Oseopädie/Heilpraktiker

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sunny47
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Oseopädie/Heilpraktiker

Beitrag von sunny47 »

Moin, habe seit längerer Zeit schon chronische Rückenschmerzen und möchte mal einen Termin bei einem Heilpratiker vereinbaren. Bin in der Postbeamten B. Brauche ich ein Rezept, oder reicht Einreichung der Rechnung?
Vielen Dank für eine Info.
Derrick
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Re: Oseopädie/Heilpraktiker

Beitrag von Derrick »

Hallo, ich war auch schon einige Male bei Heilpraktiker oder beim Osteopathen, ganz ohne Rezept. Wenn der Behandler dann die Rechnung so schreibt, dass dort nur abrechnungsfähige Posten stehen, sollte es keine Probleme mit KK oder Beihilfe geben. Nicht abrechnungsfähige Posten würden dir dann als Selbstbehalt bleiben, Massage is meines Wissens etwas, was nicht angerkannt wird.
Ich habe da jeweils meine Rechnungen erstattet bekommen.
Micha0815
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Re: Oseopädie/Heilpraktiker

Beitrag von Micha0815 »

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MK70
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Re: Oseopädie/Heilpraktiker

Beitrag von MK70 »

Hallo,
ggf. vor der Behandlung einen KV erstellen lassen und den mal bei der Kasse und Beihilfe einreichen. So erfährt man, ob das übernommen wird. ;)
VG MK 8-)
sunny47
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Re: Osteopädie/Heilpraktiker

Beitrag von sunny47 »

sunny47 hat geschrieben: 21. Feb 2026, 22:00 Moin, habe seit längerer Zeit schon chronische Rückenschmerzen und möchte mal einen Termin bei einem Heilpratiker vereinbaren. Bin in der Postbeamten B. Brauche ich ein Rezept, oder reicht Einreichung der Rechnung?
Vielen Dank für eine Info.
connigra
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Re: Oseopädie/Heilpraktiker

Beitrag von connigra »

@Hallo Sunny,
ein Kostenvoranschlag bringt doch hier nichts. Wenn der Heilpraktiker auch ein zugelassener Ostepath ist, ist das kein Problem, vorausgesetzt er rechnet nur Kosten ab, die in der Heilpraktikerverordnung der Beihilfe /Post B enthalten sind. Du kannst dir diese aus der Homepage der Post B herunterladen.
Die Post B erstattet von den angegebenen Sätzen 90 % - 10 % trägst du selbst. Die Beihilfe zieht nichts ab.
Willst du gar nichts selbst bezahlen, musst du eben mit dem Heilpraktiker vereinbaren, dass er nur die Sätze der Post B verwendet. Oder er rechnet zu den Sätzen der Beihilfe ab und du darfst in Rücksprache mit ihm, ihm das bezahlen, was du ausbezahlt bekommst.
Alles Verhandlungsssache.
Aber pass auf, im Verzeichnis der Post B /Beihilfe sind viele Behandlungen nicht enthalten. Normalerweise kommt man damit aber gut klar. Am besten du gibst dem Heilpraktiker vorher die erstattungsfähigen Leistungen der Post B und Beihilfe(wie gesagt runterladen oder zusenden lassen von der Post B)
Grüße
connigra
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Re: Oseopädie/Heilpraktiker

Beitrag von connigra »

@Derrick: doch Massagen werden schon erstattet, geht auch eindeutig aus dem Tarifbestimmungen hervor - aber das sind Klecksbeträge !!!
Für Osteopathie sind die Sätze sehr ansprechend und genau das braucht Sunny. Die Diagnose vom Heilpraktiker muss halt stimmen - sonst gibt es auch Probleme. Diagnose Knieschmerzen, würden keinen Eingriff an der LWS vermutlich rechtfertigen - da die Sachbearbeiter oft den kausalen Zusammenhang nicht sehen - obwohl der Therapeut das anders sieht.
Zu einem Heilpraktiker gehe ich ohne Rezept, genauso wie zum Arzt. Nur zu einem reinen Osteopathen kann ich nicht ohne Rezept - außer ich zahle alles selbst.
Von daher immer einen Osteopathen suchen, der auch Heilpraktiker ist. Es gibt genügend.
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