: 21. Aug 2026, 09:10 Ja wie gesagt, das ist eine Rechenaufgabe....
Die Frage ist halt ob man mit 66,5 Jahren eine Einmalzahlung gut gebrauchen kann.
Oder ob man den Abzug der (z.B.) 34 Euro im Alter jenseits der 80 J. überhaupt noch braucht oder weil man im Heim ist mit
110 Euro Taschengeld und ohnehin nichts mehr davon hat ....
Muss halt jeder selbst sehen. Ich persönlich werde eine Einmalzahlung in jedem Fall behalten.
Und nicht vergessen. Deine Einmalzahlung mußt Du natürlich beim Finanzamt in der Steuererklärung mit angeben
Die wollen auch Ihren Teil davon abhaben
Re: VAP Rente
Ich weiß - das ist steuerpflichtig. Aber auch das kommt ja auf die persönlichen Verhältnisse an und wie hoch oder niedrig das zVE ist.zeerookah hat geschrieben: 21. Aug 2026, 11:10Ich hatte gar nicht die Möglichkeit einer Einmalzahlung. Da meine monatliche Zahlung zu hoch war.mroe2016 hat geschrieben: 21. Aug 2026, 09:10 Ja wie gesagt, das ist eine Rechenaufgabe....
Die Frage ist halt ob man mit 66,5 Jahren eine Einmalzahlung gut gebrauchen kann.
Oder ob man den Abzug der (z.B.) 34 Euro im Alter jenseits der 80 J. überhaupt noch braucht oder weil man im Heim ist mit
110 Euro Taschengeld und ohnehin nichts mehr davon hat ....
Muss halt jeder selbst sehen. Ich persönlich werde eine Einmalzahlung in jedem Fall behalten.
Und nicht vergessen. Deine Einmalzahlung mußt Du natürlich beim Finanzamt in der Steuererklärung mit angeben![]()
Die wollen auch Ihren Teil davon abhaben![]()
Von daher hab ich da nicht soviel zu erwarten bzw. befürchten
Re: VAP Rente
Fakt ist, falls die zustehende VAP-Versichertenrente als monatlicher Auszahlungsbetrag 1 v. H. der Bezugsgröße nach § 18 Sozialgesetzbuch IV (Durchschnittlicher Verdienst aller gesetzlich Rentenversicherter des Vorvorjahres [2024 also entsprechend 3955 €] nicht übersteigt, wird sie in einer Summe abgefunden.
Die Höhe der Abfindung wird nach § 57 Absatz 2 der VAP-Satzung durch einen Kapitalisierungsfaktor ermittelt. Wie das explizit berechnet wird, kann ich nicht nachvollziehen.
Wie erfolgt nun aber die Anrechnung bei der Pensionshöhe - in einer Summe oder gestreckt über mehrere Monate/ Jahre bis der Betrag aufgebraucht ist?
Die Höhe der Abfindung wird nach § 57 Absatz 2 der VAP-Satzung durch einen Kapitalisierungsfaktor ermittelt. Wie das explizit berechnet wird, kann ich nicht nachvollziehen.
Wie erfolgt nun aber die Anrechnung bei der Pensionshöhe - in einer Summe oder gestreckt über mehrere Monate/ Jahre bis der Betrag aufgebraucht ist?
Re: VAP Rente
Nehmen wir einfach mal an der monatliche Betrag wären 35€ und in Summe 3.900€
Der Versicherte nimmt die 3.900€ als Summe in einer Einmalzahlung. Und überweist sie nicht an die BAnst
Dann werden ihn für den Rest seines Lebens jeden Monat 35€ von seiner Pension abgezogen, sprich weniger ausgezahlt von der BAnst
Und wenn der Betreffende 100 Jahre alt wird.
Der Versicherte nimmt die 3.900€ als Summe in einer Einmalzahlung. Und überweist sie nicht an die BAnst
Dann werden ihn für den Rest seines Lebens jeden Monat 35€ von seiner Pension abgezogen, sprich weniger ausgezahlt von der BAnst
Und wenn der Betreffende 100 Jahre alt wird.
