DU und Meldepflicht Nebentätigkeit
Moderator: Moderatoren
DU und Meldepflicht Nebentätigkeit
Hallo zusammen,
Vor kurzem war mein Termin beim Amtsarzt und es wird auf eine Pensionierung hinauslaufen.
Da ich so doof war, keine DU Versicherung abzuschließen, werde ich die Mindestpension bekommen und beschäftige mich aktuell mit Möglichkeiten, dann im Rahmen der gesundheitlichen Möglichkeiten etwas Geld dazuverdienen zu können und blicke bei den ganzen Vorschriften nicht wirklich durch. Vielleicht hat jemand praktische Erfahrungen damit?
Also, die Hinzuverdienstgrenze kann ich nach der Pensionierung von der Besoldungsstelle erfahren, richtig?
Muss die Tätigkeit vom alten Dienstherr genehmigt werden, wenn die Nebentätigkeit nichts mit dem bisherigen Job zu tun hat? Hier habe ich unterschiedliche Dinge gelesen.
Wie oft muss man den Verdienst an die Besoldungsstelle melden?
Es geht um Baden-Württemberg.
Vielen Dank euch!
Vor kurzem war mein Termin beim Amtsarzt und es wird auf eine Pensionierung hinauslaufen.
Da ich so doof war, keine DU Versicherung abzuschließen, werde ich die Mindestpension bekommen und beschäftige mich aktuell mit Möglichkeiten, dann im Rahmen der gesundheitlichen Möglichkeiten etwas Geld dazuverdienen zu können und blicke bei den ganzen Vorschriften nicht wirklich durch. Vielleicht hat jemand praktische Erfahrungen damit?
Also, die Hinzuverdienstgrenze kann ich nach der Pensionierung von der Besoldungsstelle erfahren, richtig?
Muss die Tätigkeit vom alten Dienstherr genehmigt werden, wenn die Nebentätigkeit nichts mit dem bisherigen Job zu tun hat? Hier habe ich unterschiedliche Dinge gelesen.
Wie oft muss man den Verdienst an die Besoldungsstelle melden?
Es geht um Baden-Württemberg.
Vielen Dank euch!
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stuntmanmike
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Re: DU und Meldepflicht Nebentätigkeit
also bei mir war so ein merkblatt dabei mit der pensionierung. bin aber anderes bundesland. normal nur anzeigepflicht. dann fragen sie das einmal jaehrlich ab was man verdient hat.
hinterher ist man immer schlauer, ob man eine dienstunfaehigkeitsversicherung abschliessen sollte oder nicht. dummheit würde ich das nicht nennen.
hinterher ist man immer schlauer, ob man eine dienstunfaehigkeitsversicherung abschliessen sollte oder nicht. dummheit würde ich das nicht nennen.
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Mainstream1
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Re: DU und Meldepflicht Nebentätigkeit
Die, die nicht frühzeitig DU werden, denken genau umgekehrt. Nämlich, wie "schlau" es war, keine abgeschlossen zu haben und dadurch viel Geld gespart zu haben.
Schließlich muss 1 ausgezahlte Versicherung von geschätzt 15 bis 20 Versicherten bezahlt werden, die die Versicherung letztlich nicht brauchen.
Man weiß halt vorher nicht, wenn es trifft.
Schließlich muss 1 ausgezahlte Versicherung von geschätzt 15 bis 20 Versicherten bezahlt werden, die die Versicherung letztlich nicht brauchen.
Man weiß halt vorher nicht, wenn es trifft.
MS
Re: DU und Meldepflicht Nebentätigkeit
Dankeschön für eure Antworten!
Die Anzeigepflicht - muss ich das nur der Besoldungsstelle oder auch der alten Dienststelle melden? Auf Kontakt mit der Dienststelle könnte ich zur Zeit ehrlichgesagt gut verzichten.
Mit der Versicherung dachte ich damals, dass ich die richtige Entscheidung getroffen hatte. Aber es stimmt schon, für mich war es nicht die richtige und es gibt sicher genug, die nicht DU werden und eine Versicherung hatten, für die es dann auch die falsche Entscheidung war. Es ist wie es ist, hierher kann man es eh nicht mehr ändern.
Die Anzeigepflicht - muss ich das nur der Besoldungsstelle oder auch der alten Dienststelle melden? Auf Kontakt mit der Dienststelle könnte ich zur Zeit ehrlichgesagt gut verzichten.
