Vorbereitungsdienst verschweigen?

Allgemeine Themen zum Bereich des öffentlichen Dienstes.

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BalBund
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Re: Vorbereitungsdienst verschweigen?

Beitrag von BalBund »

Liebste Lena,

Du darfst davon ausgehen, dass spätestens im strukturierten Auswahlgespräch nach der persönlichen Vita gefragt wird. Hier etwas wegzulassen wäre die bereits mehrfach von den Mitforisten beschriebene arglistige Täuschung.

Ich würde also davon abraten, den von Dir angedachten Weg weiter zu verfolgen. Wenn es sich als Einstellungshindernis erweist, so sollte man vielleicht nicht zu sehr darauf beharren und eine andere Karriere oder - falls möglich - Laufbahn einzuschlagen. Seas
shanaya
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Re: Vorbereitungsdienst verschweigen?

Beitrag von shanaya »

BalBund hat geschrieben: 7. Aug 2026, 17:22 Liebste Lena,

Du darfst davon ausgehen, dass spätestens im strukturierten Auswahlgespräch nach der persönlichen Vita gefragt wird. Hier etwas wegzulassen wäre die bereits mehrfach von den Mitforisten beschriebene arglistige Täuschung.

Ich würde also davon abraten, den von Dir angedachten Weg weiter zu verfolgen. Wenn es sich als Einstellungshindernis erweist, so sollte man vielleicht nicht zu sehr darauf beharren und eine andere Karriere oder - falls möglich - Laufbahn einzuschlagen. Seas
Hallo liebster Forenstalker,

strukturierte Auswahlinterviews habe ich auch schon so vermasselt ohne Absicht und die Hälfte aus meiner Vita vergessen vorzutragen.
Grundsätzlich hast aber wohl recht.
Man sollte nicht davon ausgehen, dass man damit lebenslang durchkommt.
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Aufsteiger85
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Re: Vorbereitungsdienst verschweigen?

Beitrag von Aufsteiger85 »

Hast du dazu nicht schonmal ein Thema erstellt? Mir kommt das gerade so bekannt vor.

Ich stimme da im Übrigen den Vorpostern zu, gebe aber auch nochmal zu bedenken, dass nur ein vorsätzliches Verschweigen (d.h. du wusstest, dass du es hättest angeben müssen, hast es dann aber nicht getan) tatsächlich relevant wäre, um dir was am Zeug zu flicken.

Grundsätzlich ist eine Ausbildung im ö.D. für ein Studium im ö.D. NICHT Voraussetzung. Somit habe ich meine Zweifel, dass es statusrechtliche Relevanz hat, wenn man nicht angegeben hat, dass man bereits eine Ausbildung im ö.D. gemacht hat. Natürlich kann es nochmal relevant werden, wenn es um die Anerkennung von Vordienstzeiten oder auch um die Versorgung geht. Das dürfte im Zweifel aber nicht zu einer Nichternennung führen.

Vorteilhaft ist es natürlich, wenn du dich bei einem anderen Dienstherrn bewirbst. Der müsste nämlich Unterlagen erst umständlich anfordern. Und bis zum mündlichen Auswahlverfahren könntest du Einstellungsbehörde (für das Studium) hinhalten und sagen, die Unterlagen liegen dir derzeit nicht vor, du hättest dich bereits um Ersatz bemüht aber noch nichts erhalten und könntest das nachreichen. Dann sollen sie erstmal entscheiden, ob sie dich wollen und dann können sie in die Akte gucken.

Ich stimme bspw. einer Einsichtnahme in die Personalakte auch immer nur unter dem Vorbehalt einer positiven Auswahlentscheidung zu - das ist bei vielen Behörden aber ohnehin Standard inzwischen.

Viel Erfolg!
Kittyka2
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Re: Vorbereitungsdienst verschweigen?

