Auslandbeihilfe im Nicht EU Ausland

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cgrzenk
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Auslandbeihilfe im Nicht EU Ausland

Beitrag von cgrzenk »

Frage zur Auslandsbeihilfe.

Leider finde ich zu diesem Thema nicht viel.
Beihilfe im nicht EU Ausland ohne fehlende Restkostenversicherung.
Gem den Beihilfevorschriften NRW und auch anderer Länder besteht eine Verpflichtung eine restkostenversicherung abzuschliessen.
Hinweis wäre auf jeder Bundesbürger.
Da es aber äusserst schwierig ist eine der Beihilfe entsprechenden Restkostenversicherung abzuschliessen ( gibt es gar nicht), stellt sich die Frage
ob diese Versicherung auch vorraussetzung ist wenn der Wohnort im Ausland ist, sprich man gar nicht auf dem Bundesgebiet /EU gemeldet ist.
Die vorhandene Restkostenversicherung aus Deutschland zahlt ab einer gewissen Zeit nicht mehr im Ausland.
Meines Erachtens müsste in dem Falle die Beihilfe auch zahlen wenn keine Versicherung vorhanden ist.
Dies war auch eine telefonische Auskunft der Beihilfestelle. Kann jemand die entsprechende Vorschrift nennen ?

Belege:
Die NRW erwartet Belege die in deutscher Sprache sind also ggf. übersetzt. Bei meinem letzten antrag auf den ich noch warte habe ich 24 Belege eingerreicht im wert von 1400 €. Die Übersetzung der Belege würde 1200 € kosten. Kann jemand dazu was sagen ? Ich weis das einige Länder dies erst ab 1000 € verlangen.

Ich bedanke mich im Vorraus über die Antworten.
stuntmanmike
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Re: Auslandbeihilfe im Nicht EU Ausland

Beitrag von stuntmanmike »

Wieso sollte die Übersetzung von Belegen etwas kosten? Wir leben im Informationszeitalter. Das ist natürlich in der Verwaltung noch nicht so recht angekommen. Ich reiche ständig Belege aus dem Drittland ein und noch nie wollte jemand eine Übersetzung davon haben. Meistens sind die Belege auf spanisch. Meistens ist es offensichtlich was das ist wie bei einer Laborrechnung steht ja genau dabei was getestet wurde und oftmals heißt es auf spanisch auf nicht viel anders als auf deutsch. Wenn die Belege etwas mehr Text haben tippe ich es in den Google Übersetzer ein und schreibe es als Erläuterung dazu beim Antrag.

Man muss ja keine amtlich beglaubigte Übersetzung vorlegen. Wobei es mich im dümmsten Deutschland aller Zeiten auch nicht wundern würde.

Von einer Restkostenversicherung habe ich auch noch nie gehört. Dass die Vorschrift ist in NRW, konnte ich auf die schnelle auch nicht finden. Aufwendungen werden prinzipiell in meinem Budnesland bis zur höhe der deutschen vergleichbaren Aufwendungen erstattet. Es gibt ein paar Ausnahme. War aber bei mir noch nie relevant bei mehreren Jahren Aufenthalt inkl. Krankenhausaufenthalten.

Insgesamt ist das überraschenderweise mit dem Drittland bisher eine entspannte Sache bei mir.
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1000Baht
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Re: Auslandbeihilfe im Nicht EU Ausland

Beitrag von 1000Baht »

