Besteuerung des Bundesbeamtenruhegehaltes bei Auswanderung auf die Kanaren
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Besteuerung des Bundesbeamtenruhegehaltes bei Auswanderung auf die Kanaren
Hallo.
Poste es hier als neues Thema, weil die Stichwortsuche a.m.S. nichts passendes ergeben hat. Zwar gibt es eine Seite des BVA, allerdings auch befremdliche Beiträge im Internet.
Gemäss BVA ist die Bundesbeamtenpension, unabhängig von der Aufenthaltsdauer im Ausland, vollständig und gemäß DBA der EU in Deutschland zu versteuern. Ich bin im Internet jedoch auf einen Beitrag eines ehemaligen Polizisten gestoßen, der durch das Finanzamt Malaga komplett zur Ader gelassen wurde. Informationen zur Entscheidung der Klage kenne ich leider nicht.
Vielleicht ist ja hier im Forum jemand, der aktuellen Erfahrungen auf den Kanaren besitzt.
Die Private Krankenversicherung (Debeka) hat bestätigt, dass Kosten für Medikamente und Behandlung ohne Abschläge erstattet werden.
Auskunft des DLZ Stuttgart muss ich noch einholen.
Bin für jede Rückmeldung dankbar.
Bleibt gesund!
Poste es hier als neues Thema, weil die Stichwortsuche a.m.S. nichts passendes ergeben hat. Zwar gibt es eine Seite des BVA, allerdings auch befremdliche Beiträge im Internet.
Gemäss BVA ist die Bundesbeamtenpension, unabhängig von der Aufenthaltsdauer im Ausland, vollständig und gemäß DBA der EU in Deutschland zu versteuern. Ich bin im Internet jedoch auf einen Beitrag eines ehemaligen Polizisten gestoßen, der durch das Finanzamt Malaga komplett zur Ader gelassen wurde. Informationen zur Entscheidung der Klage kenne ich leider nicht.
Vielleicht ist ja hier im Forum jemand, der aktuellen Erfahrungen auf den Kanaren besitzt.
Die Private Krankenversicherung (Debeka) hat bestätigt, dass Kosten für Medikamente und Behandlung ohne Abschläge erstattet werden.
Auskunft des DLZ Stuttgart muss ich noch einholen.
Bin für jede Rückmeldung dankbar.
Bleibt gesund!
Re: Besteuerung des Bundesbeamtenruhegehaltes bei Auswanderung auf die Kanaren
Meines Wissens muss man die Pension auf jedenfall in Deutschland versteuern.
Weiters müsste in einem Doppelbesteuerungsabkommen geregelt sein.
https://www.bundesfinanzministerium.de/ ... n-DBA.html
Weiters müsste in einem Doppelbesteuerungsabkommen geregelt sein.
https://www.bundesfinanzministerium.de/ ... n-DBA.html
Re: Besteuerung des Bundesbeamtenruhegehaltes bei Auswanderung auf die Kanaren
Hallo,
mein Hauptwohnsitz ist Österreich, bin mit einer Österreicherin verheiratet und wurde trotz Heirat in die Lohnsteuerklasse 1 eingestuft. Zudem muss ich jährlich ein von einem Amt in Österreich bestätigtes Formular mit der Bezeichnung "Lebensbescheinigung" an meine Versorgungsstelle innerhalb der vorgeschriebenen Frist schicken. Dieses Formular mit Fristabgabe wird Dir von Deiner Versorgungsstelle zugesandt.
Mit Österreich besteht ein Doppelbesteuerungsabkommen. Meine Steuern werden in Deutschland einbehalten, so dass ich in Österreich nicht versteuert werde.
Frag einfach mal bei deinem Finanzamt nach ob es mit den Kanaren (evt. politische Sonderstellung) ein Doppelbesteuerungsabkommens gibt. Ausserdem musst Du entscheiden, ob Du eine beschränkte oder unbeschränkte Steuerpflicht eingestuft werden möchtest. Auch das beim Finanzamt oder Steuerberater erfragen.
