Beihilfe während Elternzeit unterschiedliche Aussagen

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Zöllner87
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Beihilfe während Elternzeit unterschiedliche Aussagen

Beitrag von Zöllner87 »

Hallo zusammen,
meine Frau, Beamtin Land NRW und ich Beamter Bund erwarten unser 1. Kind.
Folgende Situationen sind relevant:
- Meine Frau ist vollständig in Elternzeit (sowohl mit als auch ohne Elterngeld). Ich bleibe in Vollzeit
-Meine Frau arbeitet Teilzeit in Elternzeit (40%), Ich bleibe in Vollzeit
- Wir sind gemeinsam in Elternzeit (sowohl mit als auch ohne Elterngeld).
Meine Frau bezieht das Kindergeld und erhält demnach solange wie sie Besoldung bezieht den Familienzuschlag, für die Zeit ohne Besoldung erhalte ich den Zuschlag.

Wie ist die Beihilfe geregelt ? Laut der Beihilfestelle NRW wird meine Frau während der Elternzeit mit 70 % Beihilfe bei mir berücksichtigungsfähiger Angehöriger, da sie keine Besoldung erhält. Laut der Beihilfestelle Bund kann sie jedoch kein Berücksichtigungsfähiger Angehöriger werden, da sie in einem Dienstverhältnis steht. Beide beziehen sich auf 64 LBG. Was ist richtig und wie bekomme ich das geklärt? Da sich die Beihilfen scheinbar nicht einig sind ? Wo erhält unser Kind Beihilfe ?

Danke für die Hilfe!
connigra
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Registriert: 1. Sep 2017, 17:23
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Re: Beihilfe während Elternzeit unterschiedliche Aussagen

Beitrag von connigra »

grundsätzlich steht deiner Frau während der Elternzeit, wenn sie keine Einkünft hat - also nicht Teilzeitbeschäftigt ist- ihre 70 % Beihilfe zu. (1800 € Erziehungsgeld zählt nicht als Einkünfte)
Beim Landesamt für Finanzen NRW steht aber, dass sie beim Ehepartner beihilfeberechtigt sein kann, wenn es sich um eine gleichwerteige Beihilfe handelt. Du bist doch Bundesbeamter - sie Landesbeamtin. Ist die Beihilfe da gleichberechtigt.
Mir dünkt da was, dass die Beihilfe für deine Frau einfach einen anderen Namen hat. Ich würde schriftlich an die Beihilfestelle deiner Frau eine Anfrage stellen und um Klärung bitten.

Bei uns in Bayern - gleiche Situation wie bei euch - allerdings beide Länderbeamte:
jeder hat seine eigene Beihilfeberechtigung behalten - während der Elternzeit der Ehefrau hat sie 70% Beihilfe, auch nach Ende des Bezugs des Elterngeldes; selbst dann wenn sie nach dem Elterngeld Teilzeit in Elternzeit geht, bekommt die Ehefrau 70 % Beihilfe und 28,50 KV Erstattung und 1,50 PV Erstattung für die gesamte 3 Jahre.
Bei Ehemann: während seiner 8 wöchigen Elternzeit bekommt er die30 €KV/PV Erstattung (bei A14; unter A 9 wäre es 80 €) - aber nur wenn diese Zeit in den Mutterschutzfrist fällt, da immer nur ein Ehegatte den Zuschuss beziehen kann. Die Erstattung bekommt man nur auf Antrag!!
Kindergeld und Familienzuschlag lief auf Ehemann, Kind 1war bei Ehemann in priv KK mit 54 € versichert - 80% Beihilfe bei Ehemann fürs Kind
Würden die Ehefrau nur das Elterngeld beziehen und der Mann Elternzeit ohne Einkünfte - würde für die Zeit kein Familienzuschlag gewährt werden.
An der Beihilfe würde sich nichts ändern.
Aktuell 2. Kind: Alles läuft wie beim ersten Kind, nur das der Ehemann ab Geburt des 2. Kindes auch zu 70 % beihilfefähig ist auf Dauer und sich KK Beiträge spart. Die 2. Tochter ist wieder mit 54 € zusätzlich bei der privat. Kasse des Vaters versichert.
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