Engagierter Vorruhestand 2025 - geht es weiter?

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Alfons
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Re: Engagierter Vorruhestand 2025 - geht es weiter?

Beitrag von Alfons »

Ruft doch mal bei Barbara Spiegel an und fragt warum das so sein soll und wann sie ihren Job verliert, Mission ist ja bald erfüllt.
AndyO
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Re: Engagierter Vorruhestand 2025 - geht es weiter?

Beitrag von AndyO »

Iltisschnurri hat geschrieben: 8. Jan 2026, 11:06 Nicht so ganz, trotz sehr intensivem Bemühen des Chefs. Und sehr freundlich war er auch noch 🤣🤣🤣🤣
Wenn ich dran denke das ich bei JOB 3 Jahre betteln durfte irgendwie grotesk. Gab's denn schon Rückmeldung von JOB? Alle die das Alter haben dürfen unabhängig vom Status gehen?
Muenchnerosten
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Re: Engagierter Vorruhestand 2025 - geht es weiter?

Beitrag von Muenchnerosten »

Hallo in die Runde, bin im ER zum Jahresbeginn und habe eine Stelle nicht BUFDI sondern mit 1000 Stunden in Aussicht. Alles soweit klar - war darf ich denn dort als Aufwandsentschädigung bekommen - ich finde keine Summe und der Träger hat auch keinen Plan :-)
Danke schonmal :-)
Nirvana
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Re: Engagierter Vorruhestand 2025 - geht es weiter?

Beitrag von Nirvana »

Muenchnerosten hat geschrieben: 12. Jan 2026, 17:18 Hallo in die Runde, bin im ER zum Jahresbeginn und habe eine Stelle nicht BUFDI sondern mit 1000 Stunden in Aussicht. Alles soweit klar - war darf ich denn dort als Aufwandsentschädigung bekommen - ich finde keine Summe und der Träger hat auch keinen Plan :-)
Danke schonmal :-)
Für Ruhestandsbeamtinnen/-beamte, die wegen Dienstunfähigkeit oder wegen Schwerbehinderung sowie im Wege des Vorruhestands oder des engagierten Ruhestands in den Ruhestand versetzt worden sind und noch nicht die Regelaltersgrenze erreicht haben, gelten als Höchstgrenze 71,75 Prozent der den Versorgungsbezügen zugrundeliegenden ruhegehaltfähigen Dienstbezüge, berechnet aus der Endstufe der jeweiligen Besoldungsgruppe, zuzüglich eines Betrages von monatlich 648,67 Euro, ab 01.01.2026 703,50 Euro bzw. ab 01.01.2027 738,50 Euro. Hier besteht also in jedem Fall die Möglichkeit, unabhängig von der Höhe des Ruhegehaltes monatlich 648,67 Euro, ab 01.01.2026
703,50 Euro bzw. ab 01.01.2027 738,50 Euro hinzuzuverdienen, ohne dass die Versorgungsbezüge sich vermindern.
FG-Freak
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Re: Engagierter Vorruhestand 2025 - geht es weiter?

Beitrag von FG-Freak »

Beim Bufdi kannst du ein sogenanntes „Taschengeld“ bekommen.
Bei den 1000 Stunden „ehrenamtlich“ soweit ich informiert bin nichts, da „ehrenamtlich“.
Man darf aber daneben auch noch nen Job haben mit den von Nirvana genannten Summen bzw. kann man sich doch seine Hinzuverdienstgrenze bei der Banst berechnen lassen oder irre ich da ?

Gruß FG-Freak
LittlePiet
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Re: Engagierter Vorruhestand 2025 - geht es weiter?

Beitrag von LittlePiet »

Als ehemalig beurlaubter Beamter, bekam ich meine monatlichen Bezüge zum 16. eines Monats. Heute bekam ich über die immer noch aktive MA-App meine Bezügemitteilung für Januar 2026 sowie eine Mail von HR, dass ich mein AZK stark unterschritten habe und dieses doch bitte zeitnah auffüllen sollte.
Mein Gehalt werde ich für Januar wohl irgendwann zurückzahlen müssen, aber es wäre auch schön, wenn sich die BAnstPT sich mal bezüglich der Pension melden würde. Diese ist nun auch schon 14 Tage überfällig.
Die Kurzfristigkeiit zum Jahresende scheint nicht nur uns vor einer Herausforderung gestellt zu haben.
Wie sieht es hier bei Euch aus?
Käptn iglo
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Re: Engagierter Vorruhestand 2025 - geht es weiter?

Beitrag von Käptn iglo »

Hallo Little Piet,
stellen Sie sich schon einmals darauf ein, dass Sie die überbezahlten Gehälter als Bruttobeträge zurückzahlen dürfen. Der Differenz aus Brutto zu Nettogehalt dürfen Sie selbst dann dem Finanzamt hinterherlaufen.
VG Käptn iglo
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