Zeitliche Überschneidung von GdB-Antrag und DDU-Verfahren
Moderator: Moderatoren
Zeitliche Überschneidung von GdB-Antrag und DDU-Verfahren
Sachverhalt:
Eine langzeiterkrankte Beamtin stellt einen GdB-Antrag, ohne den Dienstherrn darüber zu informieren.
Wenige Tage später geht ihr die Untersuchungsanordnung für die Überprüfung der Dienstfähigkeit zu.
Frage: Wie wirkt sich diese Konstellation auf das DDU-Verfahren aus? Ist es möglich, das DDU-Verfahren ruhen zu lassen, bis die Feststellung der Schwerbehinderung erfolgt ist? Falls ja, reicht hierfür eine formlose Mitteilung an den Dienstherrn?
Darüber hinaus wären auch Hinweise erbeten, wie das DDU-Verfahren möglichst lange hinausgezögert werden kann.
Eine langzeiterkrankte Beamtin stellt einen GdB-Antrag, ohne den Dienstherrn darüber zu informieren.
Wenige Tage später geht ihr die Untersuchungsanordnung für die Überprüfung der Dienstfähigkeit zu.
Frage: Wie wirkt sich diese Konstellation auf das DDU-Verfahren aus? Ist es möglich, das DDU-Verfahren ruhen zu lassen, bis die Feststellung der Schwerbehinderung erfolgt ist? Falls ja, reicht hierfür eine formlose Mitteilung an den Dienstherrn?
Darüber hinaus wären auch Hinweise erbeten, wie das DDU-Verfahren möglichst lange hinausgezögert werden kann.
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Dienstunfall_L
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Re: Zeitliche Überschneidung von GdB-Antrag und DDU-Verfahren
1. Informiere das Amt, bei dem der GdB Antrag gestellt wurde, dass der Verlust des Arbeitsplatzes droht. Die Untersuchungsanordnung könntest du in Kopie beifügen, wenn du willst. Das sollte die Bearbeitung des Antrags beschleunigen.
2. Der Dienstherr muss nicht über einen GdB-Antrag informiert werden, du hast also nichts falsch gemacht. Jetzt wäre hilfreich, die Schwerbehindertenvertretung und den Personalrat zu informieren. Dort kannst du dich auch beraten lassen zum weiteren Vorgehen. Die Einbeziehung der SchwBV verzögert das DDU-Verfahren bzw. die Zurruhesetzung etwas. Bei der amtsärztlichen Untersuchung kannst du angeben, dass ein GdB-Antrag bearbeitet wird. Wenn der GdB-Bescheid vorliegt, kannst du dort das Gutachten anfordern und es, wenn gewünscht, ins DDU-Verfahren einbringen.
Das DDU-Verfahren ruht nicht durch den GdB-Antrag, aber Genaueres erfragst du bei der SchwBV und beim PR.
2. Der Dienstherr muss nicht über einen GdB-Antrag informiert werden, du hast also nichts falsch gemacht. Jetzt wäre hilfreich, die Schwerbehindertenvertretung und den Personalrat zu informieren. Dort kannst du dich auch beraten lassen zum weiteren Vorgehen. Die Einbeziehung der SchwBV verzögert das DDU-Verfahren bzw. die Zurruhesetzung etwas. Bei der amtsärztlichen Untersuchung kannst du angeben, dass ein GdB-Antrag bearbeitet wird. Wenn der GdB-Bescheid vorliegt, kannst du dort das Gutachten anfordern und es, wenn gewünscht, ins DDU-Verfahren einbringen.
Das DDU-Verfahren ruht nicht durch den GdB-Antrag, aber Genaueres erfragst du bei der SchwBV und beim PR.
Re: Zeitliche Überschneidung von GdB-Antrag und DDU-Verfahren
Danke.Dienstunfall_L hat geschrieben: 8. Feb 2026, 17:10 1. Informiere das Amt, bei dem der GdB Antrag gestellt wurde, dass der Verlust des Arbeitsplatzes droht. Die Untersuchungsanordnung könntest du in Kopie beifügen, wenn du willst. Das sollte die Bearbeitung des Antrags beschleunigen.
