Pflegebeitrag § 50f BeamtVG – Pflegepflichtversicherung(PPV)

Forum für Mitarbeiter der Telekom, sowie der deutschen Post.

Moderator: Moderatoren

Antworten
Haselnuss
Beiträge: 8
Registriert: 8. Feb 2024, 20:51
Behörde:

Pflegebeitrag § 50f BeamtVG – Pflegepflichtversicherung(PPV)

Beitrag von Haselnuss »

Pflegebeitrag § 50f BeamtVG – Pflegepflichtversicherung(PPV)


Hallo zusammen,

seit Jahren steigt die PPV bei mir extrem, in den letzten 9 Jahren um 341%. Ich habe einiges versucht dagegen zu unternehmen. Bin aber bisher gescheitert, bis ich beim Sozialgericht, wegen drohender Altersarmut(hat mir ein Anwalt für Verfassungsrecht geraten) gelandet bin. Die Verhandlung verlief nicht wie erhofft, aber gedacht und brachte neue Erkenntnisse.

Jetzt aber das wichtige: Es war eine öffentliche Verhandlung und ein Zuschauer meldete sich. Dieser hat wirklich das Problem verstanden! Wir Pensionäre bezahlen einen ca.1,5 fachen Beitrag(zumindest bei kleinen Pensionen). Nach seiner Meinung(die Richterin hat ihm im Verlauf zugestimmt, allerdings nur mündlich) ist , § 50f BeamtVG, das Problem und er dürfte nicht existieren! Nach Meinung des Zuschauers hätte jedem Pensionär innerhalb einer Frist von 3 Monaten eine Widerspruchsschreiben zugestellt werden müssen! Ich habe dieses nie bekommen und meines Wissens hat es dieses nie gegeben! Dieser benachteiligt uns bewusst und systematisch.
Da die Federführung für die Gesetzgebung im Dienstrecht das Bundesministerium des Innern (BMI) ist und wir so viele sind, würde ich gerne in der „Masse“ versuchen, diesen „Fehler“ zu beheben! Wer macht mit? Welche Idee oder Kenntnisse sind bei euch vorhanden? Wie sollten wir vorgehen?

Ich habe versucht mich kurz zu fassen, um das Wesentliche nicht aus den Augen zu verlieren.
Und hier noch meine Bitte, falls möglich, bitte ich es auch zu tun. Danke
Micha0815
Beiträge: 76
Registriert: 1. Nov 2022, 15:40
Behörde: Pensionär zuletzt BAMF davor DTAG
Geschlecht:

Re: Pflegebeitrag § 50f BeamtVG – Pflegepflichtversicherung(PPV)

Beitrag von Micha0815 »

Du bist doch im Tarif PVB und zahlst dadurch schon viel weniger als im Tarif PVN. Hier beispielhaft die Höchstbeträge: PVB 83,70 Euro PVN 209,26 Euro

§ 50f BeamtVG ist einfach gesagt der Ausgleich dafür.

Eine Frage, seit wann finden im Gericht Diskussionen mit Zuschauern statt?
Micha0815
Beiträge: 76
Registriert: 1. Nov 2022, 15:40
Behörde: Pensionär zuletzt BAMF davor DTAG
Geschlecht:

Re: Pflegebeitrag § 50f BeamtVG – Pflegepflichtversicherung(PPV)

Beitrag von Micha0815 »

Übrigens: PPV heißt Private Pflegeversicherung und nicht Pflegepflichtversicherung!
Haselnuss
Beiträge: 8
Registriert: 8. Feb 2024, 20:51
Behörde:

Re: Pflegebeitrag § 50f BeamtVG – Pflegepflichtversicherung(PPV)

Beitrag von Haselnuss »

Vielleicht habe ich mich zu kurz gefaßt.
Also jetzt ein Nachtrag

Für die Pflegeversicherung müssen 3,6 bzw. 4,2 % bezahlt werden.

50% des fälligen Betrages werden durch, den Pflegebeitrag § 50f BeamtVG, mit der Pension eingebalten.

Die Pflegeversicherung sollte also den restlichen Betrag kosten/einbehalten!

Bei mir klappt das nicht. Der Betrag der von der Pflegeversicherung eingezogen wird ist weit höher.

Dadurch bezahle ich, jeden Monat, ca. 20 € zuviel! Jeder kann selbst eine eigene Berechnung machen.

Ich weiß das von dieser Benachteiligung viele Frauen betroffen sind, die durch Teilzeit und ausbleibende Beförderung, keine hohe Pension erhalten.

Gibt es noch andere betroffene? Oder ist das wirklich ein geschlechtsspezifisches Problem?
Micha0815
Beiträge: 76
Registriert: 1. Nov 2022, 15:40
Behörde: Pensionär zuletzt BAMF davor DTAG
Geschlecht:

Re: Pflegebeitrag § 50f BeamtVG – Pflegepflichtversicherung(PPV)

Beitrag von Micha0815 »

Der Beitrag der privaten Pflegeversicherung ist wie auch in der privaten Krankenversicherung unabhängig vom Einkommen.
Haselnuss
Beiträge: 8
Registriert: 8. Feb 2024, 20:51
Behörde:

Re: Pflegebeitrag § 50f BeamtVG – Pflegepflichtversicherung(PPV)

Beitrag von Haselnuss »

Meine Nachricht bezieht sich, vorwiegend, auf den, - § 50 f des BeamtVG, - das "arme" Pensionär/innen besonders benachteiligt und belastet!

Pensionärinnen die durch Kindererziehung und fehlender Beförderung nur eine "kleine" Pension beziehen, oft nur die Mindespension.
Micha0815
Beiträge: 76
Registriert: 1. Nov 2022, 15:40
Behörde: Pensionär zuletzt BAMF davor DTAG
Geschlecht:

Re: Pflegebeitrag § 50f BeamtVG – Pflegepflichtversicherung(PPV)

Beitrag von Micha0815 »

https://www.zoll.de/DE/Der-Zoll/Versorg ... _node.html


Was ist der Abzug für Pflegeleistungen?
Mit Wirkung vom 1. April 2004 wurden die Bestimmungen des Sozialgesetzbuchs XI - Soziale Pflegeversicherung - dahingehend geändert, dass der Beitrag zur sozialen Pflegeversicherung, der bisher je zur Hälfte von den Rentnerinnen und Rentnern sowie von der gesetzlichen Rentenversicherung gezahlt wurde, nun in voller Höhe von den Rentnerinnen und Rentnern allein zu tragen ist.

Diese Änderung wurde wirkungs- und zeitgleich auf die Versorgungsempfängerinnen und Versorgungsempfänger des Bundes übertragen. Die Reduzierung der Versorgungsbezüge dient dem Ausgleich der Belastungen, die dem Bund für die im Rahmen der Beihilfe zu tragenden Aufwendungen für Pflegeleistungen entstehen. Der in Ihren Abrechnungen ausgewiesene "Abzug Pflege" stellt demnach keinen Beitrag zur gesetzlichen Pflegeversicherung dar. Aus diesem Grund kann auch keine gesonderte Bescheinigung zur Vorlage an das Finanzamt erstellt werden.

Zitat Ende

Und noch mal ganz langsam: Der Beitrag der privaten Pflegeversicherung ist wie auch in der privaten Krankenversicherung unabhängig vom Einkommen.
Antworten