Hinzuverdienstgrenze - Bayern

Themen speziell für Landes- und Kommunalbeamte

Moderator: Moderatoren

Antworten
Crodino
Beiträge: 1
Registriert: 7. Jun 2026, 08:41
Behörde:

Hinzuverdienstgrenze - Bayern

Beitrag von Crodino »

Hallo!

Wer kann mir Auskunft geben?
Ich bin im laufenden Dienstunfähigkeitsverfahren. Derzeit A12 (Bayern), in Teilzeit tätig.
Bzgl. der Versorgung wird es auf Mindestversorgung rauslaufen, ca 1.900 brutto monatlich. (Zumindest so ungefähr.)

Wenn ich mir eine anderweitige Tätigkeit suchen würde, denn ich kann mir komplett daheim bleiben einfach nicht vorstellen, wo liegt da meine Hinzuverdienstgrenze? Die KIs erzählen mir alle etwas anderes.

Stimmt es, dass ich theoretisch bis zur Verdienstgrenze von A12, abzüglich der Mindestversorgung verdienen dürfte? (Ob ich das je mache ist natürlich noch lange nicht gesagt...)

Wer kann dazu etwas Licht ins Dunkel bringen? Ich suche keine genauen Zahlen. Eher "Hausnummern" oder den Hinweis auf Denkfehler meinerseits.

Vielen Dank schonmal allen, die sich fürs Lesen Zeit genommen haben und Danke auch allen, die mir antworten! Ich weiß jede Antwort und Mühe von euch zu schätzen.
Gertrud1927
Beiträge: 573
Registriert: 28. Jun 2013, 18:45
Behörde:

Re: Hinzuverdienstgrenze - Bayern

Beitrag von Gertrud1927 »

Hallo.
Wenn Du Erwerbseinkommen hast wird eine persönliche Höchstgrenze Erwerbseink plus Versorgung für Dich gerechnet.
Im Versorgungsgesetz von Bayern Art 83.2.3 steht wie die Höchstgrenze bei Dir zustande kommt.
https://www.gesetze-bayern.de/Content/D ... BeamtVG-83
Also höchstens 71,75% von Deinem Gehalt.
In Art 26 steht das mit der Mindestversorgung.
https://www.gesetze-bayern.de/Content/D ... BeamtVG-83
Erdient plus erwerbseink hoher wie 71,75 gibt Anrechnung weil mehr.
Erdient plus Erwerbseik weniger wie 71,75 keine Anrechnung wg unter Höchstgrenze.
Erdient plus Erwerbseink höher Mindestpension unter Höchsgr keine Anrechnung aber keine Mindestpension.
Erdient plus Erwerbseink weniger als Mindestpension bleibt Mindestpension.
Ich hoffe ích habe mich nicht vergaloppiert.
Antworten