cgrzenk hat geschrieben: 16. Jul 2026, 04:55 Beihilfe im nicht EU Ausland ohne fehlende Restkostenversicherung.
Gem den Beihilfevorschriften NRW und auch anderer Länder besteht eine Verpflichtung eine restkostenversicherung abzuschliessen.
Ich habe da nur Halbwissen, aber die Verpflichtung besteht meines Erachtens nur, wenn ein Wohnort in Deutschland besteht. Bei Abmeldung greift die Versicherungspflicht nach dem SGB nicht mehr.
cgrzenk hat geschrieben: 16. Jul 2026, 04:55 Meines Erachtens müsste in dem Falle die Beihilfe auch zahlen wenn keine Versicherung vorhanden ist.
Ja.
cgrzenk hat geschrieben: 16. Jul 2026, 04:55 Dies war auch eine telefonische Auskunft der Beihilfestelle.
Da hast du ja deine Antwort schon bekommen. Da es neben den Beihilfevorschriften des Bundes auch zum Teil etwas abweichende Beihilfevorschriften verschiedener Bundeländer gibt und in Deutschland mehr als 100 verschiedene Beihilfestellen existieren, kann man zur gesamten Thematik Beihilfe nicht immer eine allgemein gültige Auskunft geben. Es empfiehlt sich immer, die konkreten Fragen mit der zuständigen Beihilfestelle abzusprechen.
cgrzenk hat geschrieben: 16. Jul 2026, 04:55 Da es aber äusserst schwierig ist eine der Beihilfe entsprechenden Restkostenversicherung abzuschliessen ( gibt es gar nicht), ..................................... Die vorhandene Restkostenversicherung aus Deutschland zahlt ab einer gewissen Zeit nicht mehr im Ausland.
Viele Private Krankenversicherungen leisten bei Daueraufenthalten außerhalb Deutschlands oder der EU nur für einen begrenzten Zeitraum (z.B. 6 Monate). Ich kenne aber (aus eigener Erfahrung) auch Versicherungen die diese Beschränkungen nicht haben. Meine Frau und ich haben jeweils bei 2 verschiedenen eine Restkostenversicherung über jeweils 30%, die Beihilfe beträgt jeweils 70%. Die Debeka leistet z.B. weltweit unabhängig vom Wohnort. Bei der DBV-AXA gilt generell die Frist von 6 Monaten Auslandsaufenthalt. Es besteht aber die Möglichkeit eine Sondervereinbarung mit einer Laufzeit von 36 Monaten, die immer wieder verlängerbar ist, abzuschließen. Bei manchen hochpreisigen Ländern kann dann zur regulären Prämie ein Aufschlag anfallen. In meinem Fall (Thailand) wird nur die Versicherungsprämie ohne Aufschlag fällig. Erfahrungen oder Informationen mit anderen Versicherungsgesellschaften habe icht. Unsere Private Pflegeversicherungen habe ich gekündigt, da im Nicht-EU Ausland keine Leistung gewährt wird und eine Rückkehr nach Deutschland nicht geplant ist.
cgrzenk hat geschrieben: 16. Jul 2026, 04:55 Belege:
Die NRW erwartet Belege die in deutscher Sprache sind also ggf. übersetzt. Bei meinem letzten antrag auf den ich noch warte habe ich 24 Belege eingerreicht im wert von 1400 €. Die Übersetzung der Belege würde 1200 € kosten. Kann jemand dazu was sagen ? Ich weis das einige Länder dies erst ab 1000 € verlangen.
Auch hier gilt das vorher geschriebene zu den Beihilfestellen. Deine für dich zuständige bestimmt, wie deine Belege vorgelegt werden müssen und ob Übersetzungen generell erwartet werden. Meine Beihilfestelle (LBV Baden-Württemberg) ist diesbezüglich nach meinen persönlichen Erfahrungen (auch über 1000.- €) der letzten 4 Jahre unproblematisch. Meine Rechungen (Arzt, Krankenhaus, usw.) lasse ich mir in aller Regel in Englischer Sprache ausstellen. Es ist aber auch schon vorgekommen, daß ich von Apotheken Quittungen in Thailändischer Sprache hatte.
Ich lege zu jeder Rechnung ein Beiblatt an, auf dem ich Teile der Rechnungen (ins Besondere Diagnose, durchgeführte Leistungen, Endpreis mit Wechselkurs) sinngemäß in Deutsch übersetze. Eine amtliche Übersetzung habe ich bis dato. noch nicht gebraucht.
http://www.inPension.org - Als Pensionär in Thailand leben
cgrzenk
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Re: Auslandbeihilfe im Nicht EU Ausland

Beitrag von cgrzenk »

Danke für die antworten 1000 baht. So hatte ich es mir auch gedacht.
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