1. Ab wann ist man krankheitsbedingt Hamburger Modell berechtigt?
2. Kann ein Hamburger Modell kurz vor dem Ende verlängert werden?
3. Wird ein Hamburger Modell durch eine Krankschreibung unterbrochen, würde es wieder von vorne beginnen?
4. Wie lange kann man auf eine Krankheit krankgeschrieben sein, bevor man mit dieser Krankheit rechtsmäßig vom Dienstherrn zum Amtsarzt geschickt wird?
5. Ändert sich die Zeit (in Bezug auf Nr.3) wieder, bevor man wieder zum Amtsarzt geschickt wird, wenn man kurz davor, wieder auf eine andere Krankheit krankgeschrieben wird?
6. Wenn man beim Amtsarzt war und nach langer Krankheit wieder den Dienst antritt und danach anfängt wieder zu fehlen, aufgrund des gleichen Krankheitsbildes wie davor, kann man kurz darauf wieder zum Amtsarzt geschickt werden oder muss eine gewisse Fehlzeit rechtlich überschritten werden, damit man wieder zum Amtsarzt geschickt wird zwecks einer früh Pensionierung? Oder ändert es sich, wenn ich wegen eines anderen Krankheitsbildes krankgeschriebene werde, damit ich nicht schneller in früh Pensionierung geschickt werde?
7. Kann man als Landesbeamter gegen einen Interessenbekundungsverfahren klagen? Wenn man nach Krankheit (mehrere OP´s) auf seine alte Dienststelle geschickt wird? Oder macht es keinen Sinn da ich als Landesbeamter sowie so Weisungsgebunden bin?
Vielen Dank im voraus!
Krankheit, Frühpensionierung, Amtsarzt und Versetzung ??? BITTE UM HILFE !!! DANKE !!!
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KleineKerze
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Grillmeister
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Re: Krankheit, Frühpensionierung, Amtsarzt und Versetzung ??? BITTE UM HILFE !!! DANKE !!!
Hallo KleineKerze,
bei deiner Situation müssen wir erstmal etwas Trennen:
Eine Wiedereingliederung (z.B. Hamburger Modell) macht man nach einer längeren Erkrankung und der Aussicht: ich könnte bald wieder arbeiten.
Dein Arzt erstellt mit dir einen Wiedereingliederungsplan. Das "Hamburger Modell" ist dabei eine stufenweise Wiedereingliederung, nach der deine Stunden für jede Woche für den gesamten Zeitraum der Wiedereingliederung festgelegt werden. Weiterhin können auch andere schonende Aspekte, die deiner Genesung guttun (z.B. die ersten 3 Wochen kein Kundenkontakt) mit aufgenommen werden.
Die Untersuchung deiner Dienstfähigkeit beim Amtsarzt kann unabhängig von deiner aktuellen Krankheit sein. Dein Dienstherr ist der Meinung, sich um deine Dienstfähigkeit Sorgen machen zu müssen. Gründe dafür können u.a. längere Fehlzeiten sein. Das ist in deinem jeweiligen Landesbeamtengesetz beschrieben. Eine der Möglichkeiten wäre, wenn du innerhalb von sechs Monaten drei Monate keinen Dienst getan hast und der Dienstherr annimmt, dass die Fehlzeit weiter anhält.
Ob die Sorgen gerechtfertigt sind oder nicht, beurteilt dann die/der Amtsarzt/Amtsärztin bei deiner Untersuchung. Dabei wird sich im Endeffekt dein Gesundheitszustand aufgrund eigener Untersuchungen (z.B. Hörtests) und den Einschätzungen deiner Ärzte angeschaut und beurteilt, ob du spätestens innerhalb der nächsten sechs Monate wieder in den Dienst zurückkehren kannst. Dabei wird auch geschaut, ob vielleicht andere hilfreiche Behandlungen, wie z.B. Reha, noch möglich sind oder ob bereits alles unternommen wurde, um deine Gesundheit zur Dienstfähigkeit zu bekommen.
Mit diesen Infos vorweg versuche ich nun deine Fragen zu beantworten:
1. Ab wann ist man krankheitsbedingt Hamburger Modell berechtigt?
Wenn eine längere Fehlzeit besteht und Arzt (und Dienstherr) das mitmachen. Sollte sich deine AU dem Ende neigen, dann sprich am besten deinen Arzt/Ärztin an.
