Liebe Forengemeinde,
ich erstelle das Thema im Landesbeamten-Thread, weil ich nicht weiß, ob es ne lehrerspezifische Sache ist oder generell alle Beamten trifft. An die Mods: Kann gerne verschoben werden.
Kurz zur Situation: 37J., Lehrer an einer Mittelschule in Bayern, seit 12 Jahren im Dienst (inkl. Ref). Ich war bereits einmal längere Zeit wegen einer Anpassungsstörung aufgrund einer Überlastung auch durch die räumliche Situation an einer vorherigen Schule krankgeschrieben (ca. 6 Monate), wurde dann auch auf DU untersucht, aber da war ich schon wieder im Dienst und das ganze lief "ins Leere". Seit 2 Jahren arbeite ich also wieder.
Ich habe aber seitdem für mich erkannt, dass ich an der Mittelschule nicht mehr weiterarbeiten kann und möchte, da die Arbeitsbedingungen derart desolat geworden sind und von Unterrichten, also der Grund, warum ich Lehrer geworden bin, keine Rede mehr sein kann. Ich habe mich daher im Vorfeld bereits darüber, erkundigt, auf ein anderes Lehramt, in dem Fall LA Gymnasium, zu wechseln, weil ich einfach lehren möchte und nicht ein Sammelsurium an Schülern mit den verschiedensten Förder-, Sprach und Kulturbedürfnissen beaufsichtigen möchte. Dazu müsste ich noch einmal an die Uni, kann mir aber relativ viele Leistungen aus dem vorherigen Studium anrechnen lassen, weshalb ich noch einmal 3-4 Semester studieren müsste.
Vor diesem Hintergrund habe ich einige Fragen zum Vorgehen, vielleicht kann jemand von euch dazu etwas beitragen.
1) Ich habe von der Möglichkeit einer Beurlaubung gelesen. Besteht die Möglichkeit? Wir haben Kinder, dies könnte ich theoretisch als Grund anführen? Oder bringt es mehr, da offen zu erklären, warum man beurlaubt werden möchte? Hat da jemand Erfahrungen?
2) Grundsätzlich bin ich auch bereit, um die Entlassung aus dem Beamtenverhältnis zu bitten. Normalerweise wird dann in der Rentenversicherung nachversichert. Besteht die Möglichkeit aber, die Pensionsansprüche zurückzustellen, wenn man in absehbarer Zeit ggf. wieder in ein Beamtenverhältnis eintritt?
3) Während des Studiums würde ich im Angestelltenverhältnis als mobile Reserve (12 Std.) übergangsweise an der Grund-/Mittelschule arbeiten. Werden in dem Fall meine Dienstjahre als Erfahrungsstufen für den TV-L (E12) angerechnet?
4) Wie würde ich mit der PKV verfahren, wenn ich in absehbarer Zeit evtl. wieder in ein Beamtenverhältnis (auf Widerruf = Ref.) eintrete? Kann man das irgendwie einfrieren?
Ich freue mich über Antworten, gerne auch zu anderen "blinden Flecken", also Aspekte, die ich gar nicht auf dem Schirm habe. Danke!
Wechsel Lehramt trotz Verbeamtung - Vorgehen
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