Beitrag von Kittyka2 »

Aufsteiger85 hat geschrieben: 8. Aug 2026, 21:44 Hast du dazu nicht schonmal ein Thema erstellt? Mir kommt das gerade so bekannt vor.

Ich stimme da im Übrigen den Vorpostern zu, gebe aber auch nochmal zu bedenken, dass nur ein vorsätzliches Verschweigen (d.h. du wusstest, dass du es hättest angeben müssen, hast es dann aber nicht getan) tatsächlich relevant wäre, um dir was am Zeug zu flicken.

Grundsätzlich ist eine Ausbildung im ö.D. für ein Studium im ö.D. NICHT Voraussetzung. Somit habe ich meine Zweifel, dass es statusrechtliche Relevanz hat, wenn man nicht angegeben hat, dass man bereits eine Ausbildung im ö.D. gemacht hat. Natürlich kann es nochmal relevant werden, wenn es um die Anerkennung von Vordienstzeiten oder auch um die Versorgung geht. Das dürfte im Zweifel aber nicht zu einer Nichternennung führen.

Vorteilhaft ist es natürlich, wenn du dich bei einem anderen Dienstherrn bewirbst. Der müsste nämlich Unterlagen erst umständlich anfordern. Und bis zum mündlichen Auswahlverfahren könntest du Einstellungsbehörde (für das Studium) hinhalten und sagen, die Unterlagen liegen dir derzeit nicht vor, du hättest dich bereits um Ersatz bemüht aber noch nichts erhalten und könntest das nachreichen. Dann sollen sie erstmal entscheiden, ob sie dich wollen und dann können sie in die Akte gucken.

Ich stimme bspw. einer Einsichtnahme in die Personalakte auch immer nur unter dem Vorbehalt einer positiven Auswahlentscheidung zu - das ist bei vielen Behörden aber ohnehin Standard inzwischen.

Viel Erfolg!
Gerade bei Beamten fordert man ja gerne mal die Personalakte an, wenn man schon mal im öffentlichen Dienst war.
So gesehen ist eine vorherige abgeschlossene Ausbildung natürlich unerheblich für ein Studium bei einem anderen Dienstherren. Solange man kein
Disziplinarverfahren oder so hatte, was eine dauerhafte Sperre bedeuten würde.
Jedoch könnte die Behörde argumentieren, dass man bei Kenntnisnahme der Personalakte diesen Anwärter wahrscheinlich nicht eingestellt hätte.
z.B. wegen schlechter Noten, bereits festgestellter Nichteignung oder dergleichen.

Oder nicht?
Dienstunfall_L
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Re: Vorbereitungsdienst verschweigen?

Beitrag von Dienstunfall_L »

Jedoch könnte die Behörde argumentieren, dass man bei Kenntnisnahme der Personalakte diesen Anwärter wahrscheinlich nicht eingestellt hätte. z.B. wegen schlechter Noten, bereits festgestellter Nichteignung oder dergleichen.
Oder nicht?
Es sind Erfahrungen dieser Art, die shanaya auf die Idee gebracht haben, den Vorbereitungsdienst im Lebenslauf zu verschweigen, so jedenfalls habe ich es verstanden.
Kittyka2
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Re: Vorbereitungsdienst verschweigen?

Beitrag von Kittyka2 »

Dienstunfall_L hat geschrieben: 9. Aug 2026, 13:01
Jedoch könnte die Behörde argumentieren, dass man bei Kenntnisnahme der Personalakte diesen Anwärter wahrscheinlich nicht eingestellt hätte. z.B. wegen schlechter Noten, bereits festgestellter Nichteignung oder dergleichen.
Oder nicht?
Es sind Erfahrungen dieser Art, die shanaya auf die Idee gebracht haben, den Vorbereitungsdienst im Lebenslauf zu verschweigen, so jedenfalls habe ich es verstanden.
Verstehe. Ja, die Frage wäre natürlich,ob die Nichtangabe eines vorherigen Abschlusses im öD ausreicht,
um einen aus dem Vorbereitungsdienst einer anderen Laufbahn auszuschließen und
Bezüge zurückzufordern, so lange die formellen Voraussetzungen für das Studium vorlagen und keine gesetzliche Sperre vorhanden war.
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Aufsteiger85
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Re: Vorbereitungsdienst verschweigen?