2. Kann ein Hamburger Modell kurz vor dem Ende verlängert werden?
Ja das geht. Sollte sich zeigen, dass noch nachgesteuert werden muss, dann kann eine Anpassung erfolgen. Jedoch nicht unbegrenzt - meines Wissens nach gibt es auch Regelungen, nach denen die stufenweise Wiedereingliederung nicht länger als sechs Monate gehen darf. Sollte das Eintreffen, dann erstellt dein Arzt/Ärztin nach deiner Vorsprache einen neuen Plan mit der Verlängerung.
3. Wird ein Hamburger Modell durch eine Krankschreibung unterbrochen, würde es wieder von vorne beginnen?
Es kommt auf die Dauer der Krankschreibung an. Ein einzelner Tag lässt die stufenweise Wiedereingliederung nicht scheitern, doch solltest du eine Woche AU sein, könnte dein Dienstherr die Wiedereingliederung für gescheitert erklären oder eine Verlängerung bei deinem Arzt anfragen.
4. Wie lange kann man auf eine Krankheit krankgeschrieben sein, bevor man mit dieser Krankheit rechtsmäßig vom Dienstherrn zum Amtsarzt geschickt wird?
Die amtsärztliche Untersuchung erfolgt unabhängig davon, mit welcher Diagnose dein Arzt dich für AU erklärt. Dein Dienstherr sieht ja nur die Fehlzeiten und nicht die Gründe dafür. Daher bedient er sich der amtsärztlichen Untersuchung, um eine medizinische Einschätzung zu deiner Dienstfähigkeit zu erhalten.
5. Ändert sich die Zeit (in Bezug auf Nr.3) wieder, bevor man wieder zum Amtsarzt geschickt wird, wenn man kurz davor, wieder auf eine andere Krankheit krankgeschrieben wird?
Siehe Antwort Nummer 4.
6. Wenn man beim Amtsarzt war und nach langer Krankheit wieder den Dienst antritt und danach anfängt wieder zu fehlen, aufgrund des gleichen Krankheitsbildes wie davor, kann man kurz darauf wieder zum Amtsarzt geschickt werden oder muss eine gewisse Fehlzeit rechtlich überschritten werden, damit man wieder zum Amtsarzt geschickt wird zwecks einer früh Pensionierung? Oder ändert es sich, wenn ich wegen eines anderen Krankheitsbildes krankgeschriebene werde, damit ich nicht schneller in früh Pensionierung geschickt werde?
Wenn du deinen Dienst außerhalb der stufenweisen Wiedereingliederung wieder antrittst (also wieder voll im Dienst bist) und dann nach einer Weile dauerhaft ausfällt, beginnt das Verfahren von vorne. In der Regel dürfte der Dienstherr dann wieder abwarten bis du die drei Monate fehlst und dann eine erneute amtsärztliche Untersuchung beauftragen.
7. Kann man als Landesbeamter gegen einen Interessenbekundungsverfahren klagen? Wenn man nach Krankheit (mehrere OP´s) auf seine alte Dienststelle geschickt wird? Oder macht es keinen Sinn da ich als Landesbeamter sowie so Weisungsgebunden bin?
Da müsstest du mehr zu schreiben - was ist das für ein Interessenbekundungsverfahren? Hast du derzeit keine Stelle und dein Dienstherr erwartet, dass du dich an Ausschreibungen des Dienstherrn beteiligst? Ob du wieder an deiner alten Stelle eingesetzt werden kannst, müssen die Ärzte beurteilen - das kann auch schon direkt bei der amtsärztlichen Untersuchung erfolgen. Spätestens wenn du eine Einladung zu einem betrieblichen Eingliederungsmanagement (BEM) erhältst, solltest du die Einschätzung der Ärzte für dein Gespräch mit dem Dienstherrn parat haben.
LG
Grillmeister
bei deiner Situation müssen wir erstmal etwas Trennen:
Eine Wiedereingliederung (z.B. Hamburger Modell) macht man nach einer längeren Erkrankung und der Aussicht: ich könnte bald wieder arbeiten.
Dein Arzt erstellt mit dir einen Wiedereingliederungsplan. Das "Hamburger Modell" ist dabei eine stufenweise Wiedereingliederung, nach der deine Stunden für jede Woche für den gesamten Zeitraum der Wiedereingliederung festgelegt werden. Weiterhin können auch andere schonende Aspekte, die deiner Genesung guttun (z.B. die ersten 3 Wochen kein Kundenkontakt) mit aufgenommen werden.
