Hi 611erMan,611erMan hat geschrieben: 4. Feb 2026, 09:12Ja. Es ist nur nachzuweisen das es ein direkter Verwalter ist (keine Onkel,Tante) und das dieser am ersten Tag deiner Zuruhesetztung bereitsDerrick hat geschrieben: 4. Feb 2026, 08:46 Hallo, irgendwie gibt es Unklarheiten wegen Pflege und Anerkennung für den ER.
Mein Vater hat Pflegegrad, den ich als soziales Engagement natürlich angeben kann. Bisher dachte ich, man muss als betreuende Person bei der Pflegekasse geführt werden und von der Pflegekasse auch einen Beleg mit einreichen. Jetzt habe ich gelesen, dass dieses gar nicht nötig ist, es reicht, die zu pflegende Person nur namentlich anzugeben.
Was ist jetzt richtig?
Pflegebedürftig ist, es hierüber einen Nachweis gibt (Gutachten, Pflegestufe) und diese Person nicht in eine Pflegeeinrichtung betreut wird (in a nutshell).
Gruß 611erMan
Danke für die Info. Wie muss ich das dann nachweisen, dass der Pflegebedürftige mein Vater ist? Welches Dokument muss ich da dem Bundesamt als Beweis übermitteln?
