Berechnung der ruhegehaltsfähigen Dienstzeiten vor 17. Lebensjahr

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Matei53
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Re: Berechnung der ruhegehaltsfähigen Dienstzeiten vor 17. Lebensjahr

Beitrag von Matei53 »

Am Samstag ist meine Bezügemitteilung für April 2026 eingegangen.
Anbei auch die Monate mit den „Aufrollungsdifferenzen“ ab Mai 2023.

Mit dem Bescheid vom 02. März 2026, (genau 2 Jahre nach Antragsstellung datiert)
wurde eine neue Berechnung mit dem Muster vom ersten Monat Mai 2023 aufgeführt.

Meine Exceltabelle hat anschließend dasselbe Ergebnis wie die Summer der „Aufrollungsdifferenzen“.

Die Summe von Mai 2023 bis März 2026 wurde dann versteuert, obwohl ich für die
Jahre 2023 bis 2025 einen hohen Freibetrag hatte.

Anscheinend wurde der 02. März 2026 vom Bescheid als Versteuerungszeitpunkt genommen.

Da für 2026 mein Freibetrag nicht mehr so hoch war, fiel für die Summer der Nachverrechnung
noch einiges an Lohnsteuer an.

Ich bin also im Großen und Ganzen zufrieden.
Jörg58
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Re: Berechnung der ruhegehaltsfähigen Dienstzeiten vor 17. Lebensjahr

Beitrag von Jörg58 »

Hallo in die Runde,
gestern, 1.April kam Post von der banst. Dachte zuerst ein Aprilscherz, aber Nein die haben meinen Antrag endlich bearbeitet.
Meine Ausbildungszeit zum F-Handwerker (01.05.1976-30.04.1979) wurde jetzt anerkannt.
Ab dem 01.01.2021 wurde die ruhegehaltsfähige Dienstzeit neu festgesetzt.

Sie schreiben:" zu Unrecht wurde Ihnen die Ausbildungszeit nicht als Ruhegehalt anerkannt." ( Da Ausbildungsende vor 1980)
Mir ist allerdings von Kollegen bekannt, die Ihren Bescheid schon viel früher erhalten haben, dass ab dem 01.01.2020 die Dienstzeit neu festgesetzt wurde. Als fehlt mir ein Jahr ! Da werde ich auch Widerspruch einlegen.

Ich bin mir sicher, dass die jetzige Bearbeitung nur aufgrund meiner Fristsetzung (per Einschreiben/Rückschein) erfolgt ist.

Ich wünsche allen die noch warten viel Erfolg
Matei53
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Re: Berechnung der ruhegehaltsfähigen Dienstzeiten vor 17. Lebensjahr

Beitrag von Matei53 »

Nach welchen Kriterien wird der Stichtag 1.1.2020 und /oder 1.5.2023 festgelegt ?
wbbs
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Re: Berechnung der ruhegehaltsfähigen Dienstzeiten vor 17. Lebensjahr

Beitrag von wbbs »

Jörg58 hat geschrieben: 2. Apr 2026, 09:14
Ich bin mir sicher, dass die jetzige Bearbeitung nur aufgrund meiner Fristsetzung (per Einschreiben/Rückschein) erfolgt ist.

Ich wünsche allen die noch warten viel Erfolg
Glückwunsch zur lange ersehnten neuen Bewilligung. Ich glaube nicht, dass Du diese Behörde mit der Frist zum Handeln gebracht hast? Du warst nach über 28 Monaten einfach mal dran. Meine Frist, Mitte Februar, ist schon längst verstrichen. Deshalb habe ich vor einigen Wochen Klage eingereicht.
mroe2016
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Re: Berechnung der ruhegehaltsfähigen Dienstzeiten vor 17. Lebensjahr

Beitrag von mroe2016 »

Matei53 hat geschrieben: 2. Apr 2026, 16:05 Nach welchen Kriterien wird der Stichtag 1.1.2020 und /oder 1.5.2023 festgelegt ?
Hallo Matei53 , der 1.5.2023 resultiert aus einem Urteil vom Europäischen Gerichtshof, ab diesem Datum muss auch die Azubi Zeit vorm 17.Lj anerkannt werden. Daraufhin hat die die BAnst-PT (musste sie wohl) uns alle angeschrieben und diesen ganzen Vorgang gestartet. Woher das Datum 1.1.2020 in diesem Zusammenhang stammt weiß ich nicht.
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