2. Der Dienstherr muss nicht über einen GdB-Antrag informiert werden, du hast also nichts falsch gemacht. Jetzt wäre hilfreich, die Schwerbehindertenvertretung und den Personalrat zu informieren. Dort kannst du dich auch beraten lassen zum weiteren Vorgehen. Die Einbeziehung der SchwBV verzögert das DDU-Verfahren bzw. die Zurruhesetzung etwas. Bei der amtsärztlichen Untersuchung kannst du angeben, dass ein GdB-Antrag bearbeitet wird. Wenn der GdB-Bescheid vorliegt, kannst du dort das Gutachten anfordern und es, wenn gewünscht, ins DDU-Verfahren einbringen.
Das DDU-Verfahren ruht nicht durch den GdB-Antrag, aber Genaueres erfragst du bei der SchwBV und beim PR.
Eine Beschleunigung ist hier ja gerade nicht erwünscht, sondern eine Entschleunigung, um wertvolle Zeit für die Genesung zu gewinnen.
Die SBV wurde in der Sache bereits informiert. Die Antwort steht noch aus.
Bei Vorliegen einer Schwerbehinderung ist die Untersuchungsanordnung ja unwirksam, wenn die SBV zuvor nicht angehört wurde. Im vorliegenden Fall ist die Untersuchungsanordnung ja bereits ohne Einbeziehung der SBV ergangen. Was passsiert, wenn nun festgestellt wird, dass zum Zeitpunkt der DDU-Anordnung bereits eine Schwerbehinderung vorgelegen hat? Kann das dann einfach dadurch geheilt werden, dass die Anhörung der SBV nachträglich erfolgt?
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Dienstunfall_L
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Re: Zeitliche Überschneidung von GdB-Antrag und DDU-Verfahren
Dass eine Beschleunigung im DDU Verfahren von dir nicht erwünscht ist, hatte ich verstanden.
Gibst du gegenüber dem (Versorgungs)Amt, bei dem der GdB-Antrag eingereicht wurde, an, dass die Zurruhesetzung droht, dann muss dein GdB-Antrag beschleunigt bearbeitet werden. Du könntest das auch unterstützen, indem du die von dir im Antrag angegebenen Ärzte informierst und den Zeitdruck bekannt gibst, denn deren Antworten sind für den Bescheid erforderlich.
Dass ein Antrag auf GdB (vor Einleitung des DDU Verfahrens) gestellt wurde, kannst du bei der Dienstbehörde ja bekannt geben. Allerdings würde ich mich nach Möglichkeit vorher mit der SchwBV und dem PR absprechen. Warte deren Rückmeldung nicht zu lange ab, melde dich immer wieder bei ihnen, die Dringlichkeit wird dadurch deutlicher.
Gibst du gegenüber dem (Versorgungs)Amt, bei dem der GdB-Antrag eingereicht wurde, an, dass die Zurruhesetzung droht, dann muss dein GdB-Antrag beschleunigt bearbeitet werden. Du könntest das auch unterstützen, indem du die von dir im Antrag angegebenen Ärzte informierst und den Zeitdruck bekannt gibst, denn deren Antworten sind für den Bescheid erforderlich.
Dass ein Antrag auf GdB (vor Einleitung des DDU Verfahrens) gestellt wurde, kannst du bei der Dienstbehörde ja bekannt geben. Allerdings würde ich mich nach Möglichkeit vorher mit der SchwBV und dem PR absprechen. Warte deren Rückmeldung nicht zu lange ab, melde dich immer wieder bei ihnen, die Dringlichkeit wird dadurch deutlicher.
Re: Zeitliche Überschneidung von GdB-Antrag und DDU-Verfahren
Wie lange dauert es denn erfahrungsgemäß, bis man eine Antwort von der SBV erhält?Dienstunfall_L hat geschrieben: 8. Feb 2026, 19:57 ... Allerdings würde ich mich nach Möglichkeit vorher mit der SchwBV und dem PR absprechen. Warte deren Rückmeldung nicht zu lange ab, melde dich immer wieder bei ihnen, die Dringlichkeit wird dadurch deutlicher.
Ich habe nach einer Woche noch immer nichts von denen gehört. Dafür, dass es zum Kernaufgabenbereich der SBV gehört und für den Beamten von existenzieller Bedeutung ist, empfinde ich das schon als zu lang. Wenn ich nicht selbst Beamtin wäre, würde ich jetzt auch auf die faulen Beamten schimpfen.