Beitrag von Aufsteiger85 »

Kittyka2 hat geschrieben: 9. Aug 2026, 13:55 Verstehe. Ja, die Frage wäre natürlich,ob die Nichtangabe eines vorherigen Abschlusses im öD ausreicht,
um einen aus dem Vorbereitungsdienst einer anderen Laufbahn auszuschließen und
Bezüge zurückzufordern, so lange die formellen Voraussetzungen für das Studium vorlagen und keine gesetzliche Sperre vorhanden war.
Genau da liegt wohl der Knackpunkt. Ich tendiere zu "eher nein," entscheiden kann das im Zweifel aber nur ein Gericht.
Mainstream1
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Re: Vorbereitungsdienst verschweigen?

Beitrag von Mainstream1 »

Warum wird der Sachverhalt hier immer mal abgewandelt?
Die Eingangsfrage lautete, falsche Angaben zum fraglichen Zeitraum zu machen. Ein einfaches "Weglassen" ist zudem auch sehr unwahrscheinlich bzw. nicht so einfach möglich, da genau nach der Lücke spätestens im Vorstellungsgespräch gefragt würde, auch wenn es unwahrscheinlich ist, dass man mit einer "einfachen Lücken" überhaupt so weit kommt.
Spätestens vor! der Einstellung, wenn das tatsächlich geklappt haben sollte, kommt die Stunde der Wahrheit mit dem Personalbogen. Allein schon für die Berechnung der Jubiläumsdienstzeit wird explizit nach Zeiten im öffentlichen Dienst gefragt, also nicht erst beim Eintritt in den Ruhestand.
Rechtlich ist zudem ein bewusstes Weglassen (und bei der Vorgeschichte glaubt man an ein Versehen schon nicht mehr) auch unter den Tatbestand einer falsche Angabe zu subsumieren.
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Kittyka2
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Re: Vorbereitungsdienst verschweigen?

Beitrag von Kittyka2 »

Mainstream1 hat geschrieben: 9. Aug 2026, 21:47 Warum wird der Sachverhalt hier immer mal abgewandelt?
Die Eingangsfrage lautete, falsche Angaben zum fraglichen Zeitraum zu machen. Ein einfaches "Weglassen" ist zudem auch sehr unwahrscheinlich bzw. nicht so einfach möglich, da genau nach der Lücke spätestens im Vorstellungsgespräch gefragt würde, auch wenn es unwahrscheinlich ist, dass man mit einer "einfachen Lücken" überhaupt so weit kommt.
Spätestens vor! der Einstellung, wenn das tatsächlich geklappt haben sollte, kommt die Stunde der Wahrheit mit dem Personalbogen. Allein schon für die Berechnung der Jubiläumsdienstzeit wird explizit nach Zeiten im öffentlichen Dienst gefragt, also nicht erst beim Eintritt in den Ruhestand.
Rechtlich ist zudem ein bewusstes Weglassen (und bei der Vorgeschichte glaubt man an ein Versehen schon nicht mehr) auch unter den Tatbestand einer falsche Angabe zu subsumieren.
Weil der mittlere Dienst eine andere Laufbahn ist und so gesehen nichts mit dem Gehobene Dienst zu tun hat.
Du kannst theoretisch glaub ich den mittleren Dienst auch endgültig nicht bestehen und dich trotzdem für den Gehoben Dienst bewerben. Obs sinnvoll ist, ist natürlich was anderes.

