1. Ab wann ist man krankheitsbedingt Hamburger Modell berechtigt?
2. Kann ein Hamburger Modell kurz vor dem Ende verlängert werden?
3. Wird ein Hamburger Modell durch eine Krankschreibung unterbrochen, würde es wieder von vorne beginnen?
4. Wie lange kann man auf eine Krankheit krankgeschrieben sein, bevor man mit dieser Krankheit rechtsmäßig vom Dienstherrn zum Amtsarzt geschickt wird?
5. Ändert sich die Zeit (in Bezug auf Nr.3) wieder, bevor man wieder zum Amtsarzt geschickt wird, wenn man kurz davor, wieder auf eine andere Krankheit krankgeschrieben wird?
6. Wenn man beim Amtsarzt war und nach langer Krankheit wieder den Dienst antritt und danach anfängt wieder zu fehlen, aufgrund des gleichen Krankheitsbildes wie davor, kann man kurz darauf wieder zum Amtsarzt geschickt werden oder muss eine gewisse Fehlzeit rechtlich überschritten werden, damit man wieder zum Amtsarzt geschickt wird zwecks einer früh Pensionierung? Oder ändert es sich, wenn ich wegen eines anderen Krankheitsbildes krankgeschriebene werde, damit ich nicht schneller in früh Pensionierung geschickt werde?
7. Kann man als Landesbeamter gegen einen Interessenbekundungsverfahren klagen? Wenn man nach Krankheit (mehrere OP´s) auf seine alte Dienststelle geschickt wird? Oder macht es keinen Sinn da ich als Landesbeamter sowie so Weisungsgebunden bin?
Vielen Dank im voraus!
Krankheit, Frühpensionierung, Amtsarzt und Versetzung ??? BITTE UM HILFE !!! DANKE !!!
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KleineKerze
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