Hallo,
ich werde im Rahmen der Neuorganisation SGB II vom Bundesbeamten zum Landesbeamten.
Ich unterliege dann ab Januar 2011 der Landesbeihilfeverordnung Sachsen- Anhalt.
Ich werde bald eine länger andauernde Behandlung beginnen.
Was würde dann ab Januar 2011 passieren?
Könnte ich die Behandlung weiterführen? Würde die Landesbeihilfe übergangslos die Kosten zu 50% erstatten oder müsste ich die Kostenübernahme erneut beantragen?
Ich hoffe, dass mir jemand von Euch helfen kann.
Gruß Anni
Wechsel von Bundesbeihilfe zu Landesbeihilfe
Moderator: Moderatoren