Beste Grüße
mein Hauptwohnsitz ist Österreich, bin mit einer Österreicherin verheiratet und wurde trotz Heirat in die Lohnsteuerklasse 1 eingestuft. Zudem muss ich jährlich ein von einem Amt in Österreich bestätigtes Formular mit der Bezeichnung "Lebensbescheinigung" an meine Versorgungsstelle innerhalb der vorgeschriebenen Frist schicken. Dieses Formular mit Fristabgabe wird Dir von Deiner Versorgungsstelle zugesandt.
Mit Österreich besteht ein Doppelbesteuerungsabkommen. Meine Steuern werden in Deutschland einbehalten, so dass ich in Österreich nicht versteuert werde.
Frag einfach mal bei deinem Finanzamt nach ob es mit den Kanaren (evt. politische Sonderstellung) ein Doppelbesteuerungsabkommens gibt. Ausserdem musst Du entscheiden, ob Du eine beschränkte oder unbeschränkte Steuerpflicht eingestuft werden möchtest. Auch das beim Finanzamt oder Steuerberater erfragen.
Beste Grüße
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stuntmanmike
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Re: Besteuerung des Bundesbeamtenruhegehaltes bei Auswanderung auf die Kanaren
man kann in eine andere steuerklasse eingestuft werden, wenn man den antrag auf unbeschraenkte steuerpflicht stellt. ob das dann aber steuerlich guenstiger ist, muss man sich natuerlich ankucken
Re: Besteuerung des Bundesbeamtenruhegehaltes bei Auswanderung auf die Kanaren
Gute Frage, und wie ist das mit der Beihilfe...würde die auch alles zahlen...? ich spiele auch schon lange mit dem Gedanken, auf die Kanaren auszuwandern, aber ich habe viele Krankheiten und auch die Frage mit der Steuer wäre wichtig zu klären...dürfte man denn ggf auf den Kanaren einen kleinen Job annehmen?
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Torquemada
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Re: Besteuerung des Bundesbeamtenruhegehaltes bei Auswanderung auf die Kanaren
Die Beihilfe ist überhaupt keim Problem. Das habe ich mir lang und breit von einem Experten bei der Postbeamtenkrankenkasse erläutern lassen. Gilt sogar weltweit. Obergrenze ist das, was es in Deutschland kosten würde,
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stuntmanmike
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Re: Besteuerung des Bundesbeamtenruhegehaltes bei Auswanderung auf die Kanaren
steuerlich sollte das i.d.r. kein thema sein. wenn man ganz normal versorgungsbezuege bezieht, dann ist die sache in deutschland in der regel abgegolten. man muss nicht mal eine steuererklaerung abgeben, wenn sonst nichts relevantes vorliegt.Allium hat geschrieben: 17. Mär 2025, 09:55 Gute Frage, und wie ist das mit der Beihilfe...würde die auch alles zahlen...? ich spiele auch schon lange mit dem Gedanken, auf die Kanaren auszuwandern, aber ich habe viele Krankheiten und auch die Frage mit der Steuer wäre wichtig zu klären...dürfte man denn ggf auf den Kanaren einen kleinen Job annehmen?
die private kv kann man in der regel auch aufs ausland umstellen lassen. für spanien will ich mal behaupten, dass hier auch kein zuschlag faellig wird. ich lebe in einem drittland und bei mir waere nur bei schweiz, usa und glaube ich kanada ein zuschlag faellig geworden.
gegen die annahme eines jobs in den grenzen dessen, was laut dienstherr zulaessig ist, sollte nichts sprechen.
Re: Besteuerung des Bundesbeamtenruhegehaltes bei Auswanderung auf die Kanaren
Mir wurden für Januar 2026 €350 Lohnsteuer abgezogen. Nach Rücksprache wurde mir mitgeteilt, das durch einen Fehler die Lohnsteuer doppelt abgezogen wurde, was aber immer noch zu viel ist.
Wir leben in Spanien und bisher konnte ich die Steuerklasse III/V beantragen. Nachdem ich nun festgestellt hatte, das mit die StKl I zugeteilt wurde, teilte mir das FA auf Nachfrage mit, das es dieses Abkommen künftig nicht mehr gibt, weil ich ab 2026 mein gesamtes Einkommen in Spanien versteuern muß. Auf meinen Hinweis des Doppelbesteuerungsverfahrens erzählte mir die Dame das dies ab 2026 hinfällig und aufgehoben worden wäre.
