Hallo zusammen,
ich bin bald Beamtenanwärter und mache eine Ausbildung bei der Berufsfeuerwehr.
Aktuell bin ich gesetzlich versichert und meine Kinder sind bei mir Familienversichert.
Meine Frau ist ebenfalls mit bei mir versichert da sie nur einen Minijob hat.
Mit dem Wechsel ins Beamtenverhältnis muss ich mich Privat versichern. Meine Frau und Kinder würde ich gerne gesetzlich versichert lassen.
Sie hat bereits ihren AG angefragt ob der Minijob in ein sozialversicherungspflichtiges Verhältnis umgewandelt werden kann - die Steuerabzüge müssen wir in Kauf nehmen. Alle in der PKV wäre deutlich teurer...
Habt ihr noch eine Idee wie ich das machen könnte?
Ist es möglich freiwillig gesetzlich versichert zu sein (also nur meine Frau) und ich in der PKV ? So könnte meine Frau die Kinder mit in die GKV nehmen was im Endeffekt für uns sicherlich die günstigere Variante wäre.
Hoffe ihr könnt mir helfen....
Krankenversicherung Familie
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rotweiler_86
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Gertrud1927
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Re: Krankenversicherung Familie
Hallo.
Erst sozialversicherungpflichtig dann freiwillig gesetzlich, musst schon schreiben wie es sein soll.
Minijob geht nicht sozialversicherungspflichtig.
Bei freiwillig gesetzlich versichert wird Dein Einkommen mit für den Beitrag Deiner Frau berücksichtigt. Und es gibt einen Mindestbeitrag bei freiwilliger Versicherung. Bei Pflichtversicherung der Frau kein Beitrag Mindesteinkommen und keine berücksichtigung von Deinem Einkommen.
Ein Midi Job wäre Sozialversicherungspflichtig. Da wäre sie dann pflichtversichert in der GKV.
Kinder können in die Familienversicherung Deiner Frau wenn Dein Einkommen nicht über der Höchstgrenze liegt.
Ist bei um 6400 €.
Wird alles jährlich neu überprüft. Ist viel mit Schreiberei und Nachweisen und Stress wenn man nahe der Grenze ist.
Kinder kosten nicht viel in der PKV.
Erst sozialversicherungpflichtig dann freiwillig gesetzlich, musst schon schreiben wie es sein soll.
Minijob geht nicht sozialversicherungspflichtig.
Bei freiwillig gesetzlich versichert wird Dein Einkommen mit für den Beitrag Deiner Frau berücksichtigt. Und es gibt einen Mindestbeitrag bei freiwilliger Versicherung. Bei Pflichtversicherung der Frau kein Beitrag Mindesteinkommen und keine berücksichtigung von Deinem Einkommen.
Ein Midi Job wäre Sozialversicherungspflichtig. Da wäre sie dann pflichtversichert in der GKV.
Kinder können in die Familienversicherung Deiner Frau wenn Dein Einkommen nicht über der Höchstgrenze liegt.
Ist bei um 6400 €.
Wird alles jährlich neu überprüft. Ist viel mit Schreiberei und Nachweisen und Stress wenn man nahe der Grenze ist.
Kinder kosten nicht viel in der PKV.
Zuletzt geändert von Gertrud1927 am 5. Jan 2026, 12:13, insgesamt 1-mal geändert.
Re: Krankenversicherung Familie
1. Kinder in der PKV kosten dich kein Vermögen, vorallem da du ja Familienzuschlag erhälst. Einmal für deine Ehe selber und dann für die Kinder. Der Zuschlag für die Kinder sollte eigentlich locker reichen um die Kosten für die Kinder PKV zu decken. Je nach Bundesland gilt übrigens der Satz: "Das 3. Kind ist das wertvollste", da ab dann der dicke Kinderzuschlag kommt 
2. Deine Kinder erhalten, genau wie du, falls du keine freie Heilfürsorge haben solltest, den Zugang zur besseren medizinischen Versorgung. Die GKV wird immer teurer, klar die PKV nimmt sich da nichts, aber es wird Änderungen in der nächsten Zeit geben. Und bedenke, an der Gesundheit sollte man nicht sparen. Es wird daher in der GKV, durch was auch immer, wesentlich teurer oder aber auch Leistungseinbußen geben, was in der PKV nicht möglich ist, da es vertraglich geregelt ist. Der einzige Wehrmutstropfen sollte hier für dich sein, dass du ein finanzielles Polster aufbaust damit du längere Bearbeitungszeiten der PKV oder Beihilfe kompensieren kannst.