Ich selber habe im Internet noch keinen Fall gelesen, wo das Verheimlichen einer vorherigen Tätigkeit im öD (wahrscheinlich um Personalakteneinsicht zu verhindern ;) ) beschrieben wurde.
Die meisten Fälle die ich so lese wo Anwärter rausgeworfen wurden beziehen sich auf
verschwiegene Strafverfahren, Drogendelikte, Schulden, Arbeitszeitbetrug oder andere Delikte (z.B. verschwiegene Mitarbeit in einer rechtsextremen Partei, Betrug bei Trennungsgeld/Fahrtkosten...)

Aber ja, man kann wahrscheinlich auch nach
Bestenauslese in Art. 33 Abs. 2 GG argumentieren, dass einem das verweigert wurde, da frühere Tätigkeiten zur fachlichen und persönlichen Eignung nicht herangezogen werden konnten.
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Aufsteiger85
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Re: Vorbereitungsdienst verschweigen?

Beitrag von Aufsteiger85 »

Mainstream1 hat geschrieben: 9. Aug 2026, 21:47 Spätestens vor! der Einstellung, wenn das tatsächlich geklappt haben sollte, kommt die Stunde der Wahrheit mit dem Personalbogen. Allein schon für die Berechnung der Jubiläumsdienstzeit wird explizit nach Zeiten im öffentlichen Dienst gefragt, also nicht erst beim Eintritt in den Ruhestand.
Rechtlich ist zudem ein bewusstes Weglassen (und bei der Vorgeschichte glaubt man an ein Versehen schon nicht mehr) auch unter den Tatbestand einer falsche Angabe zu subsumieren.
In den meisten Behörden, in denen ich bisher gearbeitet habe, wird der Personalbogen von einer anderen Stelle aufgenommen, als der Nachwuchsgewinnung. Klar können hier Nachfragen entstehen, aber der Sachbearbeiter zweifelt doch nicht die Auswahlentscheidung eines anderen Referates/Sachgebietes an. Zumal derjenige, der die Vordienstzeiten prüft und einträgt im Normalfall ja nicht die Bewerbungsmappe und den Lebenslauf vorgelegt kriegt sondern eben NUR den Personalbogen. Wenn es da Fragen gibt, wendet er sich direkt an die Person.

Ich bleibe aber auch dabei, dass wir hier zwei (rechtliche) Sachverhalte vermischen. Wir müssen eigentlich trennen zwischen:
1. Vorsätzlichem Verschweigen von für die Einstellung relevanten Tatsachen und damit verbundenen statusrechtlichen Folgen

Dies liegt hier m.M. nach <eher> nicht vor, da, wie schon erörtert, eine Ausbildung, gleich welcher Art und egal wo, nicht Voraussetzung für eine Ernennung als Anwärter gD ist. Unter Umständen könnte man natürlich die charakterliche Eignung in Frage stellen, falls es rauskommt (durch Zufall auch unwahrscheinlich). Dass sich die charakterliche Eignung noch Jahre später bei einem ansonsten normalen (dann Lebenszeit-)Beamten aufgrund des Nichterwähnens einer Ausbildung im Bewerbungsverfahren in Frage stellen und dadurch eine Nichternennung erwirken lässt, halte ich auch für eher unwahrscheinlich - ich bin aber kein Richter und vor Gericht und auf hoher See (und manchmal auch als Torwart, wenn Maradona vor einem steht) ist man ja bekanntlich in Gottes Hand.
2. Verschweigen von Vordiensttätigkeiten und späteres Nachholen der Angabe ebendieser Tätigkeiten
Dies dürfte m.E. überhaupt nicht problematisch sein, solange man das vor oder auch noch kurz nach der Einstellung nachholt - hat jedenfalls keine statusrechtlichen Folgen - im schlimmsten Fall gehen einem zwei Jahre für die Versorgung flöten.
Pipapo
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Re: Vorbereitungsdienst verschweigen?