Ich gehe mal davon aus, das die mir die Wahrheit gesagt hat ..
Wir leben in Spanien und bisher konnte ich die Steuerklasse III/V beantragen. Nachdem ich nun festgestellt hatte, das mit die StKl I zugeteilt wurde, teilte mir das FA auf Nachfrage mit, das es dieses Abkommen künftig nicht mehr gibt, weil ich ab 2026 mein gesamtes Einkommen in Spanien versteuern muß. Auf meinen Hinweis des Doppelbesteuerungsverfahrens erzählte mir die Dame das dies ab 2026 hinfällig und aufgehoben worden wäre.
Ich gehe mal davon aus, das die mir die Wahrheit gesagt hat ..
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Torquemada
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Re: Besteuerung des Bundesbeamtenruhegehaltes bei Auswanderung auf die Kanaren
Eine Änderung des Doppelbesteuerungsabkommens von 2013 ist nicht bekannt. Du hättest schon immer die Steuerklasse I im Abzugsverfahren haben müssen. Die Einkommensteuererklärung bügelt das dann wieder glatt. Informiere dich mal.Anjelica hat geschrieben: 8. Jan 2026, 11:04 Mir wurden für Januar 2026 €350 Lohnsteuer abgezogen. Nach Rücksprache wurde mir mitgeteilt, das durch einen Fehler die Lohnsteuer doppelt abgezogen wurde, was aber immer noch zu viel ist.
Wir leben in Spanien und bisher konnte ich die Steuerklasse III/V beantragen. Nachdem ich nun festgestellt hatte, das mit die StKl I zugeteilt wurde, teilte mir das FA auf Nachfrage mit, das es dieses Abkommen künftig nicht mehr gibt, weil ich ab 2026 mein gesamtes Einkommen in Spanien versteuern muß. Auf meinen Hinweis des Doppelbesteuerungsverfahrens erzählte mir die Dame das dies ab 2026 hinfällig und aufgehoben worden wäre.
Ich gehe mal davon aus, das die mir die Wahrheit gesagt hat ..
Re: Besteuerung des Bundesbeamtenruhegehaltes bei Auswanderung auf die Kanaren
Ich habe jedes Jahr, so wie auch für 2026, einen Antrag auf unbeschränkte Steuerpflicht in Deutschland gestellt, der auch seit 28 Jahren genehmigt wurde. Nur für dies Jahr anscheinend nicht, jedenfalls wurde mir das seitens des FA so gesagt, angeblich greift das Doppelbesteuerungsverfahren nicht mehr. Bei einer beschränkten Steuerpflicht mit Verbleib in Steuerklasse I bin ich in Spanien mit dem gesamten Weltvermögen steuerpflichtig.
Aber ich bleibe am Ball und werde berichten
Aber ich bleibe am Ball und werde berichten
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stuntmanmike
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Re: Besteuerung des Bundesbeamtenruhegehaltes bei Auswanderung auf die Kanaren
Kurz: Nein – das Doppelbesteuerungsabkommen zwischen Deutschland und Spanien ist **nicht aufgehoben worden** und bleibt grundsätzlich in Kraft, auch für 2026. Die Info vom FA-Mitarbeiter war so nicht korrekt. ([Bundesministerium der Finanzen][1])Anjelica hat geschrieben: 8. Jan 2026, 19:09 Ich habe jedes Jahr, so wie auch für 2026, einen Antrag auf unbeschränkte Steuerpflicht in Deutschland gestellt, der auch seit 28 Jahren genehmigt wurde. Nur für dies Jahr anscheinend nicht, jedenfalls wurde mir das seitens des FA so gesagt, angeblich greift das Doppelbesteuerungsverfahren nicht mehr. Bei einer beschränkten Steuerpflicht mit Verbleib in Steuerklasse I bin ich in Spanien mit dem gesamten Weltvermögen steuerpflichtig.
