Hallo liebe Leute,
ich bin Pensionär und in der PBeaKK B. Ehemals bei der Telekom.
In der aktuellen Vitamin vom Januar 2026 steht ein Artikel zu Änderungen in der BBhV. Dort steht u.a. dass ab dem 1.Januar 2026 Leistungen ab dem ersten Implantat aus der BBhV und Grundversicherung in Höhe von (nur noch) 50 % der Aufwendungen für das zahnärztliche Honorar gewährt werden. Die anderen 50% werden dann aus der ISH- Stufe ersetzt. Zudem gibt es keine Begrenzung mehr für die Anzahl der beihilfefähigen Implantate.
Derzeit habe ich keine ISH-Stufe abgeschlossen, weil ich bisher keine Implantate benötige und bis zur Änderung zum 01.01.2026 in der Vitamin (z.B. in der Ausgabe vom Oktober 2023) immer stand:
"Aus unserer Grundversicherung sind in der Regel 2 Implantate je Kiefer - bei einem zahnlosen Kiefer 4 Implantate - erstattungsfähig. Das heißt, dass unsere ISH- Stufe ab ihrem 3.Implantat pro Kiefer .... greift. "
Nun war ich etwas verwirrt. Bedeutet die Änderung der BBhV also, dass die ersten 2 Implantate pro Kiefer statt zu 100 % nur noch zu 50 % erstattet werden ? Also ein Selbstbehalt beim zahnärztlichen Honorar für die ersten 2 Implantate pro Kiefer in Zukunft nur durch den Abschluss der ISH-Stufe vermieden werden kann ? Es geht hier wohlgemerkt nur um das zahnärztliche Honorar, nicht um Material- und Laborkosten.
Habe dann bei der Pbeakk nachgefragt und mir wurde meine Vermutung bestätigt, dass ab dem 1.Implantat nur noch 50% erstattet werden. Ist ja vielleicht interessant für einige von euch. Ich selbst sehe darin keine Verbesserung. Nun hat man ab d3m 1.Implantat eine Selbstbeteiligung von 50%. Ob man jemals mehr als 2 Implantate pro Kiefer benötigt, ist offen.
Schöne Grüsse Roland
Implantologische Leistungen bei Zahnersatz, 11.Änderungsverordnung der BBhV
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