Mit der Versicherung dachte ich damals, dass ich die richtige Entscheidung getroffen hatte. Aber es stimmt schon, für mich war es nicht die richtige und es gibt sicher genug, die nicht DU werden und eine Versicherung hatten, für die es dann auch die falsche Entscheidung war. Es ist wie es ist, hierher kann man es eh nicht mehr ändern.
Re: DU und Meldepflicht Nebentätigkeit
Evtl noch jemand hier, der Erfahrung mit der Anzeigepflicht hat und bei wem ich das anzeigen müsste? Dienststelle oder bei der Besoldungsstelle?
Würde mich freuen, wenn mir da jemand mit Erfahrungswerten antworten würde. Was genau wird da dann als Nachweis benötigt, um die Anzeigepflicht zu erfüllen? Oder reicht eine formlose Mail?
Würde mich freuen, wenn mir da jemand mit Erfahrungswerten antworten würde. Was genau wird da dann als Nachweis benötigt, um die Anzeigepflicht zu erfüllen? Oder reicht eine formlose Mail?
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Micha0815
- Beiträge: 67
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Re: DU und Meldepflicht Nebentätigkeit
Sobald du pensioniert bist hast du mit deiner ehemaligen Dienststelle nichts mehr zu tun. Du erhältst auch keine Besoldung sondern Versorgungsbezüge. Mit Beginn der Versorgung werden die dann auch deine Mitwirkungspflichten mitgeteilt und an wen du dich wenden musst.
Re: DU und Meldepflicht Nebentätigkeit
Okay, ich danke dir! Dann warte ich mal ab.
Re: DU und Meldepflicht Nebentätigkeit
Nach meiner Ansicht:
"Nach § 41 BeamtStG müssen Ruhestandsbeamte bestimmte Erwerbstätigkeiten außerhalb des öffentlichen Dienstes anzeigen, wenn diese mit früheren dienstlichen Tätigkeiten zusammenhängen und dienstliche Interessen gefährden könnten, um den Missbrauch von Amtswissen zu verhindern; dies gilt für einen bestimmten Zeitraum (oft fünf Jahre, landesspezifisch geregelt, z.B. § 66 LBG BW) und kann bei Beeinträchtigung der Interessen untersagt werden. Die Regelung sichert das Vertrauen in die Verwaltung, indem sie eine "Abkühlphase" für die private Verwertung von Amtswissen schafft".
Besoldungsstelle würde ich es immer melden.
"Nach § 41 BeamtStG müssen Ruhestandsbeamte bestimmte Erwerbstätigkeiten außerhalb des öffentlichen Dienstes anzeigen, wenn diese mit früheren dienstlichen Tätigkeiten zusammenhängen und dienstliche Interessen gefährden könnten, um den Missbrauch von Amtswissen zu verhindern; dies gilt für einen bestimmten Zeitraum (oft fünf Jahre, landesspezifisch geregelt, z.B. § 66 LBG BW) und kann bei Beeinträchtigung der Interessen untersagt werden. Die Regelung sichert das Vertrauen in die Verwaltung, indem sie eine "Abkühlphase" für die private Verwertung von Amtswissen schafft".
Besoldungsstelle würde ich es immer melden.
Re: DU und Meldepflicht Nebentätigkeit
Dankeschön!
Verstehe ich das richtig, dass dann eine Meldung ab die Besoldungsstelle reicht, wenn die Tätigkeit nichts mit der davor zu tun hat?
Ich hatte auf Erfahrungswerte gehofft, von Personen, die wegen DDU pensioniert wurden und kurz darauf einen Minijob begonnen haben. Ob es bei der Meldung Probleme gab usw.
Verstehe ich das richtig, dass dann eine Meldung ab die Besoldungsstelle reicht, wenn die Tätigkeit nichts mit der davor zu tun hat?
Ich hatte auf Erfahrungswerte gehofft, von Personen, die wegen DDU pensioniert wurden und kurz darauf einen Minijob begonnen haben. Ob es bei der Meldung Probleme gab usw.
Re: DU und Meldepflicht Nebentätigkeit
Nach meiner Ansicht:
Die Meldung an die Versorgungs- Besoldungsstelle reicht aus, wenn es nichts mit der alten Tätigkeit zu tun hat und es keine Tätigkeit im öffentlichen Dienst ist. Im Zweifelsfall würde ich mich rechtlich beraten lassen um ganz sicher zu gehen oder in den sauren Apfel beissen und die "alte" Dienststelle informieren.