Beitrag von Pipapo »

@Aufsteiger85
Du hast aber schon gelesen, dass die TE im Lebenslauf lügen will, siehe EP? Es geht ja nicht ums Verschweigen sondern um falsche Angaben.
Kittyka2
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Re: Vorbereitungsdienst verschweigen?

Beitrag von Kittyka2 »

Pipapo hat geschrieben: 11. Aug 2026, 21:54 @Aufsteiger85
Du hast aber schon gelesen, dass die TE im Lebenslauf lügen will, siehe EP? Es geht ja nicht ums Verschweigen sondern um falsche Angaben.
Nein, sie fragte nur, ob es auffallen würde, wenn man die Ausbildung durch was anderes ersetzen würde.
Nicht, dass sie wirklich vorhat zu lügen.
Mainstream1
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Re: Vorbereitungsdienst verschweigen?

Beitrag von Mainstream1 »

Das ist aber eine sehr eigenwillige Definition :D, die es nicht besser macht. :?

Übrigens: die Bewerbungsunterlagen sind die ersten Seiten der Personalakte...soweit zu dem Hinweis, dass dem Personalsachbearbeiter diese Unterlagen beim Bearbeiten des Personalbogens nicht vorliegen würden....
Zudem werden die entscheidenden Daten in einem elektronischen Personalverwaltungssystem erfasst.... Unstimmigkeiten fallen in der Regel sofort auf.
Da ich diesen Bereich (Bewerbungsverfahren, Einstellungsformalitäten, Datenerfassung und Auswertung etc. aus eigener Erfahrung kenne, kann ich nur feststellen, dass "solche Kandidaten" immer auffallen. Zumal es immer einige "solcher Schlaumeier" gibt und die Personaler das kennen und einen Blick dafür haben. Es sei denn, ein absoluter Neuling bearbeitet das gerade. Die Personalbearbeiter wechseln aber schon einmal und dann fällt es halt später auf.
MS
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Re: Vorbereitungsdienst verschweigen?

Beitrag von blink182 »

Kittyka2 hat geschrieben: 11. Aug 2026, 22:32
Pipapo hat geschrieben: 11. Aug 2026, 21:54 @Aufsteiger85
Du hast aber schon gelesen, dass die TE im Lebenslauf lügen will, siehe EP? Es geht ja nicht ums Verschweigen sondern um falsche Angaben.
Nein, sie fragte nur, ob es auffallen würde, wenn man die Ausbildung durch was anderes ersetzen würde.
Nicht, dass sie wirklich vorhat zu lügen.
Na, aber sicher wäre das eine Lüge, wenn ich zum Zeitpunkt X die Ausbildung YZ gemacht habe und für diesen Zeitraum einfach was anderes erfinde.

Wenn dir der Begriff Lüge nicht gefällt, ersetze ihn durch unwahre Angaben - lässt das den Beschiss für dich in einem positiveren Licht erscheinen?
Gruß
blink182
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Re: Vorbereitungsdienst verschweigen?

Beitrag von Aufsteiger85 »

Also wenn ich da natürlich reinschreibe, ich habe in der Zeit was anderes gemacht (was gar nicht stimmt), dann sind wir hier natürlich auf einer anderen Schiene unterwegs. Wenn ich dort aber eine Lücke lasse (was sicher auch Fragen aufwirft) oder etwas allgemeiner Formuliertes hinschreibe, dann ist das mit Sicherheit keine Lüge. Und ich vertrete weiterhin die Ansicht, dass das Weglassen einer für die Einstellung nicht relevanten Ausbildung nicht zu einer Nichternennung führen würde.

Wer sich da aber sicher ist, dass das alles nicht geht und sofort auffliegt, der möge mir bitte schreiben, auf welcher Rechtsgrundlage diese Nichternennung dann fußen würde bzw. welche Informationen man (aus statusrechtlicher Sicht) nicht hätte verschweigen dürfen.
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