Die Untersuchung deiner Dienstfähigkeit beim Amtsarzt kann unabhängig von deiner aktuellen Krankheit sein. Dein Dienstherr ist der Meinung, sich um deine Dienstfähigkeit Sorgen machen zu müssen. Gründe dafür können u.a. längere Fehlzeiten sein. Das ist in deinem jeweiligen Landesbeamtengesetz beschrieben. Eine der Möglichkeiten wäre, wenn du innerhalb von sechs Monaten drei Monate keinen Dienst getan hast und der Dienstherr annimmt, dass die Fehlzeit weiter anhält.
Ob die Sorgen gerechtfertigt sind oder nicht, beurteilt dann die/der Amtsarzt/Amtsärztin bei deiner Untersuchung. Dabei wird sich im Endeffekt dein Gesundheitszustand aufgrund eigener Untersuchungen (z.B. Hörtests) und den Einschätzungen deiner Ärzte angeschaut und beurteilt, ob du spätestens innerhalb der nächsten sechs Monate wieder in den Dienst zurückkehren kannst. Dabei wird auch geschaut, ob vielleicht andere hilfreiche Behandlungen, wie z.B. Reha, noch möglich sind oder ob bereits alles unternommen wurde, um deine Gesundheit zur Dienstfähigkeit zu bekommen.
Mit diesen Infos vorweg versuche ich nun deine Fragen zu beantworten:
1. Ab wann ist man krankheitsbedingt Hamburger Modell berechtigt?
Wenn eine längere Fehlzeit besteht und Arzt (und Dienstherr) das mitmachen. Sollte sich deine AU dem Ende neigen, dann sprich am besten deinen Arzt/Ärztin an.
2. Kann ein Hamburger Modell kurz vor dem Ende verlängert werden?
Ja das geht. Sollte sich zeigen, dass noch nachgesteuert werden muss, dann kann eine Anpassung erfolgen. Jedoch nicht unbegrenzt - meines Wissens nach gibt es auch Regelungen, nach denen die stufenweise Wiedereingliederung nicht länger als sechs Monate gehen darf. Sollte das Eintreffen, dann erstellt dein Arzt/Ärztin nach deiner Vorsprache einen neuen Plan mit der Verlängerung.
3. Wird ein Hamburger Modell durch eine Krankschreibung unterbrochen, würde es wieder von vorne beginnen?
Es kommt auf die Dauer der Krankschreibung an. Ein einzelner Tag lässt die stufenweise Wiedereingliederung nicht scheitern, doch solltest du eine Woche AU sein, könnte dein Dienstherr die Wiedereingliederung für gescheitert erklären oder eine Verlängerung bei deinem Arzt anfragen.
4. Wie lange kann man auf eine Krankheit krankgeschrieben sein, bevor man mit dieser Krankheit rechtsmäßig vom Dienstherrn zum Amtsarzt geschickt wird?
Die amtsärztliche Untersuchung erfolgt unabhängig davon, mit welcher Diagnose dein Arzt dich für AU erklärt. Dein Dienstherr sieht ja nur die Fehlzeiten und nicht die Gründe dafür. Daher bedient er sich der amtsärztlichen Untersuchung, um eine medizinische Einschätzung zu deiner Dienstfähigkeit zu erhalten.
5. Ändert sich die Zeit (in Bezug auf Nr.3) wieder, bevor man wieder zum Amtsarzt geschickt wird, wenn man kurz davor, wieder auf eine andere Krankheit krankgeschrieben wird?
Siehe Antwort Nummer 4.
6. Wenn man beim Amtsarzt war und nach langer Krankheit wieder den Dienst antritt und danach anfängt wieder zu fehlen, aufgrund des gleichen Krankheitsbildes wie davor, kann man kurz darauf wieder zum Amtsarzt geschickt werden oder muss eine gewisse Fehlzeit rechtlich überschritten werden, damit man wieder zum Amtsarzt geschickt wird zwecks einer früh Pensionierung? Oder ändert es sich, wenn ich wegen eines anderen Krankheitsbildes krankgeschriebene werde, damit ich nicht schneller in früh Pensionierung geschickt werde?
Wenn du deinen Dienst außerhalb der stufenweisen Wiedereingliederung wieder antrittst (also wieder voll im Dienst bist) und dann nach einer Weile dauerhaft ausfällt, beginnt das Verfahren von vorne. In der Regel dürfte der Dienstherr dann wieder abwarten bis du die drei Monate fehlst und dann eine erneute amtsärztliche Untersuchung beauftragen.
7. Kann man als Landesbeamter gegen einen Interessenbekundungsverfahren klagen? Wenn man nach Krankheit (mehrere OP´s) auf seine alte Dienststelle geschickt wird? Oder macht es keinen Sinn da ich als Landesbeamter sowie so Weisungsgebunden bin?
