Hallo zusammen,
folgendes Beispiel würde ich gerne mal hinterfragen:
Junger Beamter (21) - Ausbildung mD hinter sich gebracht (Note 2) - Beamtenrecht sehr starr - Aufstieg nach Probezeit und Wartezeit in NRW erst nach 3 Jahren Probezeit und 2 weiteren normale Wartezeit möglich.
Alternativee: Neue Ausbildung mit 22 zum gD - Anschließend 3 Jahre Probezeit (ganz normaler Weg).
Was würdet Ihr raten? Auch im Bezug auf Chancen und Risiken?
Auf den Aufstieg warten oder neu ausbilden lassen?
Moderator: Moderatoren
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Ich denke auf lange Sicht lohnt sich die zweite Alternative finanziell. (eher nach A9 25J gegen 31J, schnellere Beförderungsmöglichkeiten im gD)
Die Frage ist Terra, ob man für 3 Jahre auf weniger Gehalt (Differenz A6 zu Finanzanwärter) verzichten kann.
weitere Vorteile zweite Alternative: Private Versicherung günstiger (während Anwärterzeit)
Nachteile zweite Alternative: Längere Probezeit, Probleme beim Durchfallen durch die Prüfung (Bei Note 2 Ausbildung mittlerer Dienst eher nicht)
Grade weil die Chance des Durchfallens so niedrig ist würde ich eher die zweite Alternative bevorzugen
Die Frage ist Terra, ob man für 3 Jahre auf weniger Gehalt (Differenz A6 zu Finanzanwärter) verzichten kann.
weitere Vorteile zweite Alternative: Private Versicherung günstiger (während Anwärterzeit)
Nachteile zweite Alternative: Längere Probezeit, Probleme beim Durchfallen durch die Prüfung (Bei Note 2 Ausbildung mittlerer Dienst eher nicht)
Grade weil die Chance des Durchfallens so niedrig ist würde ich eher die zweite Alternative bevorzugen
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Berichte mal aus meiner persönlichen Erfahrung.
Ich habe mich seinerzeit für die 2 Alternative entschieden. Die Abwägung in Bezug auf die Finanzen sprach eindeutig dafür, unter der Voraussetzung man hat nach der Ausbildung eine Übernahme nach A 9.
Genau hier ist der Knackpunkt - man hat nach erfolgereicher Ausbildung keinen Anspruch auf Übernahme beim Dienstherrn.
Das Beamtenverhältnis wird wieder als Anwärter auf Widerruf geführt endet mit der Ausbildung.
Ich machte die ganze Sache bei einer kleinen Kommune - die bildete mich seinerzeit nach Bedarf aus. War dort im in A 6. Durch nachträgliches Abi bestand die Möglichkeit der Ausbildung. Nach dem ich die Ausbildung angefangen hatte ging ein Amtsleiter kurzfristig unvorhergesehen vorzeitig in Pension. Sein Nachfolger, dessen Stelle ich nach der Ausbildung bekommen sollte rückte nach. Die für mich vorgesehene Stelle hätte für 2 Jahre unbesetzt bleiben müssen - ging aber nicht. Es wurde jemand eingestellt.
Da kein Aufstiegsbeamter - hatte ich auch keine Stellenanspruch im mittleren Dienst, auch keine freie Stelle . Eine Stelle im gehobenen Dienst war nicht frei- auch nicht in nächster Zeit.
Damit ich ohne nichts da stehe hätte ich nochmals einen kurzen befristeten Vertrag als Angestellter bekommen können.
Also suchte ich während der Prüfungsphase mir eine andere Stelle - bekam eine als Angstellter und bin dann 2 Jahre später bei einer nochmals anderen Behörde verbeamtet worden. Das war alles nur möglich, da ich seinerzeit örtlich recht ungebunden war.