Letztendlich kann es die Dienststelle völlig anders sehen bzw. einordnen als Du, was eine "meldepflichtige" Nebentätigkeit betrifft (innerhalb von 5 Jahren).
Die Meldung an die Versorgungs- Besoldungsstelle reicht aus, wenn es nichts mit der alten Tätigkeit zu tun hat und es keine Tätigkeit im öffentlichen Dienst ist. Im Zweifelsfall würde ich mich rechtlich beraten lassen um ganz sicher zu gehen oder in den sauren Apfel beissen und die "alte" Dienststelle informieren.
Letztendlich kann es die Dienststelle völlig anders sehen bzw. einordnen als Du, was eine "meldepflichtige" Nebentätigkeit betrifft (innerhalb von 5 Jahren).
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Mainstream1
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Re: DU und Meldepflicht Nebentätigkeit
M.E. ist, wenn man im DU-Ruhestand ist, die alte Personalstelle immer zu informieren, so lange man noch nicht die Regelaltersgrenze erreicht hat.
Ist unangenehm, da die dirs zum Anlass nehmen könnten, die Dienstfähigkeit nochmals ärztlichlich überprüfen zu lassen, wenn es sich nicht z.B. um etwas ganz einfaches, wie Gartenarbeiten oder etwas ganz anderes, wie Regale auffüllen, handelt. Diese Entscheidung muss dem bisherigen Dienstherrn aber möglich sein..
In es bei allen Bundesländern auch so ist, wris6ich nicht. Wäre aber nur logisch.
Ich würde es also einfach schriftlich anzeigen. Art der Tätigkeit und zeitlicher Umfang ist von Bedeutung.
Ist unangenehm, da die dirs zum Anlass nehmen könnten, die Dienstfähigkeit nochmals ärztlichlich überprüfen zu lassen, wenn es sich nicht z.B. um etwas ganz einfaches, wie Gartenarbeiten oder etwas ganz anderes, wie Regale auffüllen, handelt. Diese Entscheidung muss dem bisherigen Dienstherrn aber möglich sein..
In es bei allen Bundesländern auch so ist, wris6ich nicht. Wäre aber nur logisch.
Ich würde es also einfach schriftlich anzeigen. Art der Tätigkeit und zeitlicher Umfang ist von Bedeutung.
MS
Re: DU und Meldepflicht Nebentätigkeit
Ich bin DDU und habe einen Minjob- ich habe mit Beginn der Pensionierung wegen DDU von meiner Pensionszahlenden Behörde die schriftliche Aufforderung erhalten, alle Einkünfte neben der Pension anzuzeigen, also ein Minijob ist Erwerbsersatzeinkommen, was ich monatlich an meine Pensionszahlende Behörde melden muss. Ich mache das inzwischen 4 Jahre so und niemals hat irgendwer da nachgefragt. Es geht allein um die finanzielle Sache, ob du neben der Pension was zuverdienst und ob du dich an den für dich berechneten Rahmen hältst- denn es geht um Steuern und ggf Kürzung der Pension wenn du zuviel zuverdienst.
Ich geb dir einen Tipp: Mach nur das, wozu du schriftlich von Behörden bezogen auf die Pensionierung aufgefordert wirst, wenn du die Unterlagen zur Pensionierung in der Hand hast. So habe ich es gemacht und fahre damit bisher problemlos- ich war schon mehrfach bei einer Nachuntersuchung und es hat niemand gefragt was ich privat mache und ob ich nebenher jobbe.
Mein alter Dienstherr oder Personalstelle hat mich nie aufgefordert, irgendwas zu melden, -sondern nur die Pensionszahlende Behörde. Ich würde auch nie auf die Idee kommen, mich bei dem Verein freiwillig wieder zu melden oder denen ohne Aufforderung was zuzusenden.
Mein Minijob hat keine Verbindung mit meiner vorigen Tätigkeit als aktive Beamtin und ich arbeite nicht für einen öffentlichen Träger.
Ich geb dir einen Tipp: Mach nur das, wozu du schriftlich von Behörden bezogen auf die Pensionierung aufgefordert wirst, wenn du die Unterlagen zur Pensionierung in der Hand hast. So habe ich es gemacht und fahre damit bisher problemlos- ich war schon mehrfach bei einer Nachuntersuchung und es hat niemand gefragt was ich privat mache und ob ich nebenher jobbe.
