Hallo,
ist in der Runde jemandem bekannt, wie der aktuelle Stand der vom dbb vor längerer Zeit angestrengten Klagen zum Thema amtsangemessene Alimentation ist ? Der dbb hatte seinerzeit dazu aufgefordert, per Musterschreiben gegen die Höhe der Besoldung beim Dienstherrn Widerspruch einzureichen. Seither habe ich nicht mehr viel zu diesem Thema gehört.
amtsangemessene Alimentation
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Warum sind Beamte unkündbar? Arbeitssklaven kann man nicht kündigen, man kann sie nur verkaufen !
(Verfasser dieser punktgenauen Feststellung leider unbekannt )
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1:)
Grundlage:
Das Verwaltungsgericht Braunschweig hatte mit Datum v.9.9.2008 beschlossen, die Frage der Unteralimentierung dem Bundesverfassungsgericht vorzulegen. Leitsatz:"Die Entwicklung, welche die Netto-Besoldung des Klägers (BesGr.A9 BBesO) in den Jahren 2002 -2005 infolge des fast vollständigen Wegfalls der Sonderzahlung für 2005 und ihres fehlenden wirtschaftlichen Ausgleichs genommen hat, ist mit dem Anspruch des Beamten auf eine angemessene Alimentation im Sinne des Art.33 Abs.5 GG in seiner bis zum 31.August 2006 geltenden Fassung unvereinbar"
2.)
Der Landesbund Rheinland-Pfalz im dbb hatte mit RdSchr.07/2008 auf Urteile des VG Arnsberg v.27.12.2007 (2K3224/04 u.a.) und des OVG Münster v.12.11.2007 (1 A 995/06) Bezug genommen und seinen Mitgliedern geraten, an die Dienstherren einen Musterantrag zu stellen, mit dem Text " ....Ich beantrage daher, mir einen den Vorgaben des Art.33 Abs.5 GG genügende Besoldung/Versorgung zu gewähren.."
Grundlage:
Das Verwaltungsgericht Braunschweig hatte mit Datum v.9.9.2008 beschlossen, die Frage der Unteralimentierung dem Bundesverfassungsgericht vorzulegen. Leitsatz:"Die Entwicklung, welche die Netto-Besoldung des Klägers (BesGr.A9 BBesO) in den Jahren 2002 -2005 infolge des fast vollständigen Wegfalls der Sonderzahlung für 2005 und ihres fehlenden wirtschaftlichen Ausgleichs genommen hat, ist mit dem Anspruch des Beamten auf eine angemessene Alimentation im Sinne des Art.33 Abs.5 GG in seiner bis zum 31.August 2006 geltenden Fassung unvereinbar"
2.)
Der Landesbund Rheinland-Pfalz im dbb hatte mit RdSchr.07/2008 auf Urteile des VG Arnsberg v.27.12.2007 (2K3224/04 u.a.) und des OVG Münster v.12.11.2007 (1 A 995/06) Bezug genommen und seinen Mitgliedern geraten, an die Dienstherren einen Musterantrag zu stellen, mit dem Text " ....Ich beantrage daher, mir einen den Vorgaben des Art.33 Abs.5 GG genügende Besoldung/Versorgung zu gewähren.."
Zuletzt geändert von kommunaler Arbeitssklave am 17. Aug 2010, 10:59, insgesamt 1-mal geändert.
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Zwischenzeitlich konnte ich folgende Info einholen:
Das Musterverfahren wurde seinerzeit aufgeteilt in die Anspruchszeit vor 2008 und für die Zeit danach;
Der Anspruch für die Zeit vor 2008 wurde vom Gericht sofort zurückgewiesen (da die Ansprüche nicht rechtzeitig angemeldet wurden). Das Verfahren mit dem Ziel einer amtsangemessenen Alimenation für die Jahre ab 2008 schmort dagegen weiter. Ein Verhandlungstermin ist noch nicht in Sicht.
Das Musterverfahren wurde seinerzeit aufgeteilt in die Anspruchszeit vor 2008 und für die Zeit danach;
Der Anspruch für die Zeit vor 2008 wurde vom Gericht sofort zurückgewiesen (da die Ansprüche nicht rechtzeitig angemeldet wurden). Das Verfahren mit dem Ziel einer amtsangemessenen Alimenation für die Jahre ab 2008 schmort dagegen weiter. Ein Verhandlungstermin ist noch nicht in Sicht.
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