Guten Abend zusammen und vielen Dank für die Aufnahme im Forum.
Ich bin momentan bei einer bayr. Landesbehörde beschäftigt. Mitte des Jahres habe ich mich auf eine ausgeschriebene Beamtenstelle bei
einer Kommune beworden und die Zusage erhalten. Leider gibt es von meiner aktuellen Behörde eine Verfügung, die die Versetzung an nichtstaatliche, kommunale Dienstherren untersagt, die Versorgungslasten für die Pension werden also nicht aufgeteilt.
Die Kommune als neuer Arbeitgeber würde mich nun per Raubernennung zu sich holen.
Mir wurde versichert, dass mir dadurch keine Nachteile für meine spätere Pension entstehen.
Ist das wirklich so bzw. auf was muss ich achten, damit mir durch den Dienstherrenwechsel keine Nachteile bezüglich meines
späteren Pensionseintritts ( auch bzgl. des Zeitpunkts) entstehen?
Wo finde ich die einschlägigen Gesetzesgrundlagen, in denen das geregelt ist?
Vielen Dank im Voraus.
Versorungslasten & Pensionseintritt bei der Raubernennung
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nochLandesbeamter
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Re: Versorungslasten & Pensionseintritt bei der Raubernennung
Was soll passieren ? Dann bleibt wohl die gesamte Dienstzeit als Versorgung an der Kommune "hängen".
Als es den Aufteilungsquatsch noch nicht gab, war das immer so bei einem Wechsel, egal wohin und wovon.
Das hat sich einfach insgesamt sowieso "ausgeglichen" .
Als es den Aufteilungsquatsch noch nicht gab, war das immer so bei einem Wechsel, egal wohin und wovon.
Das hat sich einfach insgesamt sowieso "ausgeglichen" .
MS
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bettelmusikant
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Re: Versorungslasten & Pensionseintritt bei der Raubernennung
Ja, ist nicht Dein Problem: Dein Anspruch auf Ruhegehalt ergibt sich aus dem Gesetz. Aus welchem Topf das Ruhegehalt/die Versorgungstlasten getragen werden, muss nicht Deine Sorge sein.