Mein alter Dienstherr oder Personalstelle hat mich nie aufgefordert, irgendwas zu melden, -sondern nur die Pensionszahlende Behörde. Ich würde auch nie auf die Idee kommen, mich bei dem Verein freiwillig wieder zu melden oder denen ohne Aufforderung was zuzusenden.
Mein Minijob hat keine Verbindung mit meiner vorigen Tätigkeit als aktive Beamtin und ich arbeite nicht für einen öffentlichen Träger.
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Mainstream1
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Re: DU und Meldepflicht Nebentätigkeit
Leider hat der Fragesteller sein Bundesland nicht genannt. Ein Blick in das Landesbeamtengesetz sollte sich lohnen.
Für Bundesbeamte gilt § 105 BBG, danach besteht die Verpflichtung zur Anzeige und in bestimmten Fällen der Genehmigung.
Das unterlassen kann auch bei einem Ruhestandsbeamten zu einem Disziplinarverfahren führen.
Es bedarf aufgrund einer gesetzlichen Regelung keiner schriftlichen Auflage in irgendeinem Bescheid, dirs sind letztlich nur freundlich gemeinte Hinweise.
Als Beamter ist man verpflichtet, die sein Dienstverhältnis und Ruhestandsverhältnis betreffenden gesetzlichen Regelungen zu kennen.
Ich kann daher nur empfehlen, einen Blick in das Landesbeamtengesetz und ggf Verordnungen dazu zu werfen.
Für Bundesbeamte gilt § 105 BBG, danach besteht die Verpflichtung zur Anzeige und in bestimmten Fällen der Genehmigung.
Das unterlassen kann auch bei einem Ruhestandsbeamten zu einem Disziplinarverfahren führen.
Es bedarf aufgrund einer gesetzlichen Regelung keiner schriftlichen Auflage in irgendeinem Bescheid, dirs sind letztlich nur freundlich gemeinte Hinweise.
Als Beamter ist man verpflichtet, die sein Dienstverhältnis und Ruhestandsverhältnis betreffenden gesetzlichen Regelungen zu kennen.
Ich kann daher nur empfehlen, einen Blick in das Landesbeamtengesetz und ggf Verordnungen dazu zu werfen.
MS
Re: DU und Meldepflicht Nebentätigkeit
Ich kenne das so, wenn man nur einen Minijob hat zeigt man das einmalig bei der zuständigen Versorgungsbehörde an und gut ist es.
Bei der Pensionierung wurde mir mitgeteilt, in welcher Höhe ich dazuverdienen darf ohne dass es zu einer Kürzung der Pension kommt.
Die Hinzuverdienstgrenze war in meinem Fall sehr hoch.
Grundsätzlich galt: wer nur einen MiniJob hat brauchte sich nie Gedanken machen, dass seine Pension gekürzt wird und musste auch nicht jedes Jahr die Verdiensthöhe aus Zusatzjobs der Versorgungsbehörde mitteilen. Zweimal im Jahr durfte man auch über der Grenze des Minijob kommen.
Ich habe ein paar Jahre Vorträge auf selbstständiger Basis Vorträge gehalten und nebenbei einen 450 € Minijob ausgeübt (auch Vorträge) . Ich musste jedes Jahr meinen Jahresverdienst aus Selbstständigkeit und Minijob der Versorgungsbehörde mitteilen.
Bei der Pensionierung wurde mir mitgeteilt, in welcher Höhe ich dazuverdienen darf ohne dass es zu einer Kürzung der Pension kommt.
Die Hinzuverdienstgrenze war in meinem Fall sehr hoch.
Grundsätzlich galt: wer nur einen MiniJob hat brauchte sich nie Gedanken machen, dass seine Pension gekürzt wird und musste auch nicht jedes Jahr die Verdiensthöhe aus Zusatzjobs der Versorgungsbehörde mitteilen. Zweimal im Jahr durfte man auch über der Grenze des Minijob kommen.
Ich habe ein paar Jahre Vorträge auf selbstständiger Basis Vorträge gehalten und nebenbei einen 450 € Minijob ausgeübt (auch Vorträge) . Ich musste jedes Jahr meinen Jahresverdienst aus Selbstständigkeit und Minijob der Versorgungsbehörde mitteilen.
