Pension nach 45 Jahren abschlagsfrei, zusätzlich Abschläge hinnehmen möglich?

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Rorbert001
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Re: Pension nach 45 Jahren abschlagsfrei, zusätzlich Abschläge hinnehmen möglich?

Beitrag von Rorbert001 »

mroe2016 hat geschrieben: 23. Jun 2026, 18:23
RED-SECTOR hat geschrieben: 23. Jun 2026, 13:10 Nun liegt ja der Entwurf zur Rentenreform auf dem Tisch.

Demnach soll die abschlagsfreie Rente für besonders langjährig Versicherte, wenn sie das 65. Lj vollendet haben und 45 Jahre arbeiteten, entfallen. Das dürfte der § 38 SGB VI sein. Für uns Bundesbeamte gilt, meiner Recherche nach, der § 14 (3) BeamtVG analog.

Wenn das so kommt, heißt es für mich: Statt auf Antrag abschlagsfrei mit 65 nach 45 Dienstjahren, jetzt Regelaltersgrenze für meinen Jahrgang mit 67,5.

Ich hoffe, dass das nur ein schlechter Traum ist... Oder?
Beim ZDF kann man sich die Vorschläge der Kommission runterladen, beim Pkt 23 steht etwas zum Thema Beamte.
Hier der Entwurf in voller Länge, da sind einige Änderungen bei den Beamten vorgesehen: https://www.bmas.de/SharedDocs/Download ... onFile&v=1
Das mit den Zeiten kann hinkommen nach den Vorschlägen. Allerdings besteht noch Hoffnung auf einen abschlagsfreien Gang mit 65.
Wir dürfen alle mit Interesse verfolgen was da an Kürzungen kommen soll. Nur das geplante Gesetz zur amtsangemessenen Alimentation ist noch nicht umgesetzt, wie soll den da ein neues Gesetz rechtssicher dazu in trockene Tücher gepackt werden?
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zeerookah
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Re: Pension nach 45 Jahren abschlagsfrei, zusätzlich Abschläge hinnehmen möglich?

Beitrag von zeerookah »

Rorbert001 hat geschrieben: 23. Jun 2026, 20:40 Hier der Entwurf in voller Länge, da sind einige Änderungen bei den Beamten vorgesehen:
Auszug aus den Vorschlägen für Beamte:
Alle bereits erfolgten sowie künftigen Anpassungen des Rentenrechts sollten
wirkungsgleich auf die Beamtinnen und Beamten übertragen werden. Dies betrifft
Änderungen der Regelaltersgrenze und der Rentenanpassung. So wurde das
Rentenniveau seit dem Jahr 2000 durch Änderungen der Rentenanpassungsformel um
rund zehn Prozent reduziert, der für Beamtenpensionen maßgebliche
Ruhegehaltshöchstsatz lediglich um fünf Prozent. Dieser Unterschied sollte
ausgeglichen werden.
Die Kommission plädiert zudem für eine Verlängerung der Wartezeit für die
Versorgung aus dem letzten Amt von derzeit zwei Jahren auf fünf bis zehn Jahre. Im
Vergleich zum Rentenrecht, bei dem die Rentenhöhe vom Entgeltverlauf während der
gesamten Erwerbsbiografie abhängt, erscheint diese Regelung als besonders
begünstigend. Zwar hatte das Bundesverfassungsgericht bereits die 1999
beschlossene Verdoppelung der Wartezeit von einem auf zwei Jahre äußerst kritisch
gesehen. Der Zeitablauf und die seither eingetretenen Änderungen der
gesamtgesellschaftlichen Lage gebieten jedoch eine rechtliche Neubewertung.
Herm
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Re: Pension nach 45 Jahren abschlagsfrei, zusätzlich Abschläge hinnehmen möglich?

Beitrag von Herm »

Empfehlung 21
Die Kommission sieht eine Erwerbstätigenversicherung, in die neben abhängig Beschäftigten auch Selbständige,
Beamte, Abgeordnete und Vorstände von Aktiengesellschaften einbezogen sind, als Idealbild der Alterssicherung
an.

Die Erwerbstätigenversicherung ist ein Konzept für die Altersvorsorge. Der Grundgedanke: Alle Menschen, die arbeiten und Einkommen erzielen, zahlen gemeinsam in die gesetzliche Rentenversicherung ein. Das würde die Rentenversicherung langfristig stärken und die Finanzierung auf eine solidarische Basis stellen.
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