Urlaubsanspruch 2010

Themen speziell für Landes- und Kommunalbeamte

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1_MB
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Urlaubsanspruch 2010

Beitrag von 1_MB »

Hallo zusammen,

ich bin derzeit Landesbeamter in Bayern und beginne voraussichtlich Ende September eine Ausbildung im gehobenen Dienst bei einer Kommune.

Nun ist es wahrscheinlich so, dass die Kommune mich zum 27. September ernennen wird.

Dadurch habe ich bei keinem der beiden Dienstherren einen vollen Kalendermonat September eingebracht.

Ist mein Urlaubsanspruch für September nun dahin?
Bei wem kann ich diesen ggf. geltend machen?

Danke,

1_MB
1_MB
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Beitrag von 1_MB »

Die Zeit einer früheren Beschäftigung im öffentlichen Dienst, die weniger als 60 Tage vor der Einstellung endete, wird angerechnet
§ 2 Abs. 2 Satz 2 UrlV

Komm ich dann trotzdem auf meine vollen 26 Tage?
Nedra
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Beitrag von Nedra »

Ja, wobei auch genommener Urlaub bei dem vorigen Dienstherrn in der Regel anzurechnen ist.
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