Guten Morgen liebe Kollegen.
Ich bin 49 Jahre alt und vor etwa drei Jahren dauerhaft wegen DU in den den Ruhestand versetzt worden.
Nun hätte ich die Möglichkeit eine Nebentätigkeit aufzunehmen (1000 EUR/mon.)
Meine Hinzuverdienstgrenze beträgt laut LBV nach aktueller Lage etwa 1200 EUR/mon.
So weit, so gut.
Wie wird das ganze steuerlich etc. behandelt.
So wie ich das sehe, würde ich damit in der St.Klasse 6 landen und neben der Lohnsteuer auch in die Rentenversicherung und Arbeitslosenversicherung einzahlen müssen. KV entfällt, da ja privatversichert.
Stimmt das so?
Das wären schon mal monatiche Abzüge von etwa 230 EUR.
Dann habe ich das Ganze auch mal Einkommensteuerrechtlich betrachtet. Ohne diesen Hinzuverdienst, würde ich was vom FA zurück bekommen. Anders herum würde das eine saftige Nachzahlung bedeuten.
In Summe würden von diesen 1000 EUR monatlich nur etwa 680 EUR bleiben.
Somit käme auch nur ein Minijob infrage, der ja aktuell bei 603 EUR liegt.
Vielen Dank vorab.
LG
Nebenjob bei dauerhaftem Ruhestand wegen Dienstunfähgkeit
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Amtskappel
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Re: Nebenjob bei dauerhaftem Ruhestand wegen Dienstunfähgkeit
Die Nebentätigkeit wird mit Steuerklasse 6 versteuert. RV und AV werden ganz normal mit AG- und AN-Anteil abgezogen, selbst wenn man keinen Anspruch darauf hätte. Den AG-Anteil bei der KV bekommt man idR zusätzlich ausgezahlt. Ist gut möglich, dass sich dies nicht rentiert. Es soll sich ja auch nicht rentieren - Sie wurden ja nicht pensioniert, damit Sie in anderen Gefilden Geld verdienen.
Re: Nebenjob bei dauerhaftem Ruhestand wegen Dienstunfähgkeit
Wie schon beschrieben hat es einen Grund warum 99% sich mit dem Minijob zufrieden geben:
- Befreiung von Rentenversicherung möglich
- kein Umfang der Zweifel an der Dienstunfähigkeit aufkommen lässt
Rentenansprüche die du erwirbst werden zu 100% gegengerechnet und von der Pension abgezogen. Also warum für Sozialabgaben zusätzlich schuften? Deshalb will Merz die Minijobs ja killen.
- Befreiung von Rentenversicherung möglich
- kein Umfang der Zweifel an der Dienstunfähigkeit aufkommen lässt
Rentenansprüche die du erwirbst werden zu 100% gegengerechnet und von der Pension abgezogen. Also warum für Sozialabgaben zusätzlich schuften? Deshalb will Merz die Minijobs ja killen.
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Dienstunfall_L
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Re: Nebenjob bei dauerhaftem Ruhestand wegen Dienstunfähgkeit
Da hat Merz 100% andere Gründe und nicht zuverdienende Beamte im Ruhestand im Blick.
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Dschingi57
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Re: Nebenjob bei dauerhaftem Ruhestand wegen Dienstunfähgkeit
"Eine Schlechterstellung müssen Sie nicht befürchten. Wenn Ihr Ruhegehaltssatz 71,75 % erreicht, wird die gesetzliche Rente 1:1 von der Pension abgezogen. Sollten die 71,75 % nicht erreicht werden, wird mit der gesetzlichen Rente bis zu den 71,75 % "aufgefüllt"; erst wenn Rente + Pension den Pensionswert von 71,75 % übersteigen, wird "abgeschnitten".
Ein "Wahlrecht" die gesetzliche Rente nicht zu beantragen besteht in aller Regel nicht - Der Dienstherr verpflichtet Sie die bestehenden Anspüche spätestens zu gesetzlichen Regelaltersgrenze zu beantragen. "
Ich habe mir durch einige Minijobs und einer geringfügigen Beschäftigung einen Rentenanspruch von 97 Euro erarbeitet. 3 Monate vor erreichen der Regelaltersgrenze wurde ich von meiner betreuenden Dienststelle aufgefordert den Rentenantrag zu stellen.( mit aggresivem Unterton und Belehrungen) Damals ging ich auch vom 100% Abzug aus. Real bekomme ich meine Pension weiter ungekürzt da mein Ruhegehaltssatz 64% beträgt .
Ein "Wahlrecht" die gesetzliche Rente nicht zu beantragen besteht in aller Regel nicht - Der Dienstherr verpflichtet Sie die bestehenden Anspüche spätestens zu gesetzlichen Regelaltersgrenze zu beantragen. "
Ich habe mir durch einige Minijobs und einer geringfügigen Beschäftigung einen Rentenanspruch von 97 Euro erarbeitet. 3 Monate vor erreichen der Regelaltersgrenze wurde ich von meiner betreuenden Dienststelle aufgefordert den Rentenantrag zu stellen.( mit aggresivem Unterton und Belehrungen) Damals ging ich auch vom 100% Abzug aus. Real bekomme ich meine Pension weiter ungekürzt da mein Ruhegehaltssatz 64% beträgt .
Re: Nebenjob bei dauerhaftem Ruhestand wegen Dienstunfähgkeit
Merz mag keine unterdurchschnittliche Beitragsquote. Egal wer da hinzuverdient. Beamte sind mit ihrer privaten PKV/Rentenbeitragsbefreiung vom jetzigen System besonders bevorteilt. Die trifft man bei Abschaffung doppelt.Dienstunfall_L hat geschrieben: 31. Mai 2026, 13:00 Da hat Merz 100% andere Gründe und nicht zuverdienende Beamte im Ruhestand im Blick.
Re: Nebenjob bei dauerhaftem Ruhestand wegen Dienstunfähgkeit
Es gibt bzgl. maximalem Pensionsanspruch eine Vergleichsberechnung. Im Fall DDU ist der erworbene Pensionsanspruch in aller Regel auch der Maximalanspruch von Rente + Pension. Die Aussage "Aufstocken immer bis 71,75% möglich" ist falsch. Die Vergleichsberechnung erfolgt am Tag des Pensionseintrittes und ist dann festgeschrieben.Dschingi57 hat geschrieben: 1. Jun 2026, 15:21 "Eine Schlechterstellung müssen Sie nicht befürchten. Wenn Ihr Ruhegehaltssatz 71,75 % erreicht, wird die gesetzliche Rente 1:1 von der Pension abgezogen. Sollten die 71,75 % nicht erreicht werden, wird mit der gesetzlichen Rente bis zu den 71,75 % "aufgefüllt"; erst wenn Rente + Pension den Pensionswert von 71,75 % übersteigen, wird "abgeschnitten".
