Guten Morgen liebe Kollegen.
Ich bin 49 Jahre alt und vor etwa drei Jahren dauerhaft wegen DU in den den Ruhestand versetzt worden.
Nun hätte ich die Möglichkeit eine Nebentätigkeit aufzunehmen (1000 EUR/mon.)
Meine Hinzuverdienstgrenze beträgt laut LBV nach aktueller Lage etwa 1200 EUR/mon.
So weit, so gut.
Wie wird das ganze steuerlich etc. behandelt.
So wie ich das sehe, würde ich damit in der St.Klasse 6 landen und neben der Lohnsteuer auch in die Rentenversicherung und Arbeitslosenversicherung einzahlen müssen. KV entfällt, da ja privatversichert.
Stimmt das so?
Das wären schon mal monatiche Abzüge von etwa 230 EUR.
Dann habe ich das Ganze auch mal Einkommensteuerrechtlich betrachtet. Ohne diesen Hinzuverdienst, würde ich was vom FA zurück bekommen. Anders herum würde das eine saftige Nachzahlung bedeuten.
In Summe würden von diesen 1000 EUR monatlich nur etwa 680 EUR bleiben.
Somit käme auch nur ein Minijob infrage, der ja aktuell bei 603 EUR liegt.
Vielen Dank vorab.
LG
Nebenjob bei dauerhaftem Ruhestand wegen Dienstunfähgkeit
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Re: Nebenjob bei dauerhaftem Ruhestand wegen Dienstunfähgkeit
Die Nebentätigkeit wird mit Steuerklasse 6 versteuert. RV und AV werden ganz normal mit AG- und AN-Anteil abgezogen, selbst wenn man keinen Anspruch darauf hätte. Den AG-Anteil bei der KV bekommt man idR zusätzlich ausgezahlt. Ist gut möglich, dass sich dies nicht rentiert. Es soll sich ja auch nicht rentieren - Sie wurden ja nicht pensioniert, damit Sie in anderen Gefilden Geld verdienen.