Aber ich bleibe am Ball und werde berichten
**Was gilt wirklich?**
**1) Doppelbesteuerungsabkommen existiert weiter**
Zwischen Deutschland und Spanien gibt es ein gültiges Abkommen zur Vermeidung der Doppelbesteuerung bei Einkommen und Vermögen. Die aktuelle Fassung basiert auf dem Abkommen aus 1966/2011 und wurde durch das multilaterale BEPS-Abkommen („MLI“) modernisiert, das seit **1. Januar 2025 gilt**. Es ist also auch für 2026 relevant. ([Bundesministerium der Finanzen][1])
**2) Zweck des Abkommens**
Das Abkommen soll *verhindern*, dass dasselbe Einkommen in beiden Staaten voll besteuert wird. Es legt fest, welchem Staat bei grenzüberschreitenden Einkünften das Besteuerungsrecht zusteht und wie Doppelbesteuerung vermieden wird (Freistellung oder Anrechnung). ([Bundesministerium der Finanzen][1])
**3) Besteuerung bei Wohnsitz in Spanien**
Wenn du als **Steuerinländer in Spanien** ansässig bist (Wohnsitz bzw. gewöhnlicher Aufenthalt dort) und dort dein weltweites Einkommen versteuern musst, hat Spanien primär das Besteuerungsrecht. Deutschland darf trotzdem Lohnsteuer einbehalten, **wenn du in Deutschland gearbeitet hast**, es sei denn, das Abkommen und die 183-Tage-Regel greifen. In solchen Fällen kann Deutschland die Besteuerung aufheben oder die einbehaltene Steuer anrechnen. Das wird meist über **„Anlage AUS“** bzw. DBA-Regelungen in der Steuererklärung abgewickelt. ([Bundesministerium der Finanzen][2])
**4) Steuerklasse & Lohnsteuerabzug**
Die Steuerklasse im deutschen Lohnsteuerabzugsverfahren (z. B. III/V) betrifft das **deutsche Lohnsteuerrecht**, nicht das DBA direkt. Ein falscher Abzug kann passieren, wenn das FA nicht erkennt, dass du in Spanien ansässig bist oder die DBA-Anwendung nicht berücksichtigt. Du kannst beim Finanzamt eine **Freistellungsbescheinigung** beantragen, damit der Lohnsteuerabzug entfällt, wenn das DBA anwendbar ist. ([Bundesministerium der Finanzen][2])
**5) Doppelzahlung & Erstattung**
Wenn zu viel Lohnsteuer einbehalten wurde, kannst du sie über die **deutsche Steuererklärung 2026** zurückholen. Dabei werden die DBA-Regeln angewendet und ggf. anrechenbare Steuer berücksichtigt.
**Fazit**
* Das Doppelbesteuerungsabkommen mit Spanien ist **nicht aufgehoben** und auch für 2026 relevant. ([Bundesministerium der Finanzen][1])
* Es regelt weiterhin, wie Einkommen zwischen DE und ES zu besteuern ist.
* Wenn du in Spanien steuerpflichtig bist, kann Deutschland unter bestimmten Bedingungen vom Lohnsteuerabzug absehen oder die Steuer später anrechnen.
Wenn du willst, kann ich dir erklären, wie du konkret eine DBA-Anwendung beim deutschen FA **schriftlich beantragst** bzw. welche Formulare/Belege du für die Steuererklärung brauchst.
[1]: https://www.bundesfinanzministerium.de/ ... hatgpt.com "Bundesfinanzministerium - Abkommen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und dem Königreich Spanien zur Vermeidung der Doppelbesteuerung und zur Verhinderung der Steuerverkürzung auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen"
[2]: https://ao.bundesfinanzministerium.de/l ... hatgpt.com "LStH 2025 - § 39 …"
Re: Besteuerung des Bundesbeamtenruhegehaltes bei Auswanderung auf die Kanaren
Vielen Dank für Deine Antwort. Ich habe es mir schon gedacht das ich eine falsche Antwort erhalten habe. Ich warte jetzt noch immer auf den Ablehnungsbescheid, damit ich dann ggf. Widerspruch einlegen kann.