3. Mit dem Wechsel ins Beamtenverhältnis muss ich mich privat versichern. Nein, musst du nicht!! Es gibt Bundesländer mit Pauschaler Beihilfe oder aber du bleibst freiwillig gesetzlich versichert. Bei Pauschaler Beihilfe, einmal entschieden kommst du da nicht mehr raus und nicht jedes Bundesland hat das. Außerdem freiwillig gesetzlich, du zahlst Arbeitgeber und Arbeitnehmerbeitrag. Du machst also dick Minus und spielst den Vorteil des Beamtenverhältnisses mit einer Privatversicherung, die dir auch noch zur Hälfte finanziert wird mit deinem günstigen Monatsbeitrag, nicht aus. Daher nicht sinnvoll, außer du bist so erkrankt dass du keine PKV findest die dich aufnehmen würde ohne einen fetten Risikozuschlag.
4. Deine Frau: Wenn sie sozialversicherungspflichtig arbeitet, aber unter, glaube, 20.000€ bleibt, kann sie auch in die Beihilfe, also PKV über dich. Schadet nicht. Hier gilbt aber zu beachten:
Ist ein Elternteil privat und ein Elternteil gesetzlich versichert, kann das Kind privat oder gesetzlich versichert werden. Eine beitragsfreie Familienversicherung in der GKV ist allerdings nicht möglich, wenn der privatversicherte Elternteil mehr als der gesetzlich versicherte verdient und ein Einkommen über der Jahresarbeitsentgeltgrenze hat (2025: 73.800 Euro). Dann muss für das Kind ein monatlicher Krankenkassenbeitrag gezahlt werden. Sind die Eltern nicht verheiratet (bzw. besteht keine Partnerschaft nach dem Lebenspartnerschaftsgesetz), gilt diese Einschränkung nicht.
Wenn deine Frau einen normalen Sozialversicherungspflichten Job hat, dann muss sie nicht freiwillig gesetzlich versichert sein, sondern ist Pflichtmitglied in der PKV. Deine Kinder könnten dann auch, ohne weiteres, bei ihr Familienversichert sein.
2. Deine Kinder erhalten, genau wie du, falls du keine freie Heilfürsorge haben solltest, den Zugang zur besseren medizinischen Versorgung. Die GKV wird immer teurer, klar die PKV nimmt sich da nichts, aber es wird Änderungen in der nächsten Zeit geben. Und bedenke, an der Gesundheit sollte man nicht sparen. Es wird daher in der GKV, durch was auch immer, wesentlich teurer oder aber auch Leistungseinbußen geben, was in der PKV nicht möglich ist, da es vertraglich geregelt ist. Der einzige Wehrmutstropfen sollte hier für dich sein, dass du ein finanzielles Polster aufbaust damit du längere Bearbeitungszeiten der PKV oder Beihilfe kompensieren kannst.
3. Mit dem Wechsel ins Beamtenverhältnis muss ich mich privat versichern. Nein, musst du nicht!! Es gibt Bundesländer mit Pauschaler Beihilfe oder aber du bleibst freiwillig gesetzlich versichert. Bei Pauschaler Beihilfe, einmal entschieden kommst du da nicht mehr raus und nicht jedes Bundesland hat das. Außerdem freiwillig gesetzlich, du zahlst Arbeitgeber und Arbeitnehmerbeitrag. Du machst also dick Minus und spielst den Vorteil des Beamtenverhältnisses mit einer Privatversicherung, die dir auch noch zur Hälfte finanziert wird mit deinem günstigen Monatsbeitrag, nicht aus. Daher nicht sinnvoll, außer du bist so erkrankt dass du keine PKV findest die dich aufnehmen würde ohne einen fetten Risikozuschlag.
4. Deine Frau: Wenn sie sozialversicherungspflichtig arbeitet, aber unter, glaube, 20.000€ bleibt, kann sie auch in die Beihilfe, also PKV über dich. Schadet nicht. Hier gilbt aber zu beachten:
Ist ein Elternteil privat und ein Elternteil gesetzlich versichert, kann das Kind privat oder gesetzlich versichert werden. Eine beitragsfreie Familienversicherung in der GKV ist allerdings nicht möglich, wenn der privatversicherte Elternteil mehr als der gesetzlich versicherte verdient und ein Einkommen über der Jahresarbeitsentgeltgrenze hat (2025: 73.800 Euro). Dann muss für das Kind ein monatlicher Krankenkassenbeitrag gezahlt werden. Sind die Eltern nicht verheiratet (bzw. besteht keine Partnerschaft nach dem Lebenspartnerschaftsgesetz), gilt diese Einschränkung nicht.
Wenn deine Frau einen normalen Sozialversicherungspflichten Job hat, dann muss sie nicht freiwillig gesetzlich versichert sein, sondern ist Pflichtmitglied in der PKV. Deine Kinder könnten dann auch, ohne weiteres, bei ihr Familienversichert sein.
