Erstattung Beihilfe

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Maus
Beiträge: 3
Registriert: 19. Jul 2024, 12:21
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Erstattung Beihilfe

Beitrag von Maus »

Guten Tag,
wir sind beide Beamte Mama und Papa beim Bund. Unsere Kinder sind Beihilfe berechtigt. Unser Sohn bräuchte Logo. Jedesmal bleibe ich auf rund 300 Euro Eigenanteil sitzen, weil die Sätze der Beihilfe zu gering sind und die private auch nicht alles auffängt. Wir haben den Ergänzungstarif und der fängt das nicht auf. Weiß jemand einen Rat.
Vielen Dank!
Roderick
Beiträge: 30
Registriert: 15. Okt 2024, 19:45
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Re: Erstattung Beihilfe

Beitrag von Roderick »

Hallo Maus,
die kurze Antwort lautet leider "nein". Es gibt außer den Stellschrauben günstigen Logopäden suchen oder einen PKV-Anbieter, der genau dies wirklich mit abdeckt durch seinen Haupt- und Ergänzungstarif, keine Möglichkeiten.
Eine Kollegin von mir hat genau die selbe Problematik und bleibt auf einem Betrag sitzen, der sich im Laufe der Zeit summiert.......
Maus
Beiträge: 3
Registriert: 19. Jul 2024, 12:21
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Re: Erstattung Beihilfe

Beitrag von Maus »

Danke für die Antwort. Das habe ich schon befürchtet.
BalBund
Beiträge: 163
Registriert: 31. Jul 2018, 19:03
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Re: Erstattung Beihilfe

Beitrag von BalBund »

Allerdings kann man die Kosten im Rahmen der Steuer geltend machen, hier insbesondere in Verbindung mit einer möglichen Vorauszahlung der Jahresbeträge der PKV evtl. eine Lösung zur Kostendämpfung?
Saxum
Beiträge: 109
Registriert: 25. Mai 2020, 10:27
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Re: Erstattung Beihilfe

Beitrag von Saxum »

Welcher Ergänzungstarif, aus welcher Tarifwelt (Uni-/Bi-Sex) bei welchem Versicherungsunternehmen ist das überhaupt?

Und: Ja Krankheitskosten kann man gegebenenfalls als außergewöhnliche Belastung in der Steuererklärung ansetzten, soweit diese eine zumutbare Belastung überschreiten. Die Höhe dieser Belastung hängt von der Höhe des Gesamtbetrag der Einkünfte und der Kinder ab, das kann man mit der Suchmaschine rausfinden.

Ich unterstelle mal, dass es mit zwei Kindern bei 4% liegt. Bei fiktiv 55.000 € wären also 2.200 € "selbst zu tragen". Das aber jetzt nur mit der Brille der Logopädie-Kosten zu betrachten greift zu kurz, hier kann im Bedarfsfall die Steuerberatung besser weiterhelfen. Wenn aber nur die Logopädie-Kosten ansetzbar sind 300 € im Jahr sind möglicherweise "zu wenig" aber 300 € im Monat schon eher berechtigt, dann wären im Beispiel hier - meines Wissens nach - 1.400 € in der Steuererklärung ansetzbar.
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