Beamtenrecht - Beurlaubte Beamte

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Fhandwerker
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Beamtenrecht - Beurlaubte Beamte

Beitrag von Fhandwerker »

Hallo,

kann jemand einen Anwalt/in zum Thema Beamtenrecht , beurlaubte Beamte , Ende der Beurlaubung , Rückkehr zur Telekom im Rhein - Main Gebiet
empfehlen.

Mfg

Fhandwerker
jemsor12
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Re: Beamtenrecht - Beurlaubte Beamte

Beitrag von jemsor12 »

Am besten googlen oder auf Anwalt.de suchen.
611erMan
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Re: Beamtenrecht - Beurlaubte Beamte

Beitrag von 611erMan »

Hallo FHandwerker,

kannst mal in die Urteilsdatenbank von ProT-in gucken und dir da jemand raus suchen. Oder bei ProT-in Mitglied werden und Rechtsberatung über sie in Anspruch nehmen ...

Gruß 611erMan
Riffruepel
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Re: Beamtenrecht - Beurlaubte Beamte

Beitrag von Riffruepel »

Kanzlei Wieland aus Bonn
Fhandwerker
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Re: Beamtenrecht - Beurlaubte Beamte

Beitrag von Fhandwerker »

Hallo, Danke für die Info.

Von Verdi kam Kanzlei Lenders in Sankt Augustin.
Hat jemand Erfahrung mit einer bezüglich dem Thema Beurlaubte Beamte.
Kringel
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Re: Beamtenrecht - Beurlaubte Beamte

Beitrag von Kringel »

Fhandwerker hat geschrieben: 1. Jan 2026, 14:57 Hallo, Danke für die Info.

Von Verdi kam Kanzlei Lenders in Sankt Augustin.
Hat jemand Erfahrung mit einer bezüglich dem Thema Beurlaubte Beamte.

Hallo Fhandwerker,

Gutes Neues !

Ich war auch mal Beurlaubter Beamter über längere Zeit (ca. 10 Jahre) - was ist dein Anliegen ?

Gruß Kringel
jemsor12
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Re: Beamtenrecht - Beurlaubte Beamte

Beitrag von jemsor12 »

Fhandwerker hat geschrieben: 1. Jan 2026, 14:57 Hallo, Danke für die Info.

Von Verdi kam Kanzlei Lenders in Sankt Augustin.
Hat jemand Erfahrung mit einer bezüglich dem Thema Beurlaubte Beamte.
Verdi arbeitet seit Jahren mit der genannten Kanzlei.
Fhandwerker
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Re: Beamtenrecht - Beurlaubte Beamte

Beitrag von Fhandwerker »

Hallo zusammen,

Gutes Neues ebenfalls.

Danke für die Infos.

@ Kringel Details möchte ich hier nicht nennen , Feind hört mit , hängt aber mit der einseitigen Beendigung ( nicht von mir ) der Beurlaubung zusammen.

Gruß
Fhandwerker
Pipapo
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Re: Beamtenrecht - Beurlaubte Beamte

Beitrag von Pipapo »

Beurlaubung wurde auf Grund von Ratiomaßnahmen vom Dienstherr beendet. Dadurch bist du als aktiver Beamter zur PBM-NL gekommen und die wollten dir eineStelle bei Job zuweisen. Richtig?
Wogegen willst du vorgehen, das Ende derBeurlaubung oder die Zuweisung?
Käptn iglo
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Re: Beamtenrecht - Beurlaubte Beamte

Beitrag von Käptn iglo »

Hallo FHandwerker,
das ist eben die Gefahr, wenn man sich (vermutlich aus finanziellen Gründen) in die Fänge des Konzerns begibt. Hätte sich kein Beamter beurlauben lassen, wäre wohl so manche "Brutalität" des Konzerns gegenüber den Beamten nicht möglich geworden. Die Spaltung der Beamtenschaft hat diese letztendlich geschwächt.
Wer Rosinenpickerei betrieben hat, muss dann nun eben auch mit den Konsequenzen rechnen.
Leider war dabei auch Verdi oft nicht auf Seiten der Beamten.
Gruß Käptn iglo
Fhandwerker
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Re: Beamtenrecht - Beurlaubte Beamte

Beitrag von Fhandwerker »

Hallo,

ich bin seit 2008 bedingt durch den Verkauf der Rundfunksparte durch die Telekom durch den damaligen Telekomchef Obermann als beurlaubter Beamter bei einer externen Firma.
Die schickt die Beamten nach Ende der Beurlaubungszeit wegen zu alt und zu teuer kostengünstig an die Telekom zurück.