Auch wenn bei Beginn der Ausbildung eine Übernahme vorgesehen ist, in der Ausbildungszeit kann sich sowas ändern. Die Möglichkeit einer Nichtübernahme kann sich durch unvorhergesehene Veränderungen im Stellenplan - plötzlich ganz anders darstellen. Dies zumindest bei kleineren Verwaltungen. In einer größeren Verwaltung wird das Risiko geringer ausfallen - aber es bleibt. Derzeit wird auch oft Überbedarf ausgebildet.
Dies Risiko sollte man mit einkalkulieren.
Ich würde in der heutigen Zeit mit der schlechten Stellensituation, wenn der Aufstieg in nächsten Jahren machbar ist - lieber warten. Man hat einfach die Arbeitsplatzsicherheit. Es sei denn man kann das Übernahmerisiko in Kauf nehmen und sich woanders eine Stelle suchen. Oftsmals verbunden mit einer Zeit als Angestellter.
Ich habe mich seinerzeit für die 2 Alternative entschieden. Die Abwägung in Bezug auf die Finanzen sprach eindeutig dafür, unter der Voraussetzung man hat nach der Ausbildung eine Übernahme nach A 9.
Genau hier ist der Knackpunkt - man hat nach erfolgereicher Ausbildung keinen Anspruch auf Übernahme beim Dienstherrn.
Das Beamtenverhältnis wird wieder als Anwärter auf Widerruf geführt endet mit der Ausbildung.
Ich machte die ganze Sache bei einer kleinen Kommune - die bildete mich seinerzeit nach Bedarf aus. War dort im in A 6. Durch nachträgliches Abi bestand die Möglichkeit der Ausbildung. Nach dem ich die Ausbildung angefangen hatte ging ein Amtsleiter kurzfristig unvorhergesehen vorzeitig in Pension. Sein Nachfolger, dessen Stelle ich nach der Ausbildung bekommen sollte rückte nach. Die für mich vorgesehene Stelle hätte für 2 Jahre unbesetzt bleiben müssen - ging aber nicht. Es wurde jemand eingestellt.
Da kein Aufstiegsbeamter - hatte ich auch keine Stellenanspruch im mittleren Dienst, auch keine freie Stelle . Eine Stelle im gehobenen Dienst war nicht frei- auch nicht in nächster Zeit.
Damit ich ohne nichts da stehe hätte ich nochmals einen kurzen befristeten Vertrag als Angestellter bekommen können.
Also suchte ich während der Prüfungsphase mir eine andere Stelle - bekam eine als Angstellter und bin dann 2 Jahre später bei einer nochmals anderen Behörde verbeamtet worden. Das war alles nur möglich, da ich seinerzeit örtlich recht ungebunden war.
Auch wenn bei Beginn der Ausbildung eine Übernahme vorgesehen ist, in der Ausbildungszeit kann sich sowas ändern. Die Möglichkeit einer Nichtübernahme kann sich durch unvorhergesehene Veränderungen im Stellenplan - plötzlich ganz anders darstellen. Dies zumindest bei kleineren Verwaltungen. In einer größeren Verwaltung wird das Risiko geringer ausfallen - aber es bleibt. Derzeit wird auch oft Überbedarf ausgebildet.
Dies Risiko sollte man mit einkalkulieren.
Ich würde in der heutigen Zeit mit der schlechten Stellensituation, wenn der Aufstieg in nächsten Jahren machbar ist - lieber warten. Man hat einfach die Arbeitsplatzsicherheit. Es sei denn man kann das Übernahmerisiko in Kauf nehmen und sich woanders eine Stelle suchen. Oftsmals verbunden mit einer Zeit als Angestellter.
Zuletzt geändert von registerbeamter am 19. Aug 2010, 12:31, insgesamt 1-mal geändert.
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Inwelchem Bundesland hast du denn die Ausbildung für den gehobenen Dienst gemacht?
Das ist ja dann auch richtig blöd, wenn man nicht übernommen wird, dann wäre also die ganze mühe umsonst gewesen.
Vielleicht müsste man sich vor oder wärend der Ausbildung in den gehobenen Dienst irgendwie absichern, dass man am ende übernommen wird. Geht sowas überhaupt??
