Schiedsrichter im Sport - Tätigkeit genehmigungspflichtig?

Themen speziell für Landes- und Kommunalbeamte

Moderator: Moderatoren

Antworten
Inspektor
Beiträge: 2
Registriert: 17. Aug 2010, 14:29
Behörde:

Schiedsrichter im Sport - Tätigkeit genehmigungspflichtig?

Beitrag von Inspektor »

Hallo zusammen,

ich beginne zum 01.09. die Ausbildung als Stadtinspektoranwärter in einer Großstadt in NRW.

Seit ein paar Jahren bereits bin ich als Schiedsrichter im Basketball tätig, die Saison läuft idR von September bis April und ich bin an den Wochenenden bis zu sechs Stunden ohne Fahrzeit (auch nicht an jedem WE) damit beschäftigt. Geld gibt es dafür auch, im Rahmen einer Aufwandsentschädigung zwischen 12,50 und 20,00 pro Spiel, ich habe zwischen einem und vier Spielen an einem Wochenende.

Meine Frage: Ist eine solche Tätigkeit genehmigungspflichtig und welche Reaktion kann ich von meinem Dienstherrn erwarten?

Danke schonmal für die Antworten. :)

Gruß,

Inspektor.
Nedra
Beiträge: 12
Registriert: 30. Aug 2010, 15:18
Behörde:

Schiedsrichtertätigkeit ist doch ehrenamtlich, oder?

Beitrag von Nedra »

Hallo,

ein Hobby-Schiedsrichter übt gewöhnlich keine Nebentätigkeit, sondern ein Ehrenamt im Rahmen seiner Vereinsarbeit aus. Du erhältst ja auch keine Vergütung, sondern eine Aufwandsentschädigung.

Sinnvollerweise würde ich den Dienstherrn darüber informieren, wenn Du das nicht schon bei Deiner Bewerbung erwähnt hast. Die meisten Dienstherren sehen solche Vereinstätigkeiten gerne, weil es die sozialen Qualifikationen (Softskills) der Betroffenen verbessert.

Du solltest darauf hinweisen, dass sich dieser Wochenendeinsatz nicht negativ auf Deine dienstlichen Pflichten auswirken wird.

Gruß Nedra
Inspektor
Beiträge: 2
Registriert: 17. Aug 2010, 14:29
Behörde:

Beitrag von Inspektor »

Hallo Nedra,

danke für deine Antwort :)

Ich werde es dann mal genauso machen. Steht zwar schon in meinem Lebenslauf, aber ein Hinweis kann ja nicht schaden.
Antworten