Hier im Forum kannst du andere bitten, in die Glaskugel für dich zu schauen oder selber in das für dich zuständige Beamtengesetz schauen
Beamtengehälter werden rückwirkend für fünf Jahre angehoben
Moderator: Moderatoren
Re: Beamtengehälter werden rückwirkend für fünf Jahre angehoben
Frag doch die KI, die wird dir da schon eine Auskunft geben. Da kannst du dann auch deinen bisherigen Dienstherrn, Versorgungsamt und falls sonst noch eine Info gebraucht wird, angeben.
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Re: Beamtengehälter werden rückwirkend für fünf Jahre angehoben
.. der bisherige Dienstherr ist ein großer Telekommunikationsanbieter und das Versorgungsamt demnach die banst-pt. Spielt das eine Rolle, sollte doch bei Bundesbeamten gleich geregelt sein?
Ich mag keine KI und die KI mag mich nicht, ich hoffe da bin ich nicht der einzige
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Re: Beamtengehälter werden rückwirkend für fünf Jahre angehoben
Nun hast Du zumindest gesagt das Du Bundesbeamter bist. Und es bleibt doch für Dich alles gleich. Du müssest doch bisher Deine Bezüge von der BAnstPT bekommen und wenn Du im Ruhestand bist bekommst Du Deine Pension auch von der BAnstPTWaldi hat geschrieben: 17. Jul 2026, 18:38 .. der bisherige Dienstherr ist ein großer Telekommunikationsanbieter und das Versorgungsamt demnach die banst-pt. Spielt das eine Rolle, sollte doch bei Bundesbeamten gleich geregelt sein?
Ich mag keine KI und die KI mag mich nicht, ich hoffe da bin ich nicht der einzige![]()
Da würde ich Dein künstlich herbei geredetes Problem noch weniger verstehen.
Aber wenn Du deswegen nicht mehr schlafen kannst, Ruf die BAnstPT an oder schreib ihnen eine Mail.
Meine Erfahrungen mit der BAnstPT sind positiver Natur (ich schicke Ihnen jedes Jahr eine Mail über meine Rentenerhöhung von der DRV damit sie meine Pension anpassen können)
Re: Beamtengehälter werden rückwirkend für fünf Jahre angehoben
Hallo zeerookah,
das ist nicht richtig, da ich ja NOCH aktiv bin zahlt die AG die Besoldung.
Es heißt ja, zB auch bei der BAnstPT zum Alimentationsgesetz:
"Wichtig:
Sie brauchen keinen Antrag zu stellen; die Prüfung möglicher Ansprüche erfolgt nach Inkrafttreten des Gesetzes automatisch.
Falls Ihnen Nachzahlungen zustehen, werden Sie informiert."
Da ich aber noch kein Ruhegehaltsempfänger bin wird mich die BAnst vermutlich an HR verweisen.
Ich bin mir nicht sicher ob man Ansprüche aus dem aktiven Dienst stellen kann, nachdem man in den Ruhestand gegangen ist.
das ist nicht richtig, da ich ja NOCH aktiv bin zahlt die AG die Besoldung.
Es heißt ja, zB auch bei der BAnstPT zum Alimentationsgesetz:
"Wichtig:
Sie brauchen keinen Antrag zu stellen; die Prüfung möglicher Ansprüche erfolgt nach Inkrafttreten des Gesetzes automatisch.
Falls Ihnen Nachzahlungen zustehen, werden Sie informiert."
Da ich aber noch kein Ruhegehaltsempfänger bin wird mich die BAnst vermutlich an HR verweisen.
Ich bin mir nicht sicher ob man Ansprüche aus dem aktiven Dienst stellen kann, nachdem man in den Ruhestand gegangen ist.