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Re: VAP Rente
Wenn er die persönlich erreichte Höchstgrenze überschreitet ist das so.zeerookah hat geschrieben: 21. Aug 2026, 16:16 Nehmen wir einfach mal an der monatliche Betrag wären 35€ und in Summe 3.900€
Der Versicherte nimmt die 3.900€ als Summe in einer Einmalzahlung. Und überweist sie nicht an die BAnst
Dann werden ihn für den Rest seines Lebens jeden Monat 35€ von seiner Pension abgezogen, sprich weniger ausgezahlt von der BAnst
Und wenn der Betreffende 100 Jahre alt wird.
Bei mir erreiche ich die aktuell mit dem ER nicht und es ist mit 67 Zahltag.
Aus früheren Zeiten habe ich noch Rentenjahre außerhalb des ÖD.
Re: VAP Rente
Es gibt keine Wahlmöglichkeit zwischen Einmalzahlung und monatlicher Auszahlung der VAP-Versichertenrente. Tritt der Versicherungsfall also in diesem Jahr ein und der Versicherte hat Anspruch auf bis zu 39,55 € monatlich so wird die errechnete Abfindung ausgezahlt und sämtliche weiteren Ansprüche aus der VAP verfallen. (z.B. Hinterbliebenenversorgung, Sterbegeldanspruch etc.zeerookah hat geschrieben: 21. Aug 2026, 16:16 Nehmen wir einfach mal an der monatliche Betrag wären 35€ und in Summe 3.900€
Der Versicherte nimmt die 3.900€ als Summe in einer Einmalzahlung. Und überweist sie nicht an die BAnst
Dann werden ihn für den Rest seines Lebens jeden Monat 35€ von seiner Pension abgezogen, sprich weniger ausgezahlt von der BAnst
Und wenn der Betreffende 100 Jahre alt wird.
Sollte die Leistungsberechnung aber monatl. 39,56 € oder mehr ergeben, hat der Versicherte lebenslang diesen Betrag pensionsgemindert hinzunehmen. Die Hinterbliebenenversorgung und das Sterbegeld bleiben als Versicherungsleistung erhalten.
Meine Frage zur Auswirkung der Einmalzahlung auf Pension und steuerliche Veranlagung ist damit aber nicht geklärt.
Re: VAP Rente
Dann rate ich zu einem Tel. Gespräch mit der BAnst-PT, die werden das aufklären können, da bin ich sicher.Altlast hat geschrieben: 21. Aug 2026, 19:15Es gibt keine Wahlmöglichkeit zwischen Einmalzahlung und monatlicher Auszahlung der VAP-Versichertenrente. Tritt der Versicherungsfall also in diesem Jahr ein und der Versicherte hat Anspruch auf bis zu 39,55 € monatlich so wird die errechnete Abfindung ausgezahlt und sämtliche weiteren Ansprüche aus der VAP verfallen. (z.B. Hinterbliebenenversorgung, Sterbegeldanspruch etc.zeerookah hat geschrieben: 21. Aug 2026, 16:16 Nehmen wir einfach mal an der monatliche Betrag wären 35€ und in Summe 3.900€
Der Versicherte nimmt die 3.900€ als Summe in einer Einmalzahlung. Und überweist sie nicht an die BAnst
Dann werden ihn für den Rest seines Lebens jeden Monat 35€ von seiner Pension abgezogen, sprich weniger ausgezahlt von der BAnst
Und wenn der Betreffende 100 Jahre alt wird.
Sollte die Leistungsberechnung aber monatl. 39,56 € oder mehr ergeben, hat der Versicherte lebenslang diesen Betrag pensionsgemindert hinzunehmen. Die Hinterbliebenenversorgung und das Sterbegeld bleiben als Versicherungsleistung erhalten.
Meine Frage zur Auswirkung der Einmalzahlung auf Pension und steuerliche Veranlagung ist damit aber nicht geklärt.
Re: VAP Rente
Hallo Altlast
Ich bekomme fast 30 Jahre VAP Rente; ca. 70 €.
Die Pension wir um diesen Betrag gekürzt.
Der steuerliche Vorteil ist jedoch zu beachten.
Die VAP Rente wird nur mit dem Ertragsanteil besteuert.
Ich bekomme fast 30 Jahre VAP Rente; ca. 70 €.
Die Pension wir um diesen Betrag gekürzt.
Der steuerliche Vorteil ist jedoch zu beachten.
Die VAP Rente wird nur mit dem Ertragsanteil besteuert.