Da müsstest du mehr zu schreiben - was ist das für ein Interessenbekundungsverfahren? Hast du derzeit keine Stelle und dein Dienstherr erwartet, dass du dich an Ausschreibungen des Dienstherrn beteiligst? Ob du wieder an deiner alten Stelle eingesetzt werden kannst, müssen die Ärzte beurteilen - das kann auch schon direkt bei der amtsärztlichen Untersuchung erfolgen. Spätestens wenn du eine Einladung zu einem betrieblichen Eingliederungsmanagement (BEM) erhältst, solltest du die Einschätzung der Ärzte für dein Gespräch mit dem Dienstherrn parat haben.
LG
Grillmeister
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Micha0815
- Beiträge: 83
- Registriert: 1. Nov 2022, 15:40
- Behörde: Pensionär zuletzt BAMF davor DTAG
- Geschlecht:
Re: Krankheit, Frühpensionierung, Amtsarzt und Versetzung ??? BITTE UM HILFE !!! DANKE !!!
Beim "Hamburger Modell" ist man die ganze Zeit AU bzw. als Beamter dienstunfähig geschrieben.
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Mainstream1
- Beiträge: 667
- Registriert: 25. Mär 2022, 09:39
- Behörde:
Re: Krankheit, Frühpensionierung, Amtsarzt und Versetzung ??? BITTE UM HILFE !!! DANKE !!!
Es ist korrekt, dass man während des BEM weiter dienstunfähig geschrieben ist.
Unterbrechungen des BEM können vom Dienstherrn bei einzelnen Tagen akzeptiert werden, ansonsten führt dies zum Scheitern, wenn der BEM-Olan nicht angepasst werden kann bzw. wird. Egal wie oder warum ein BEM scheitert, es führt letztlich in die Dauerdienstunfähigkeit, ggf.wird durch den Amtsarzt noch eine Reha empfohlen, der Dienstherr kann dies dem Beamten aufgeben.
Ein Interessenbekundungsverfahren ist kein Auswahlverfahren im rechtlichen Sinne, sondern formlos davor geschaltet.
Insoweit ist m.E. der Verwaltungsrechtsweg nicht gegeben.
Sollte es sich um ein "verkapptes" Bewerbungsverfahren handeln, dann schon. Letztlich müsste man dann eine Konkurrentenjlklage erheben, wenn eine Stelle nach Interessenbekundungsverfahren besetzt wird. Aber wer oder was sollte dich daran hindern, das Intresse zu bekunden?
Eine Konkurrentenklage würde ich in deiner Situation nicht erheben, da aufgrund der Fehltage und der damit für den Dienstherrn erwiesenermaßen mangelnden Belastungsfähigkeit die Ermessensauswahl (bei gleicher jeweiliger Eignung) nicht als fehlerhaft angesehen würden. Zudem könnte er auch Fürsorgegründe angeben (erst Genesung, dann Weiterentwicklung oder andere Verwendung)....
Unterbrechungen des BEM können vom Dienstherrn bei einzelnen Tagen akzeptiert werden, ansonsten führt dies zum Scheitern, wenn der BEM-Olan nicht angepasst werden kann bzw. wird. Egal wie oder warum ein BEM scheitert, es führt letztlich in die Dauerdienstunfähigkeit, ggf.wird durch den Amtsarzt noch eine Reha empfohlen, der Dienstherr kann dies dem Beamten aufgeben.
Ein Interessenbekundungsverfahren ist kein Auswahlverfahren im rechtlichen Sinne, sondern formlos davor geschaltet.
Insoweit ist m.E. der Verwaltungsrechtsweg nicht gegeben.
Sollte es sich um ein "verkapptes" Bewerbungsverfahren handeln, dann schon. Letztlich müsste man dann eine Konkurrentenjlklage erheben, wenn eine Stelle nach Interessenbekundungsverfahren besetzt wird. Aber wer oder was sollte dich daran hindern, das Intresse zu bekunden?
Eine Konkurrentenklage würde ich in deiner Situation nicht erheben, da aufgrund der Fehltage und der damit für den Dienstherrn erwiesenermaßen mangelnden Belastungsfähigkeit die Ermessensauswahl (bei gleicher jeweiliger Eignung) nicht als fehlerhaft angesehen würden. Zudem könnte er auch Fürsorgegründe angeben (erst Genesung, dann Weiterentwicklung oder andere Verwendung)....
MS