Das ist ja dann auch richtig blöd, wenn man nicht übernommen wird, dann wäre also die ganze mühe umsonst gewesen.
Vielleicht müsste man sich vor oder wärend der Ausbildung in den gehobenen Dienst irgendwie absichern, dass man am ende übernommen wird. Geht sowas überhaupt??
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Ich habe die Ausbildung bei einer Kommune in Hessen gemacht. Die von mir beschriebene Situation ist aber unabhängig vom Bundesland zu sehen - kann überall passieren.
Meiner Meinung nach kann man sich nicht absichern - du machst eine neue Ausbildung als Anwärter im gehobenen Dienst. Du wirst neu zum Beamten auf Widerruf im geh. Dienst ernannt.
Das alte Beamtenverhältnis im mittleren Dienst erlischt damit.
Selbst wenn der Personalchef dir die Übernahme mündlich garantiert - die Situation kann sich so entwickeln, dass er auch nicht anders kann. Vorzeitige notwendige Stellenbesetzungen oder Stellenkürzungen von oben kann er auch nicht verhindern. Unter diesem Aspekt kann ich mir auch keine schriftliche Übernahmegarantie vorstellen.
Meiner Meinung nach kann man sich nicht absichern - du machst eine neue Ausbildung als Anwärter im gehobenen Dienst. Du wirst neu zum Beamten auf Widerruf im geh. Dienst ernannt.
Das alte Beamtenverhältnis im mittleren Dienst erlischt damit.
Selbst wenn der Personalchef dir die Übernahme mündlich garantiert - die Situation kann sich so entwickeln, dass er auch nicht anders kann. Vorzeitige notwendige Stellenbesetzungen oder Stellenkürzungen von oben kann er auch nicht verhindern. Unter diesem Aspekt kann ich mir auch keine schriftliche Übernahmegarantie vorstellen.
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Diese o.g. Problematik ist leider mittlerweile überall zu sehen....
Im Moment hängen alle - Kommune, Land und Bund - in ihrem Sparwahn... Also werden sich überall Gedanken gemacht, wie und wo man am besten sparen kann. Sei es durch einzelne Stellenstreichungen, Outsourcing, Zusammenlegung einzelner Ämter mit Nachbargemeinden oder ähnliches...
Wie die Stellensituation nunmehr in gut drei Jahren dann aussehen wird, steht damit in den Sternen und hängt auch von der wirtschaftlichen Situation ab...
Da das alles also nur in der weisen Kugel steht, wird wahrscheinlich auch kein Personalist eine schriftliche Erklärung abgeben, dass du nach der Ausbildung übernommen wirst.... Ist eben das Risiko, was man dann eingehen muss...
Jung, ungebunden und flexibel ist das wahrscheinlich ganz gut machbar, weil man sicherlich irgendwo unterkommen kann. Aber ob es dann die Wunschverwendung in der Wunschstadt ist, vage ich zu bezweifeln
Im Moment hängen alle - Kommune, Land und Bund - in ihrem Sparwahn... Also werden sich überall Gedanken gemacht, wie und wo man am besten sparen kann. Sei es durch einzelne Stellenstreichungen, Outsourcing, Zusammenlegung einzelner Ämter mit Nachbargemeinden oder ähnliches...
Wie die Stellensituation nunmehr in gut drei Jahren dann aussehen wird, steht damit in den Sternen und hängt auch von der wirtschaftlichen Situation ab...
Da das alles also nur in der weisen Kugel steht, wird wahrscheinlich auch kein Personalist eine schriftliche Erklärung abgeben, dass du nach der Ausbildung übernommen wirst.... Ist eben das Risiko, was man dann eingehen muss...
Jung, ungebunden und flexibel ist das wahrscheinlich ganz gut machbar, weil man sicherlich irgendwo unterkommen kann. Aber ob es dann die Wunschverwendung in der Wunschstadt ist, vage ich zu bezweifeln
