Engagierter Ruhestand trotz Dienstunfähigkeit

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burkhardl
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Re: Engagierter Ruhestand trotz Dienstunfähigkeit

Beitrag von burkhardl »

Hallo zusammen,
würde gerne eine Rückfrage stellen zu:
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Um das was da kommt zu verzögern wird eine positive Prognose deines Facharztes benötigt. Um die 10,8% Abschlag zu vermeiden müsstest du 63 werden und 40 Dienstjahre haben. Ob das in Reichweite liegt lässt sich aus deinen bisherigen Angaben nicht herauslesen. Ansonsten belastet das Verfahren. Dann lässt du die Akte besser schließen. Auch du lebst nur einmal.
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Bin knapp über 60, schwerbehindert, beurlaubter Beamter, mehr krank als gesund, hätte also mit einer DU zu erlangen sicher keinerlei Probleme.....
Wenn ich diese DU hätte und mit 63 Jahren und 4 Monaten meine 40 Dienstjahre hätte, könnte ich dann tatsächlich abschlagsfrei gehen?
Wenn ja, wo genau steht dies?
Danke!
burkhardl
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Re: Engagierter Ruhestand trotz Dienstunfähigkeit

Beitrag von burkhardl »

Hallo zusammen;
Folgende Frage zu obiger Antwort:
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Um das was da kommt zu verzögern wird eine positive Prognose deines Facharztes benötigt. Um die 10,8% Abschlag zu vermeiden müsstest du 63 werden und 40 Dienstjahre haben. Ob das in Reichweite liegt lässt sich aus deinen bisherigen Angaben nicht herauslesen. Ansonsten belastet das Verfahren. Dann lässt du die Akte besser schließen. Auch du lebst nur einmal.
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Bin knapp über 60, schwerbehindert, mehr krank aus gesund, und hätte mit dem Erlangen der DU sicherlich keinerlei Probleme.....
Kann ich mit 63 Jahren und 4 Monaten dann, wenn ich 40 Dienstjahre habe, abzugsfrei in Pension gehen?
Wenn ja, wo ist dies beschrieben?
Danke!
AndyO
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Re: Engagierter Ruhestand trotz Dienstunfähigkeit

Beitrag von AndyO »

burkhardl hat geschrieben: 20. Nov 2025, 10:56 Bin knapp über 60, schwerbehindert, mehr krank aus gesund, und hätte mit dem Erlangen der DU sicherlich keinerlei Probleme.....
Kann ich mit 63 Jahren und 4 Monaten dann, wenn ich 40 Dienstjahre habe, abzugsfrei in Pension gehen?
Wenn ja, wo ist dies beschrieben?
Danke!
https://www.zoll.de/DE/Der-Zoll/Versorg ... _node.html
dsabwien
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Re: Engagierter Ruhestand trotz Dienstunfähigkeit

Beitrag von dsabwien »

Vorher steht aber evtl. noch der Besuch beim Amtsarzt. Ob die das mitmachen ist mehr als fraglich.
AndyO
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Re: Engagierter Ruhestand trotz Dienstunfähigkeit

Beitrag von AndyO »

dsabwien hat geschrieben: 21. Nov 2025, 12:40 Vorher steht aber evtl. noch der Besuch beim Amtsarzt. Ob die das mitmachen ist mehr als fraglich.
Dienstunfähig ist Dienstunfähig. Ggf. ein paar Monate später. Kann man natürlich nicht einfordern sich aber passen parat legen.
oldMan66
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Re: Engagierter Ruhestand trotz Dienstunfähigkeit

Beitrag von oldMan66 »

Nicht der Amtsartzt entscheidet über die Zurruhesetzung sondern der Dienstherr.
Der Dienstherr kann dies auch gegen die Empfehlung des Amtsartztes durchführen wenn man länger als 90 Tage innerhalb von 180 Tagen dienstunfähig ist. Natürlich könnte in diesen Fall Beschwerde dagegen einlegen werden.
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