Hallo
Ich bitte um Hilfe, bzw Orientierung.
Ich wurde nach DU in den Ruhestand versetzt und erhalte Versorgungsbezüge aus A7/09 3615,26 (Grundgehalt ), zuzüglich OFZ Stufe V, OFZ Besitzstand, StZ Polizei a.F.
Ich komme somit auf 3885,16 Euro rgf Bezüge (ges.)
Aufgrund meines jungen Alters werden 63,61% als Ruhegehalt festgelegt ( 2471,35 ), was wiederum aber unter dem Mindestruhegehalt liegt ( 2477,96 )
Hinzu kommen Unfallausgleich MdE 40, also 246,46 Euro
Mach brutto gesamt 2724,42 Euro
Wie berechnet sich nun meine Hinzuverdienstgrenze, wenn ich von zuhause aus, einer Tätigkeit nachgehen möchte, in der ich ein Erwerbseinkommen aus selbständiger Arbeit erziele?
Ich werde aus dem Gesetzestext nicht schlau.
Sind hier die 3885,16 rgf Bezüge, minus meines Nettoverdienstes ( ohne Unfallausgleich 246,46 ) meine Grenze?
Vielen Dank im Vorraus.
Ruhensberechnung/Hinzuverdienst nach Art. 83 BayBeamtVG
Moderator: Moderatoren
-
Dienstunfall_L
- Beiträge: 1112
- Registriert: 7. Mär 2015, 11:05
- Behörde:
Re: Ruhensberechnung/Hinzuverdienst nach Art. 83 BayBeamtVG
Wenn du Anspruch auf Unfallversorgung hast, dann wirst du nicht die errechneten rgf. 63,61% erhalten, sondern Mindestunfallruhegehalt = 66 2/3 % (~ 66,67 %).
Deine Zuverdienstgrenze erfährst du von der Bezüge zahlenden Stelle.
Deine Zuverdienstgrenze erfährst du von der Bezüge zahlenden Stelle.
Re: Ruhensberechnung/Hinzuverdienst nach Art. 83 BayBeamtVG
Richtig.Dienstunfall_L hat geschrieben: 31. Jul 2026, 23:51 Deine Zuverdienstgrenze erfährst du von der Bezüge zahlenden Stelle.
Und zwar am besten schriftlich anfragen, dann bekommst du eine schriftliche Berechnung.
Gruß
blink182
blink182
-
Dienstunfall_L
- Beiträge: 1112
- Registriert: 7. Mär 2015, 11:05
- Behörde:
Re: Ruhensberechnung/Hinzuverdienst nach Art. 83 BayBeamtVG
Mindestunfallruhegehalt (66 2/3 % bei Grundgehalt 3615,26) = 2.590,11 brutto
2.590,11 + 246,46 = 2.836,57
Der Unfallausgleich ist brutto = netto
2.590,11 + 246,46 = 2.836,57
Der Unfallausgleich ist brutto = netto
