ich bin neu hier und habe eine Frage und hoffe auf eure Antworten bzw. Erfahrungen.
Ich habe hier im Forum schon ähnliche Beiträge gelesen, wollte das Thema aber nochmal aktuell aufgreifen:
Ich habe in Berlin bei der Polizei studiert und im Oktober meinen Bachelor abgeschlossen. Den Beamtenstatus auf Probe habe ich allerdings abgelehnt und stattdessen um Entlassung gebeten. Hintergrund war, dass ich aus persönlichen Gründen zurück in meine Heimat nach Sachsen-Anhalt wollte – unter anderem wegen der Erkrankung eines Familienmitglieds sowie meiner Beziehung.
Ich habe daraufhin Kontakt mit der Polizei Sachsen-Anhalt aufgenommen. Dort wurde mir mitgeteilt, dass eine Einstellung aufgrund des Beschlusses der IMK erst nach einem Jahr möglich ist. Daraufhin habe ich in Berlin einen Härtefallantrag gestellt, mit dem Ziel, diese Sperrfrist vorzeitig aufheben zu lassen, damit Sachsen-Anhalt mich einstellen kann. Dieser Antrag wurde jedoch abgelehnt.
Jetzt stellen sich mir folgende Fragen:
Besteht die Möglichkeit, dass Sachsen-Anhalt eine „Raubernennung“ durchführt?
Oder handelt es sich in meinem Fall gar nicht um eine Raubernennung, da ich aktuell kein Beamter mehr bin?
Wie sieht es in diesem Zusammenhang mit der Versorgungslastenteilung aus?
Ist das möglicherweise eher irrelevant, da ich erst 25 bin und mein Studium gerade erst abgeschlossen habe?
Ich bin für jede Hilfe oder Einschätzung dankbar. Ich möchte einfach so schnell wie möglich wieder arbeiten und die Kollegen unterstützen.
Vielen Dank im Voraus!
Schönes sonnigen Tag euch