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Dienstunfall_L
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Re: Zeitliche Überschneidung von GdB-Antrag und DDU-Verfahren
Ruf doch einfach nochmal (und wenn erfolglos, dann nochmal) an. Erfahrungswerte, wie lange es normalerweise dauert, habe ich nicht.
Re: Zeitliche Überschneidung von GdB-Antrag und DDU-Verfahren
Sind offiziell leider nur per Email erreichbar. Mögliche Alternativen wären, die Person über ihren privaten facebook-Account zu kontaktieren, weitere örtlich nicht zuständige Vertrauenspersonen um Amtshilfe zu bitten, oder über die Dienstvorgesetzten an der Dienststelle der zuständigen Vertrauensperson zu gehen.Dienstunfall_L hat geschrieben: 13. Feb 2026, 17:29 Ruf doch einfach nochmal (und wenn erfolglos, dann nochmal) an. Erfahrungswerte, wie lange es normalerweise dauert, habe ich nicht.
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Dienstunfall_L
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Re: Zeitliche Überschneidung von GdB-Antrag und DDU-Verfahren
Aha.Das kenne ich anders. Keine Sprechzeiten? Keine Adresse?
Dann schreib nochmal eine EMail.
Dann schreib nochmal eine EMail.
Re: Zeitliche Überschneidung von GdB-Antrag und DDU-Verfahren
Meiner Meinung nach wäre zuerst wichtig: Bund/Land/Kommunal (und ggf. welches Bundesland), weil das beamtenrechtlich beim DDU-Verfahren eine Rolle spielt.
Wenn ich dich richtig verstehe, läuft der GdB-Antrag noch ohne Bescheid – dann wäre zu klären, was der laufende Antrag allein für die SBV-Beteiligung bedeutet.
Und falls später rückwirkend eine Schwerbehinderung festgestellt wird: Aus meiner Sicht kommt es dann u. a. auf Kenntnis des Dienstherrn und den Stand des Verfahrens an; pauschal lässt sich „unwirksam“ vs. „heilbar“ wohl nicht sagen.
(Nur meine persönliche Einschätzung, keine Rechtsberatung.)
Wenn ich dich richtig verstehe, läuft der GdB-Antrag noch ohne Bescheid – dann wäre zu klären, was der laufende Antrag allein für die SBV-Beteiligung bedeutet.
Und falls später rückwirkend eine Schwerbehinderung festgestellt wird: Aus meiner Sicht kommt es dann u. a. auf Kenntnis des Dienstherrn und den Stand des Verfahrens an; pauschal lässt sich „unwirksam“ vs. „heilbar“ wohl nicht sagen.
(Nur meine persönliche Einschätzung, keine Rechtsberatung.)
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Dschingi57
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- Behörde: Deutsche Post AG
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Re: Zeitliche Überschneidung von GdB-Antrag und DDU-Verfahren
Ich hatte vor 23 Jahren eine ähnliche Konstellation. Mir wurde zur Einleitung des DDU ein Fragebogen zugesandt. Da ich auf Anraten meines Hausarztes
einen GdB-Antrag gestellt hatte beantwortete ich die diesbezügliche Frage mit Ja . Ich bekam dann einen Anruf meiner Personalstelle und wurde informiert das das DDU-Verfahren nun bis zum Abschluß des GdB- Verfahren ruhen müßte.Ich könne aber einen neuen Fragebogen ausfüllen und die Frage mit Nein beantworten und das Verfahren zur Pensionierung würde fortgeführt. Diese Angebot habe ich angenommen und wurde ca. 8 Wochen später in den Ruhestand versetzt,Der GdB-Bescheid kam erst 7 Monate später.
einen GdB-Antrag gestellt hatte beantwortete ich die diesbezügliche Frage mit Ja . Ich bekam dann einen Anruf meiner Personalstelle und wurde informiert das das DDU-Verfahren nun bis zum Abschluß des GdB- Verfahren ruhen müßte.Ich könne aber einen neuen Fragebogen ausfüllen und die Frage mit Nein beantworten und das Verfahren zur Pensionierung würde fortgeführt. Diese Angebot habe ich angenommen und wurde ca. 8 Wochen später in den Ruhestand versetzt,Der GdB-Bescheid kam erst 7 Monate später.