Gruß
Fhandwerker
Käptn iglo
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Re: Beamtenrecht - Beurlaubte Beamte

Beitrag von Käptn iglo »

Guten Abend,
die Entscheidung für den Schritt in den Beurlaubungsstatus musste jeder selbst treffen. Gleichwohl kein Beamter dazu gezwungen werden konnte.
Gruß Käptn iglo
Kringel
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Re: Beamtenrecht - Beurlaubte Beamte

Beitrag von Kringel »

Fhandwerker hat geschrieben: 2. Jan 2026, 14:37 Hallo,

ich bin seit 2008 bedingt durch den Verkauf der Rundfunksparte durch die Telekom durch den damaligen Telekomchef Obermann als beurlaubter Beamter bei einer externen Firma.
Die schickt die Beamten nach Ende der Beurlaubungszeit wegen zu alt und zu teuer kostengünstig an die Telekom zurück.

Gruß
Fhandwerker

Hallo Fhandwerker !

Steht in deinem Arbeitsvertrag der externen Firma etwas darüber was im Fall einer Kündigung mit der Beurlaubung geschieht ?
Und zu wann wurde bzw. wird gekündigt ? Wie lange ging bzw. geht deine Beurlaubung ?

Gruß Kringel
Fhandwerker
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Re: Beamtenrecht - Beurlaubte Beamte

Beitrag von Fhandwerker »

Guten Morgen Kringel,

was im Arbeitsvetrag steht muß ich schauen, ob es eine Kündigung ist oder nicht das ist eben die Frage, ich persönlich sehe es als solche nach über 40 Dienstjahren. Werde die Woche mit dem Anwalt Kontakt aufnehmen. Laut Betriebsrat und Verdi fällst du automatisch nach Ende der Beurlaubung an die Telekom zurück. Beurlaubung ging ab 2008 , jeweils 5 Jahre und endet zur Jahresmitte.

Gruß
Fhandwerker
Ruheständler 007
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Re: Beamtenrecht - Beurlaubte Beamte

Beitrag von Ruheständler 007 »

Fhandwerker hat geschrieben: 5. Jan 2026, 08:25 Guten Morgen Kringel,

was im Arbeitsvetrag steht muß ich schauen, ob es eine Kündigung ist oder nicht das ist eben die Frage, ich persönlich sehe es als solche nach über 40 Dienstjahren. Werde die Woche mit dem Anwalt Kontakt aufnehmen. Laut Betriebsrat und Verdi fällst du automatisch nach Ende der Beurlaubung an die Telekom zurück. Beurlaubung ging ab 2008 , jeweils 5 Jahre und endet zur Jahresmitte.

Gruß
Fhandwerker
Hallo FHandwerker,
es handelt sich um zwei rechtlich unterschiedliche Dinge. Der Arbeitsvertrag mit dem jetzigen Arbeitgeber ist Arbeitsrecht!. Hier bedarf es einer Kündigung usw. (normalerweise mit Sozialplan und Abfindung). Wurde Dein Arbeitsvertrag nicht gekündigt.....kannst Du eine weitere Beurlaubung bei der Telekom beantragen. Die Telekom wird das vermutlich auch verlängern. Normalerweise sind die externen Arbeitsverträge nicht befristet.
Dein Beamtenverhältnis ist Verwaltungsrecht und hat nix mit Deinem jetzigen Arbeitgeber zu tun (das ist nur für die Beurlaubung wichtig....und Deine Sache).
Diese Nummer mit "Beurlaubung läuft aus und wir beantragen keine Verlängerung" wurde seinerzeit auch bei der NSN (Nokia Siemens Networks) gespielt. Verdi hatte zu der Zeit auch nicht richtig aufgeklärt (immer nach dem Motto: die Beamten müssen ja wissen, wie es rechtlich aussieht).
Bei einer Rückkehr zur Jahresmitte, wirst Du vermutlich nicht mehr in den Genuss des diesjährigen ER kommen......könnte einfach zu spät sein.
Also Arbeitsvertrag prüfen!

Ich wünsche viel Erfolg und noch mehr Glück
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